Gezielte Verschreibung eines Medikaments muss möglich bleiben
Allerdings, so Zollner, dürfe die Therapiefreiheit des Arztes nicht so weit eingeschränkt werden, dass er nur noch den Wirkstoff verschreiben dürfe, obwohl er wisse, dass der Patient bestimmte Medikamente mit diesem Wirkstoff nicht vertrage, weil die Zubereitung unterschiedlich sei. In einem solchen Fall müsse der Arzt die Möglichkeit haben, ein von ihm bestimmtes Arzneimittel zu verschreiben, das dem Patient dann auch ausgehändigt werden müsse.
Eine weitere Voraussetzung für die Aut-idem-Regelung müsse es sein, dass jedes Medikament einer permanenten Qualitätssicherung und -überwachung unterliege, um Gefahren für die Bevölkerung auszuschließen, forderte Zollner.
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