Praxisabgabe: die 10 größten Fehler

Wollen Sie innerhalb der nächsten 10 Jahre Ihre Praxis verkaufen? Dann sollten Sie diese 10 Fehler bei der Praxisabgabe unbedingt vermeiden.

 

Sie haben viele Jahre als niedergelassener Arzt gearbeitet und bereiten sich jetzt allmählich auf den Ruhestand vor? Vermutlich haben Sie den Erlös aus dem Praxisverkauft fix in Ihrer Altersvorsorge eingeplant. Doch die goldenen Zeiten für Praxisabgeber sind vorbei. Wer heute seine Praxis verkaufen möchte, muss aktiv werden.

Aktuell gibt es einen Käufermarkt. Das Angebot an Praxen ist höher als die Nachfrage. Umso wichtiger, dass Sie sich unter der Konkurrenz gut positionieren. Zurücklehnen können Sie sich höchstens, wenn Sie einen Sitz in einem zulassungsgesperrten Gebiet haben, das noch dazu sehr begehrt ist.

In allen anderen Fällen müssen Sie rechtzeitig den Wert steigern: Je attraktiver die Praxis für den Käufer, desto höher ist auch der Preis, den er bereit ist zu zahlen.

So könnte die ideale Praxis aussehen, die zum Verkauf steht:

  • modern ausgestattet
  • barrierefrei
  • hervorragende Lage
  • einzigartiges Leistungsspektrum
  • ansprechendes Praxismarketing, auch im Internet
  • hoher Umsatz, niedrige Kosten
  • eingespieltes, hochqualifiziertes Team
  • positives Betriebsklima

Je näher Sie diesem Idealbild kommen, desto bessere Karten haben Sie beim Verkauf. Halten Sie sich dieses Ziel also immer vor Augen.

 

Fehler 1: Bei nötigen Investitionen sparen

„Große Investitionen lohnen sich doch nicht mehr“, sagen sich viele ältere Ärzte, die sich in absehbarer Zeit zur Ruhe setzen wollen. Diese Einstellung ist kontraproduktiv für den späteren Praxisverkauf. Denn wenn die Praxis in Einrichtung, Ausstattung und Außendarstellung in die Jahre gekommen ist, macht das keinen guten Eindruck auf potenzielle Käufer.

Nehmen Sie etwas Geld in die Hand. Renovieren Sie. Helle Räume, fleckenlose Wände, angenehme Beleuchtung, gutes Raumklima – das ist mit wenig Aufwand zu haben und kann für Ihren Nachfolger den Unterschied machen. Lesen Sie hier unsere 5 Tipps, um Ihre Praxis zu verschönern.

In Sachen Technik ist es nicht immer nötig, sich neu einzudecken. Instandsetzung und Updates reichen meist schon aus. Wenn Sie ausgediente Geräte haben, könnte sich eine Neuanschaffung aber lohnen. Wichtig ist, dass Sie diese rechtzeitig, also mehrere Jahre vor dem Verkauf, machen. Dann profitieren Sie nämlich noch von den Abschreibungen in Ihrer Buchhaltung.

Natürlich müssen Sie Investitionen abwägen, aber letzten Endes ist es besser zu investieren und mit weniger Gewinn zu verkaufen als nicht zu investieren und gar nicht zu verkaufen.

 

Fehler 2: Die Meldung an die KV verschlafen

Liegt Ihre Praxis in einem gesperrten Planungsbereich, können Sie sie nicht so ohne Weiteres verkaufen. Zuerst müssen Sie ein Nachbesetzungsverfahren des freiwerdenden Arztsitzes beantragen. Der Zulassungsausschuss entscheidet dann darüber, ob der Arztsitz nachbesetzt wird und welcher Nachfolger die Zulassung erhält. Das muss nicht unbedingt dieselbe Person sein, die Sie als Nachfolger in Ihrer Praxis favorisieren!

Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig vom Virchowbund beraten, ob eine Nachbesetzung in Ihrem Planungsbereich überhaupt in Frage kommt und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

 

Fehler 3: Den Mietvertrag nicht prüfen

Wenn Sie Ihre Praxisräume nur gemietet haben, müssen Sie den Mietvertrag rechtzeitig für den Mieterwechsel vorbereiten. Wenn der Mieterwechsel im Praxismietvertrag nicht explizit geregelt ist, könnte der Vermieter sich plötzlich querstellen oder eine saftige Mieterhöhung vom neuen Mieter fordern. Damit wäre der Praxisstandort plötzlich in Gefahr.

Einen Muster-Praxismietvertrag können Sie im Mitgliederbereich herunterladen. Was Sie sonst noch beachten müssen, erfahren Sie in unserer Praxisinfo „Mietvertrag für die Arztpraxis“.

Informieren Sie sich bei dieser Gelegenheit auch über die Kündigungsfristen für den Praxismietvertrag. Denn selbst wenn Sie einen Nachmieter finden, haben Sie kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.

Fehler 4: Keine saubere Buchhaltung führen

Ihr Nachfolger will wissen, wie viel Umsatz die Praxis im Durchschnitt abwirft, welche Kosten anfallen und wofür. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Kennzahlen, die sowohl für die Ermittlung des Praxiswertes wichtig sind als auch für ein Benchmarking mit Ihrer jeweiligen Fachgruppe.

Speziell die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eines der Entscheidungskriterien für den Praxiskäufer. Wenn Sie in den Jahren vor der Praxisabgabe Ihre Arbeitszeiten und damit Ihren Umsatz und Gewinn zurückgefahren haben, wirkt sich das negativ auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Saubere Buchhaltung kann Ihnen helfen, diese Zusammenhänge deutlich herauszustellen und Prognosen bei „normaler“ Arbeitszeit zu machen.

Und in noch einer Hinsicht ist eine nachvollziehbare Buchhaltung wertvoll. Denn so können Sie transparent nachvollziehen, welche Maßnahmen zur Umsatzsteigerung oder Kostensenkung Sie in der Vergangenheit ergriffen haben und wie sich diese auf Ihre Kennzahlen ausgewirkt haben.

Die Grundlagen der Arztbuchhaltung erfahren Sie übrigens in unserer gleichnamigen Praxisinfo.

 

Fehler 5: Praxiswert nicht ermitteln

Beim Praxiswert sollten Sie sich niemals mit groben Schätzungen zufriedengeben. Den Praxiswert professionell zu ermitteln bedeutet ein ausführliches Gutachten. Das dauert und kostet auch, lohnt sich aber. Denn der so bestimmte Praxiswert ist der wichtigste Grundstein der Verhandlung um den Kaufpreis.

 

Fehler 6: Zu kurzfristig denken

Eine Praxisübergabe muss langfristig geplant werden. Konkret heißt das, Sie sollten mindestens 3 bis 5, besser sogar noch 10 Jahre vor der Abgabe mit den ersten Maßnahmen beginnen. Denn so lange dauert es im Schnitt, bis die Studierenden, der bei Ihnen hospitieren, bereit für die Niederlassung sind.

Haben Sie bereits einen Nachfolger im Blick, planen Sie mindestens ein halbes Jahr für die schrittweise Übergabe ein; in gesperrten Bereichen sogar 3 Jahre.

 

Fehler 7: Den Nachfolger am falschen Ort suchen

Wenn Sie einen Nachfolger für Ihre Praxis suchen, reicht eine Anzeige im lokalen Ärzteblatt meist nicht. Erweitern Sie Ihren Suchradius. Bieten Sie Plätze für die Weiterbildung, für Hospitationen und Famulaturen an. Wenn Sie junge Ärzte oder Studierende die Chance geben, Ihre Praxis aus erster Hand kennen zu lernen, steigern Sie Ihre Chancen enorm.

Nehmen Sie Kontakt zu den Universitäten im Umkreis auf und nutzen Sie auch die Praxisbörsen der KVen.

 

Fehler 8: Zu wenig flexibel sein

Die meisten jungen Ärzte möchten schrittweise an die Verantwortung als Praxisinhaber herangeführt werden. Jobsharing, die Umwandlung der Praxis in eine BAG oder eine befristete Anstellung sind beliebte Optionen für die Übergangszeit. Zeigen Sie sich flexibel und kommen Sie den potenziellen Käufern mit fließenden Übergabemodellen entgegen.

Lassen Sie sich von unserer Expertin rechtlich beraten, welche Variante für Sie und Ihren Nachfolger die Richtige ist. Die passenden Verträge haben wir auch bereits parat.

 

Fehler 9: Mitarbeiter und Patienten zu spät informieren

Wenn der Praxisübernahmevertrag unterschrieben und die Zulassung ausgeschrieben ist, sollten Sie Ihre Mitarbeiter darüber informieren – und zwar nicht mündlich, sondern unbedingt schriftlich. Denn die Mitarbeiter haben ein Widerspruchsrecht bei der Frage, ob ihre Arbeitsverträge unter dem neuen Praxisinhaber einfach weiterlaufen können. Eine Musterinformation für Mitarbeiter können Sie im Mitgliederbereich des Virchowbundes herunterladen.

Natürlich sollten Sie auch Ihre Patienten informieren. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie Ihrem Nachfolger nicht einfach die Patientenkartei übergeben, ohne dass Ihre Patienten dem zugestimmt hätten. Welche Lösungen es für dieses Problem gibt, erfahren Sie in unserer Praxisinfo „Praxisabgabe“ oder in der persönlichen Rechtsberatung.

Fehler 10: Keinen professionellen Übergabevertrag aufsetzen

Wer einen kostenlosen Mustervertrag aus dem Internet nutzt, spart nur auf den ersten Blick. Denn wie der Name schon sagt, sind solche Verträge nur Muster. Sie müssen immer auf die individuelle Situation angepasst werden. Das kann nur ein Jurist mit Erfahrung für Praxisübergaben.

Unsere Rechtsanwältin Andrea Schannath hat in über 20 Jahren viele Praxisübergaben von Anfang bis Ende begleitet und kennt die Stolpersteine, die auch noch Jahre nach der Übergabe zu Streit und Ärger führen können. Darum erhalten Sie im Virchowbund die persönliche Rechtsberatung immer dazu.

 

Wenn Sie diese 10 Fehler bei der Praxisabgabe vermeiden, sind Sie auf einem guten Weg. Informieren Sie sich noch ausführlicher mit unserer Praxisinfo „Praxisabgabe“, nutzen Sie unsere Checkliste sowie unsere Vorlagen von Mietvertrag über Mitarbeiterinformation bis Übergabevertrag und lassen Sie sich intensiv von unserer Rechtsexpertin beraten.

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