Kassen in die Pflicht - NAV-Virchow-Bund fordert rasche Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinien


Bislang weigern sich die Krankenkassen, im Vorfeld einer Therapie, Heilmittel-Verordnungen zuzustimmen. „Wir erleben eine paradoxe Situation: Die Kassen stehlen sich zunächst aus der Verantwortung nur um später bei einer möglichen Überschreitung des Richtgrößenvolumens den Arzt zur Kasse zu bitten“, hebt Dr. Heinrich hervor. „Wir Ärzte brauchen für die notwendige Behandlung dieser schwerkranken Patienten endlich Sicherheit. Dies geht nur mit einer festen Kostenzusage seitens der Krankenkassen, wie sie der G-BA beschlossen hat“, appelliert Dr. Rauber. „Die darin vorgesehene Statusfeststellung kann zu einer erheblich geringeren Regressgefahr für Ärzte führen“, sagt der saarländische Landesvorsitzende weiter.
Mit dem G-BA-Beschluss soll Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen und chronischen Erkrankungen der Zugang zu Heilmitteln, wie Physio- oder Ergotherapien, erleichtert werden. Ärzten von betroffenen Patienten kann zukünftig eine langfristige Genehmigung zur Heilmittelverordnung erteilt werden. Voraussetzung ist dann lediglich eine einmalige Statusfeststellung, die mindestens ein Jahr gültig ist. Aufgrund der rechtlichen Prüfung des Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit liegt die geänderte Heilmittel-Richtlinie derzeit auf Eis.
Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
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