Ungerechte Gleichmacherei: Wirtschaftlichkeitsprüfung muss auf den Prüfstand

Regress drohe den Ärzten nicht nur bei einer 25-prozentigen Überschreitung ihrer Arznei- und Hilfsmittelbudgets, sondern auch bei einer Überschreitung des Fachgruppen-Durchschnittes bei den Leistungspositionen, die sich aus Praxisbesonderheiten ergeben. „Rein aufgrund des statistischen Vergleichs der Einzelpraxis zum Fachgruppen-Durchschnitt wird von einem offensichtlichen Missverhältnis der Leistungserbringung ausgegangen und ein Regress wegen Unwirtschaftlichkeit beschlossen“, verdeutlicht Dr. Rauber. Besonders grotesk muteten solche Beispiele an, bei denen spezialisierte Leistungen einzelner Praxen mit der gesamten Fachgruppe in einem Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verglichen würden. Hier blieben regionale Versorgungsanforderungen vollends auf der Strecke, moniert Dr. Rauber.
Der Vorsitzende der saarländischen Landesgruppe fordert daher: „Die Wirtschaftlichkeitsprüfung muss auf der Grundlage von Praxisbesonderheiten, regionalen Versorgungsstrukturen und der Morbidität der Bevölkerung geschehen. Die alleinige Bezugnahme auf einen statistischen Mittelwert kann nicht gerecht sein.“ Darüber hinaus sieht Dr. Rauber bei der Frage der Kostenverantwortung dringenden Handlungsbedarf: „Hier brauchen wir eine Verlagerung vom Arzt auf die Krankenkassen.“
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Virchowbund
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Landesgruppe Saarland
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