Steuer-News für Ärzte (04/2024)

3,2 Milliarden Euro an Steuerentlastung soll das Ende März beschlossene Wachstumschancengesetz bringen. Auch Ärztinnen und Ärzte können z. B. bei Praxisinvestitionen davon profitieren.

 

  • Investitionsabzugsbetrag: Sonderabschreibung für Investitionen können schon vor der eigentlichen Investition getätigt werden: Jetzt sogar bis zu 40 % (vorher: 20 %).
  • Steuerlich abzugsfähige Geschenke Die Grenze steigt von 35 auf 50 Euro.
  • Degressive AfA („Absetzung für Abnutzung“) für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe des Zweifachen der linearen Abschreibung (max. 20 %): Fragen Sie für Anschaffungen zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 Ihren Steuerberater.
  • Umsatzsteuer: 2024 steigt die Grenze für die Befreiung von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 Euro auf 2.000 Euro. Kleinunternehmer, also auch viele Arztpraxen, die nur wenige umsatzsteuerpflichtige Einnahmen haben, sind nicht mehr zur Umsatzsteuererklärung verpflichtet – außer, das Finanzamt fordert sie dazu auf.
  • Dienstwagen: Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen steigt die Bruttolistenpreisgrenze für die Besteuerung von 60.000 Euro auf 70.000 Euro.

 

Das Gesetz bringt aber auch eine neue Pflicht: Spätestens ab 2028 müssen auch Praxen und MVZ wie alle anderen Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen. Bis dahin laufen Übergangsfristen.

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