Kooperationsformen für Ärzte

Teamarbeit ist auch in der eigenen Arztpraxis längst möglich. Wir geben einen Überblick über die Möglichkeiten zur Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten, z. B. Jobsharing, Praxisgemeinschaft und Zweigpraxis.

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Ärzte haben heutzutage viele Möglichkeiten, auch in der Niederlassung mit anderen Ärzten und medizinischen Fachberufen zu kooperieren. Die Zusammenarbeit kann mehr Flexibilität und Versorgung in Teilzeit möglich machen. Das wirkt sich positiv auf die Work-Life-Balance aus.

Sie kann aber auch dazu dienen, das Leistungsspektrum der Praxis zu verbreitern oder sich auf bestimmte Patienten und Erkrankungen zu spezialisieren. Drittens kann die gemeinsame Berufsausübung von Ärzten Kosten sparen.

Welche Kooperationsform die Richtige für Sie ist, hängt von Ihren persönlichen Vorlieben und Lebensumständen ab. Das kann sich im Lauf des Lebens durchaus ändern. Wenn Sie also eine Zusammenarbeit mit anderen Ärzten planen, lassen Sie sich vorher ausführlich zu den möglichen Kooperationsformen beraten.

Sie möchten Tipps zur Praxisführung von einem erfahrenen Kollegen aus Ihrer Fachgruppe? Lassen Sie sich von unseren Senior Expert Docs® beraten.

Kooperationsformen mit enger Zusammenarbeit

Besonders eng arbeiten Sie mit anderen Ärzten in diesen Kooperationsformen zusammen.

Klicken Sie auf den jeweiligen Link, um mehr zu erfahren, und laden Sie die entsprechende Praxisinfo am Seitenende herunter.

Kooperationsformen mit loser Zusammenarbeit

Mehr Eigenständigkeit bieten diese Praxismodelle:

Klicken Sie auf den jeweiligen Link, um mehr zu erfahren, und laden Sie die entsprechende Praxisinfo am Seitenende herunter.

Mit unseren Musterverträgen zu Kooperationsformen und Anstellungsverhältnissen sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Ich berate Sie gern zu allen Fragen.

Andrea Schannath
Rechtsberatung

Rechtsform für die Kooperation

Eine beliebte Rechtsform bei der Gründung eines MVZ oder einer BAG ist die GbR.

Weniger bekannt aber speziell für Ärzte interessant ist die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft. Sie ist auch dann möglich, wenn Sie eine Kooperation mit anderen Fachberufen anstreben.

Mustervertrag zur Gründung

Wenn Sie einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen möchten, können Sie einen der Musterverträge des Virchowbundes nutzen:

  • Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft zwischen Ärzten
  • Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft zwischen Ärzten und Angehörigen anderer Fachberufe

Andere Kooperationsformen

Als niedergelassener Arzt bzw. als Ärztin können Sie nicht nur mit anderen Kollegen und Praxen kooperieren. Sie können auch Vereinbarungen zur Kooperation mit anderen Unternehmen und Krankenhäusern treffen, z. B. mit

Klicken Sie auf den jeweiligen Link, um mehr zu erfahren. Vorlagen für Kooperationsverträge können Sie als Mitglied im Virchowbund am Seitenende herunterladen und anpassen.

Kooperation auflösen

Alles hat ein Ende – auch die Tätigkeit als niedergelassener Arzt. Wie Sie eine Kooperation bestmöglich beenden und den Verkauf Ihrer Praxis planen, erfahren Sie unter:

Kooperation leicht gemacht

Mit diesen Praxisinfos und Musterverträgen sparen Sie Zeit, Geld und Nerven auf dem Weg zur erfolgreichen Kooperation:

Das ist nur eine Auswahl der knapp 90 Musterverträge, Checklisten und Praxisinfos für Mitglieder im Virchowbund. Dazu erhalten Sie kostenlose Rechtsberatung zu allen Fragen aus dem Praxisalltag.

Lesen Sie hier alles über die Vorteile für Mitglieder.

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