Die GKV-Gebührenordnung „EBM 2000 plus“ gilt seit 2005. Ärzte erhalten kein Honorar für die tatsächlich erbrachte Leistung. Stattdessen gibt es Pauschalen, Leistungskomplexe und Budgets. Dieses System belastet vor allem Hausärzte und grundversorgende Fachärzte.
Die Folge: Praxen mit größerem Leistungsspektrum reduzierten ihr Angebot. Warum sollten sie freiwillig Leistungen wie etwa Punktionen oder Injektionen anbieten, wenn sie zu wenig oder gar kein Honorar dafür bekamen, aber das Haftungsrisiko und die Kosten für zusätzliche Mitarbeiter tragen mussten?
Hausärzte bzw. Allgemeinärzte mutierten zum „Facharzt für Händedruck und Überweisung“. Viele Überweisungen sind unnötig und unwirtschaftlich und verstopfen den Terminkalender der Fachärzte mit Bagatellfällen. Das führt zu Terminfrust bei Patienten und vermeidbaren Kosten für die Solidargemeinschaft.
Die Vorteile der Einzelleistungsvergütung
1. Jeder Patient erhält nach der Behandlung eine Übersicht, welche Leistungen der Arzt erbracht und abgerechnet hat. Das schafft Transparenz und sensibilisiert Patienten für den Wert der medizinischen Versorgung.
2. Ärzte erhalten Honorare für die Leistungen, die sie tatsächlich erbracht haben, anstatt „anonymer“ Pauschalen.
3. Ärzte haben wieder stärkere Anreize, Leistungen, die sie beherrschen, auch selbst zu erbringen. Sie müssen weniger überweisen.
4. Dank weniger unnötiger Überweisungen entspannt sich die Terminsituation bei den Fachärzten. Diese haben mehr Zeit für ihre Patienten.
5. Die Wartezeit auf Facharzttermine verkürzt sich.