Schwerbehinderung am Arbeitsplatz

Wollen Sie einen Mitarbeiter einstellen, der schwerbehindert ist? Oder braucht eine Medizinische Fachangestellte z. B. nach einem Unfall einen behindertengerechten Arbeitsplatz? Hier erfahren Sie, was Sie als Arbeitgeber bei Schwerbehinderung berücksichtigen müssen.

Abhängig von der Größe der Praxis und ob ein Betriebsrat vorhanden ist, muss ein Arbeitgeber unterschiedliche Pflichten im Zusammenhang mit einem Mitarbeiter mit Schwerbehinderung beachten. Ich berate Sie gern.

Andrea Schannath
Rechtsberatung
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Ab wann gilt man als schwerbehindert?

Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 ausgedrückt. Ab einem GdB von 50 Prozent gilt ein Mensch als schwerbehindert.

Wer als schwerbehindert anerkannt werden will, muss zuerst beim Integrationsamt einen Antrag stellen. Das Integrationsamt stellt dann anhand der „versorgungsmedizinischen Grundsätze“ den Grad der Behinderung fest.

Behinderte Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden (§ 2 SGB IX). Das geschieht normalerweise dann, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können.

Auch dafür muss ein Antrag gestellt werden – in diesem Fall bei der Agentur für Arbeit. Die Gleichstellung nach § 2 SGB IX kann befristet werden.

Praxisinfo herunterladen

Mehr über die Anträge und Voraussetzung erklärt die Praxisinfo „Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen“. Am Seitenende können Sie diese und andere Praxisinfos herunterladen.

Der Schwerbehindertenausweis ist in der Regel auf maximal fünf Jahre befristet. Unter besonderen Umständen wird der Ausweis auch unbefristet ausgestellt.

 

Pflichtquote

Beschäftigen Sie im Jahresdurchschnitt monatlich 20 oder mehr Mitarbeiter, sind Sie gemäß § 154 SGB IX verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Sie müssen mindestens fünf Prozent Ihrer Arbeitsstellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen.

Je nach Mitarbeiterzahl müssen Sie entsprechend viele schwerbehinderte Menschen einstellen:

MitarbeiterSchwerbehinderte anteilig (Pflichtquote)

20 – 39

1
40 – 59     2

Erfüllen Sie Ihre Pflichtquote nicht, müssen Sie monatlich eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zahlen (z. B. 125 Euro monatlich).

 

Inklusionsvereinbarung

Arbeitgeber müssen zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat (sofern vorhanden) eine Inklusionsvereinbarung schließen. Die Inklusionsvereinbarung regelt z. B. wie die Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher organisiert wird oder wie schwerbehinderte Menschen bei der Besetzung freier Arbeitsplätze angemessen berücksichtigt werden.

 

Gleichbehandlung / Benachteiligungsverbot

Grundsätzlich dürfen schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte bei der Einstellung nicht benachteiligt werden.

Bei jedem freiwerdenden Arbeitsplatz müssen Arbeitgeber prüfen, ob dieser durch einen Schwerbehinderten besetzt werden kann. Diese Regelung gilt auch für Praxen, die weniger als 20 Arbeitsplätze haben oder ihre Pflichtquote bereits erfüllen.

Als Arbeitgeber dürfen Sie aber z. B. im Bewerbungsgespräch nicht nach einer Schwangerschaft oder einer Schwerbehinderung fragen. Das wäre ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

 

Behindertengerechter Arbeitsplatz

Behinderte Arbeitnehmer haben ein Recht auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen (z. B. unterfahrbare Tische für Rollstuhlfahrer, Sehhilfen für Sehbehinderte).

Welche Anforderungen an einen behindertengerechten Arbeitsplatz gestellt werden, erklären wir in der Praxisinfo „Barrierefreie Arztpraxis“.

Prävention

Arbeitgeber sind zur Prävention verpflichtet. Außerdem sollen sie ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement einführen und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen.

Mehr über die betriebliche Wiedereingliederung finden Sie in unserer Praxisinfo „Erkrankte Mitarbeiter“ zum Download am Seitenende.

Weitere Pflichten für Arbeitgeber erklärt die Praxisinfo „Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen“.

Wie viel Urlaub hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer?

Schwerbehinderte haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub von fünf Arbeitstagen pro Urlaubsjahr. Arbeitet der Mitarbeiter mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche, erhöht oder verringert sich der Zusatzurlaub entsprechend.

Gleichgestellte haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub.

Hilfe zur Berechnung der Urlaubstage finden Sie unter Urlaubsplanung. Dort können Sie auch Vorlagen für den Urlaubsantrag, einen Praxisaushang bei Praxisurlaub, eine Urlaubscheckliste und andere zeitsparende Dokumente herunterladen.

 

Kann man schwerbehinderten Mitarbeitern kündigen?

Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Der Antrag sollte begründen, weshalb die Kündigung nötig ist.

Das gilt für eine ordentliche, eine außerordentliche Kündigung ebenso wie für eine Änderungskündigung. Klicken Sie hier für mehr zu den verschiedenen Arten der Kündigung – oder wenden Sie sich direkt an unsere individuelle Rechtsberatung für Mitglieder.

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