Aufhebungsvertrag: Vorteile, Nachteile und Inhalte

Manchmal muss man sich von Mitarbeitern trennen. Wann ein Aufhebungsvertrag besser ist als eine Kündigung und was im Aufhebungsvertrag speziell für MFA und Ärzte geregelt werden muss, erklärt Andrea Schannath, Justiziarin im Virchowbund.

 

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln.

Als Arbeitgeber können Sie einen Aufhebungsvertrag mit einem Mitarbeiter schließen, wenn Sie langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden wollen. Oder eine MFA will einen Job in einer anderen Praxis antreten und die alte Praxis deshalb möglichst schnell, aber im guten Einvernehmen verlassen. Das sind nur zwei der häufigsten Gründe, aus denen Aufhebungsverträge in der Arztpraxis geschlossen werden.

 

Diese Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag

Für den Arbeitgeber hat der Aufhebungsvertrag gegenüber einer Kündigung einige Vorteile:

  • Die sonst im Arbeitsrecht üblichen Kündigungsfristen entfallen. Durch einen Aufhebungsvertrag können Sie ein Arbeitsverhältnis sehr kurzfristig beenden – theoretisch sogar noch am selben Tag.
  • Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz. Sie können sogar einen Aufhebungsvertrag mit einer Schwangeren oder einem Schwerbehinderten vereinbaren, wenn diese zustimmen.
  • Sie verzichten mit der Freistellung lediglich auf die Arbeitsleistung. Sämtliche übrigen Pflichten, wie etwa die Verschwiegenheitspflicht oder das Wettbewerbsverbot, gelten weiter.
  • Sie können bei schweren Pflichtverletzungen auch noch nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags fristlos kündigen. Dann aber nur wegen Pflichtverletzungen, von denen Sie erst nach Abschluss des Aufhebungsvertrages erfahren haben oder die der Mitarbeiter erst nach Vertragsschluss begangen hat.
     

Für MFA und andere Mitarbeiter kann ein Aufhebungsvertrag ebenfalls Vorteile bieten:

  • Keine Kündigungsfrist (siehe oben)
  • Er vermeidet die Kündigung durch den Arbeitsgebers und damit einen „Makel“ im Lebenslauf.
  • Er kann vereinbaren, dass ein gutes qualifiziertes Zeugnis vom Arbeitgeber ausgestellt wird.
  • Der Arbeitgeber kann eine Abfindung zahlen.
     

Diese Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag

Die Bundesagentur für Arbeit kann das Arbeitslosengeld für 12 Wochen sperren, da der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift „freiwillig“ dazu beigetragen hat, sein Arbeitsverhältnis zu beenden. Um eine Sperre zu vermeiden ist es wichtig, dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird.

Mehr dazu, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen, um eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu vermeiden, erfahren Sie in unserer Praxisinfo „Kündigung eines Arbeitsverhältnisses“. Mitglieder im Virchowbund können die Praxisinfo als PDF herunterladen.

So sieht ein Aufhebungsvertrag aus

Ein Aufhebungsvertrag muss nach § 623 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf jeden Fall schriftlich geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen, auch unter Berufung auf Zeugen, sind unzulässig. Inhaltlich können Sie den Aufhebungsvertrag weitgehend frei gestalten. Sie müssen aber den genauen Zeitpunkt nennen, zu dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Daneben sollten Sie folgende Regelungen vereinbaren:

  • Resturlaub/Freistellung
  • Abfindung
  • 13. Monatsgehalt
  • Zeugnis
  • Schlüssel, Arbeitsmittel, Arbeitspapiere
  • Kündigungsschutzklage
  • Sofortige Meldung beim Arbeitsamt
  • Ausschluss von Ansprüchen
  • Nebentätigkeit
  • Widerrufsrecht
  • Schweigepflicht
  • Kosten
  • Salvatorische Klausel
     

Tipp: Mitglieder des Virchowbundes können sich eine Vorlage für den Aufhebungsvertrag herunterladen. Sie können die Vorlage schnell und einfach an Ihre individuelle Situation anpassen. Dabei unterstütze ich Sie gerne.

 

Einen noch detaillierteren Einblick bekommen Sie in unserer Praxisinfo „Kündigung eines Arbeitsverhältnisses“ und in unseren ergänzenden Praxisinfos „Arbeitsrechtliche Abmahnung“ sowie „Arbeitszeugnis“. Als Mitglied im Virchowbund können Sie diese und über 90 weitere Praxisinfos, Checklisten und Musterverträge ganz einfach kostenlos als PDF downloaden.

Haben Sie konkrete Fragen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag? Unsere Rechtsberatung für niedergelassene Ärzte hilft Mitgliedern kostenlos.

Kommentare

Hallo, das kommt in Ihrem Fall ganz stark darauf an, was im Aufhebungsvertrag genau geregelt wurde. Wenn Sie mit 79 Minusstunden meinen, dass Sie Ihrem Arbeitgeber noch 79 Arbeitsstunden „schuldig“ sind, darf er ggfs. Ihren Urlaubsanspruch auf diese Zeit anrechnen. Er darf aber nicht Ihr Gehalt kürzen. Wirklich genaue Auskunft können wir nur in unserer persönlichen Rechtsberatung geben, wenn wir den Vertrag vor uns haben. Falls Sie noch kein Mitglied sind, können Sie eine Mitgliedschaft abschließen, um die Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Guten Tag

Ich habe Aufhebungsvertrag gemacht zum 30.7.2021., meine Frage ist nach 2 Jahre und 11 monten als Festangestellte mit unbefristet Vertrag mit 79 Minus Stunden, was kommt da auf mich zu?

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