August 2020
Gefährliche Krankenhäuser
Gesundheitsexperten stellen in Frage, ob zukünftig noch jedes Krankenhaus Corona-Patienten behandeln darf.
Corona-Test als Wunschleistung des Patienten abrechnen
Ein indikationsloser PCR-Test auf eine Corona-Infektion ist eine reine Wunschleistung und muss daher vom Patienten selbst bezahlt werden. So funktioniert die Abrechnung:
Diese Patienten dürfen Sie ablehnen
Sind Sie als Vertragsarzt verpflichtet, jeden Patienten zu behandeln? Hier erfahren Sie, wie weit die Behandlungspflicht reicht und wann Sie Patienten auch ohne Behandlung abweisen dürfen.