BESCHÄFTIGUNG VON EHEGATTEN IN DER ARZTPRAXIS: MUSTERARBEITSVERTRAG ERSCHIENEN
eur Berlin, 21. Oktober 2009 – Arztpraxen sind häufig Familienbetriebe. Vielfach ist es die Arztehefrau, die am Empfangstresen sitzt, Termine vergibt und sich um die Buchführung kümmert. Für ein Arbeitsverhältnis zwischen Eheleuten sollte es jedoch eine klare vertragliche Grundlage geben, die sorgfältig auf die individuelle Situation der Vertragspartner zugeschnitten ist.
Der NAV-Virchow-Bund hat jetzt zwei Musterverträge zur Beschäftigung von Ehepartnern entwickelt:
• den Ehegattenarbeitsvertrag sowie
• den Ehegattenarbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte.
Diese zeigen beispielhaft, welche Kriterien ein Arbeitsvertrag zwischen Ehepartnern enthalten sollte – von üblichen Vertragsinhalten wie Tätigkeitsbeschreibungen, Arbeitszeiten und Kündigungsmodalitäten bis hin zu spezifischen Punkten wie der Bestimmung des Güterstandes.
Vertragsmuster sind Teil der Rechtsberatung und somit den Mitgliedern des NAV-Virchow-Bundes vorbehalten. Sie können in der Kölner Geschäftsstelle kostenlos als Datei, für 1 Euro in Papierform oder für 5 Euro auf CD-Rom bestellt werden:
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Abteilung Service
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Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
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