Aushangpflichtige Gesetze in der Arztpraxis

Praxisinhaber müssen ihre Mitarbeiter über Rechte und Pflichten informieren. Dazu gehört, eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen immer aktuell und zugänglich zu machen.

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Praxisärzte sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter mit Aushängen auf ihre Rechte und Pflichten hinzuweisen. Das bedeutet: MFA, angestellte Ärzte und andere Beschäftigte müssen jederzeit Zugang zu den sogenannten „aushangpflichtigen Gesetzen“ haben.

Die aushangpflichtigen Gesetze müssen immer aktuell sein. Bei einer Praxisbegehung kann ansonsten ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro fällig werden.

 

Andrea Schannath
Rechtsberatung

Die aushangpflichtigen Gesetze können Sie z. B. im Buchhandel bestellen. Daneben müssen Sie speziell für die Arztpraxis bzw. je nach den angebotenen Leistungen noch weitere Gesetze bereithalten (z. B. das Medizinproduktegesetz und die Strahlenschutzverordnung).

So erfüllen Sie die Aushangpflicht
  • Alle Mitarbeiter müssen die Gesetze mühelos einsehen können (z. B. in einem Ordner im Aufenthaltsraum – aber nicht in einem Behandlungszimmer)
  • Alle Gesetze müssen auf dem aktuellsten Rechtsstand sein

Diese Gesetze sind speziell für niedergelassene Ärzte wichtig

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Auszug Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) § 61b
  • Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) III § 15 und 138
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 - 630
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO)
  • Heimarbeitsgesetz (HAG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungs-Verordnung (JArbSchUV)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (UVV)
  • Verordnung für die arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
  • Verordnung über Berufsausbildung zur MFA (MedFAngAusbV)
  • Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Mess- und Eichverordnung (MessEV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Gendiagnostikgesetz (GenDG)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV)
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
  • Medizinproduktegesetz (MPG)
  • Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
  • Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)
  • Transfusionsgesetz (TFG)

Die Aufzählung der „Aushangpflichtigen Gesetze für die Arztpraxis“ ist nur beispielhaft und ggfs. nicht vollständig.

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