Jahresabschluss in der Arztpraxis

Am Ende des Geschäftsjahres wird in vielen Praxen der Jahresabschluss fällig. Die Aufstellung des Jahresabschlusses wird üblicherweise von einem Steuerberater gemacht. Als Praxisinhaber sollten Sie aber wissen, was dahintersteckt.

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Definition

Der Jahresabschluss zieht aus kaufmännischer Sicht einen Schlussstrich unter das Geschäftsjahr. Er stellt die finanzielle Situation eines Unternehmens dar. Die Buchführung dient als Basis für den rechnerischen Abschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres.

Wie ein Jahresabschluss aussehen muss, regelt das Handelsgesetzbuch (HGB). Vorne weg: Als Freiberufler sind Ärzte normalerweise nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss mit Bilanz zu erstellen. Für sie reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Wer allerdings ein MVZ, eine Berufsausübungsgemeinschaft oder Ähnliches in der Rechtsform einer GmbH oder Kapitalgesellschaft betreibt, ist verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und gewerbliche Einzelunternehmer müssen laut HGB-Definition ab 600.000 Euro Jahresumsatz bzw. 60.000 Euro Gewinn einen Jahresabschluss erstellen. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss außerdem im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Der Jahresabschluss enthält Informationen über den Gewinn und die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Er dient z. B. Banken und anderen Geldgebern dazu, Unternehmen zu analysieren und Konditionen für Kredite u. ä. festzulegen. Auch die Steuerlast wird auf dieser Basis berechnet.

Erfahren Sie hier, was bei einer Steuerprüfung auf Sie zukommt und was die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung sind.

Beim Jahresabschluss müssen Sie abwägen

Ein gutes Ergebnis beruhigt die Banken, viel Gewinn erhöht aber Ihre Steuerlast. Ein erfahrener Steuerberater mit Detailwissen in Bezug auf Arztpraxen hilft Ihnen, das entsprechende Bild der tatsächlichen Verhältnisse legal zu optimieren. Es lohnt sich also, Steuerberater fachlich und preislich zu vergleichen.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss besteht laut HGB aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Ein Anhang und ein Lagebericht des Unternehmens können den Abschluss ergänzen. Bei Arztpraxen ist das jedoch sehr selten.

Die Bilanz zeigt Vermögen und Schulden zu einem Stichtag. Die GuV-Rechnung dagegen stellt per Definition den Gewinn oder Verlust dar, indem Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres einander gegenübergestellt werden. Der Anhang des Jahresabschlusses enthält z. B eine Erklärung, welche Methoden bei der Bilanzierung verwendet wurden.

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss erstellt der Steuerberater auch die betrieblichen Steuererklärungen Ihres Unternehmens. Je nach Rechtsform (z. B. Kapitalgesellschaft) gelten unterschiedliche gesetzliche Vorschriften. Bei Arztpraxen ist eine Umsatzsteuererklärung häufig. In einigen Fällen wird auch eine Gewerbesteuererklärung fällig.

Bei den Fristen wird zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz sowie zwischen Einzelkaufleuten, kleinen Kapitalgesellschaften, mittelgroßen Kapitalgesellschaften und großen Kapitalgesellschaften unterschieden. Wenn Sie einen Steuerberater beschäftigen, haben Sie aber grundsätzlich 14 Monate Zeit.

Zeit und Kosten sparen mit ordnungsmäßiger Buchführung

Saubere Buchführung spart Ihre Zeit und die Ihres Steuerberaters. Belege können Sie übrigens auch digital im Rahmen der laufenden Buchhaltung bei Ihrem Steuerberater einreichen. Diese werden dann automatisiert über DATEV verarbeitet. Technische Voraussetzungen: Scanner, Internet-Zugang und eine sogenannte SmartCard oder eine mIDentity zur sicheren Übermittlung.

Tipps für die papierlose Arztpraxis finden Sie im Praxisärzte-Blog. Mitglieder im Virchowbund können eine kostenlose Steuerberatung per Telefon in Anspruch nehmen.

Bilanzanalyse

Der Jahresabschluss dient nicht nur den Finanzbehörden und Banken. Auch Sie haben etwas davon.

Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater sollten Sie Ihre Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung des vergangenen Geschäftsjahres oder alternativ die EÜR und die BWA analysieren (Controlling). Mithilfe von Kennzahlen können Sie einschätzen, wie sich die finanzielle Lage der Arztpraxis weiter entwickeln wird. Ein Branchenvergleich zeigt, wie Sie sich im Vergleich zu anderen Kollegen schlagen.

Der Jahresabschluss kann gemeinsam mit der Bilanz Hinweise geben, in welchen Bereichen Sie Ihre Praxis noch optimieren müssen. Müssen Sie Kosten senken, Umsätze steigern durch IGeL und Praxismarketing oder die Abrechnung verbessern?

Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Daher ist immer der Rat Ihres Buchhalters bzw. Steuerberaters ausschlaggebend.

 

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