Arbeitszeugnis für MFA schreiben (mit Muster)

Ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind: Beim Thema Arbeitszeugnisse für MFA gibt es einiges zu beachten. Hier erfahren Sie alles, was Sie in der Arztpraxis wissen müssen. Außerdem bieten wir Ihnen Arbeitszeugnis-Muster mit Beispiel-Formulierungen zum Download an.

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Arbeitszeugnisse gehören in der Arztpraxis zum Alltag. Jedes Mal, wenn eine Medizinische Fachangestellte oder ein anderer Mitarbeiter die Praxis verlässt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis. Immer öfter bitten Arbeitnehmer auch um ein Zwischenzeugnis.

Als Arbeitgeber sollten Sie noch aus einem weiteren Grund mit Arbeitszeugnissen vertraut sein: wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen. Denn um deren Leistung für ehemalige Arbeitgeber korrekt beurteilen zu können, müssen Sie die feinen Unterschiede in der Formulierung (den Zeugnis-Code) verstehen.

Mit unserer Hilfe stellen Sie sicher, dass Sie die Zeugnisse Ihrer Bewerber richtig deuten können. Außerdem lernen Sie, wie Sie als Arbeitgeber Ihren (ehemaligen) Mitarbeitern ein angemessenes Arbeitszeugnis ausstellen. Dabei ist es wichtig, den Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis zu kennen.

Gesetzliche Grundlage für Arbeitszeugnisse

Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer nach Ende der Beschäftigung ein Arbeitszeugnis zu (§ 109 Absatz 2 der Gewerbeordnung). Das gilt unabhängig von der Dauer und der Art der Beschäftigung, also zum Beispiel auch für Praktikanten.

Jedes Arbeitszeugnis muss inhaltlich zwei gesetzlich festgeschriebene Bedingungen erfüllen:

  1. Das Zeugnis muss wahr sein
  2. Das Zeugnis muss wohlwollend sein

Dahinter steht der Grundsatz, dass ein Zeugnis den weiteren Lebensweg und die Karriere des ehemaligen Arbeitnehmers nicht behindern darf. Deshalb sind Formulierungen in Zeugnissen grundsätzlich positiv. Doppeldeutigkeiten und versteckte Kritikpunkte oder Unwahrheiten sind ausdrücklich verboten.

Darüber hinaus haben sich durch die Rechtsprechung einige formale Regeln entwickelt:

  • Ein Arbeitszeugnis muss schriftlich ausgestellt werden, normalerweise auf dem Briefpapier der Praxis
  • Ein Zeugnis sollte 1 bis maximal 2 Seiten umfassen
  • Auf Hervorhebungen wie Fettungen, Anführungs- und Fragezeichen sollten Sie in einem Zeugnis verzichten

Der gesetzliche Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis verfällt 3 Jahre nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Als Arbeitgeber stellen Sie das Zeugnis am besten zeitnah aus, das erspart unnötigen Ärger. Selbst wenn Sie mit dem Arbeitnehmer nicht in gegenseitigem Einvernehmen auseinander gegangen sind, sollten Sie das Arbeitszeugnis nicht als Druckmittel benutzen.

Arbeitsrecht auf einen Blick

Um Ihr Wissen aufzufrischen, schauen Sie auch auf unseren Seiten zu den verwandten Themen Mitarbeiterführung, Mitarbeitergespräch und Kündigung vorbei.

 

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Einfaches Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis umfasst ausschließlich sachliche und objektiv nachprüfbare Tatsachen. Es enthält:

  • Persönliche Angaben des Arbeitnehmers, also Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand und Wohnort
  • Die genaue Tätigkeit und die übertragenen Aufgaben, die der Arbeitnehmer ausgeübt hat
  • Anfang- und Enddatum des Arbeitsverhältnisses
  • Grund der Entlassung (nur wenn der Mitarbeiter es ausdrücklich verlangt)

Aufgrund der geringen Aussagekraft werden einfache Zeugnisse selten erstellt. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung oder bei Tätigkeiten ohne Ausbildung kommt das aber durchaus vor.

Tipp

Für Mitglieder des Virchowbundes bieten wir ein Arbeitszeugnis-Muster für ein einfaches Zeugnis gemeinsam mit unserer Praxisinfo zum Download an.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis für MFA ist der Normalfall. Es beinhaltet zunächst einmal die gleichen Elemente wie das einfache Zeugnis.

Neben diesen objektiven Rahmendaten kommt jedoch ein großer inhaltlicher Teil über das Arbeitsverhältnis hinzu. Im Hauptteil des qualifizierten Zeugnisses nehmen Sie als Arbeitgeber eine genaue Beschreibung der Aufgaben und übertragenen Arbeiten und vor allem die Beurteilung des Arbeitnehmers vor. Dazu gehören u. a. die Leistung, das Verhalten am Arbeitsplatz und für Medizinische Fachangestellte bzw. Auszubildende natürlich auch der Umgang mit den Patienten.

Mehr über Inhalte und welche Formulierungen für ein gutes Arbeitszeugnis bzw. ein schlechtes Zeugnis stehen, erklären wir weiter unten.

Tipp

In unserer Praxisinfo finden Sie auch eine Arbeitszeugnis-Vorlage für ein qualifiziertes Zeugnis für medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen.

Zwischenzeugnis

Dass Arbeitnehmer nach einem Zwischenzeugnis verlangen, ist durchaus gerechtfertigt. Vor allem wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde oder größere strukturelle Änderungen (z. B. eine Praxisübernahme) anstehen, ist das sinnvoll. Bei einem triftigen Grund haben Arbeitnehmer sogar einen rechtlichen Anspruch.

Ein Zwischenzeugnis hat die gleichen Anforderungen wie ein qualifiziertes Zeugnis. Natürlich sind auch hier negative Formulierungen nicht erlaubt.

Lobeshymnen sollten Sie nur singen, wenn diese auch wirklich gerechtfertigt sind. Eine leichtfertige Formulierung wie z. B. „volle Zufriedenheit“ mit einer Person im Zwischenzeugnis ist für Arbeitgeber schon öfter zum Problem geworden. Denn wenn ein ursprünglich gutes Zeugnis sich später bei einer Kündigung in ein schlechtes Zeugnis wandelt, muss der Arbeitgeber den Leistungsabfall nachweisen können.

Andrea Schannath
Rechtsberatung

Aufbau des Zeugnisses

Für qualifizierte Arbeitszeugnisse hat sich ein Standardaufbau durchgesetzt:

  • Überschrift („Arbeitszeugnis“)
  • Persönliche Angaben des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, Adresse, usw.)
  • Tätigkeitsbeschreibung („Medizinische Fachangestellte“)
  • Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten (im qualifizierten Zeugnis)
  • Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Schlussformel und Wünsche für den weiteren Lebensweg
  • Unterschrift, Datum, evtl. Stempel

Die Beurteilung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers nimmt dabei den größten Raum ein.

Aufbau der Leistungsbeurteilung

Für die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens sind mehrere Kategorien jeweils mit einem eigenen Satz anzusprechen:

  • Die Arbeitsgüte beschreibt das Ergebnis und die Qualität der geleisteten Arbeit
  • Das Arbeitstempo beschreibt die Geschwindigkeit und Genauigkeit
  • Die Arbeitsökonomie umfasst u. a. das Organisationsgeschick und die Struktur der Arbeit
  • Die Fachkenntnisse bezeichnen das Wissen des Mitarbeiters in Breite und Tiefe
  • Die Arbeitsbereitschaft beschreibt die Motivation, die Eigeninitiative und das allgemeine Verhalten, auch den Patienten gegenüber
  • Das Ausdrucksvermögen sollte die Genauigkeit und Differenziertheit in der Sprache umfassen
  • Das Verhandlungsgeschick umfasst den souveränen und zielsicheren Umgang mit Verhandlungspartnern

Im Bereich Führungsverhalten können Sie eingehen auf:

  • Verantwortungsbereitschaft
  • Sozialverhalten
  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Gleichgeordneten und Publikum
  • Beachtung von Vorschriften
  • Führung der Mitarbeiter
  • wirtschaftliches Handeln

Arbeitszeugnis für MFA: Vorlage nach Noten

Als Arbeitgeber sind Sie in der Wahl Ihrer Formulierungen theoretisch frei. Trotzdem sollten Sie sich bei der Wortwahl unbedingt der etablierten Floskeln und Phrasen der Zeugnissprache und ihrer Codes bedienen.

Aufgebaut ist die Beurteilung nach Schulnoten, wobei sich die einzelnen Noten durch spezielle Codewörter unterscheiden.

Note    Beispiel für Arbeitszeugnis-Formulierungen
Note 1 (sehr gut)„erledigt die übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit/in allerbester Weise“
Note 2 (gut) „stets zur vollen Zufriedenheit“ oder „stets gut“
Note 3 (befriedigend)„zur vollen Zufriedenheit“ oder „stets in zufriedenstellender Weise“
Note 4 (ausreichend)„zur Zufriedenheit“ oder „im Großen und Ganzen“
Note 5 (mangelhaft)„im Wesentlichen zur Zufriedenheit“ oder „in der Regel erfolgreich“

 

Diese Beispiele sind nur ein erster Einblick in den Arbeitszeugnis-Code. Wenn Sie noch mehr über Unterschiede in den Formulierungen erfahren wollen, laden Sie unsere Praxisinfo herunter.

Zeugnis-Baukasten

In der Praxisinfo „Arbeitszeugnis“ bieten wir Ihnen einen Baukasten zur Zeugniserstellung an. Die Formulierungen sind nach den wichtigsten Beurteilungskriterien sowie absteigend nach Noten sortiert. Damit erstellen Sie perfekte Zeugnisse ganz einfach. Für Mitglieder des Virchowbundes ist der Download kostenlos.

 

Zu den Downloads

Was nicht in einem Zeugnis stehen darf

Als Arbeitgeber müssen Sie sich nicht nur Gedanken über die formalen Inhalte machen. Sie müssen auch wissen, welche Angaben und Formulierungen ein Arbeitszeugnis nicht enthalten darf. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Informationen über das Privatleben des Arbeitnehmers
  • Tätigkeit im Betriebsrat (nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers zulässig)
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten
  • Straftaten, aber auch Verdachtsmomente und Vermutungen
  • Selbstverständliches gehört nicht ins Arbeitszeugnis, da Überbetonungen negativ ausgelegt werden könnte
  • Versteckte Hinweise sind in Zeugnissen unzulässig
  • Ironische Übertreibungen sind nicht erlaubt
  • Passiv-Sätze können negativ gedeutet werden und müssen vermieden werden
  • Arbeitszeugnisse sollten in der Regel insgesamt mindestens „befriedigend“ sein. Gute Arbeitsergebnisse verdienen natürlich eine bessere Bewertung.

In Deutschland werden leider häufig Rechtsstreitigkeiten über Arbeitszeugnisse geführt. Es ist daher wichtig, dass Sie diese gesetzlichen Vorgaben genau einhalten und Ihren ehemaligen Mitarbeitern gegenüber fair bleiben.

Mit unserem Formulierungs-Baukasten in der Praxisinfo „Arbeitszeugnis“ sind Sie auf der sicheren Seite. Als Mitglied im Virchowbund erhalten Sie außerdem zeitlich unbegrenzte Rechtsberatung und Praxisberatung kostenlos dazu.

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