Kurzarbeit in Arztpraxen: Virchowbund gibt Hinweise

Durch die Corona-Krise könnten viele Praxisinhaber gezwungen werden, Kurzarbeit anzuordnen. Besonders Fachärzte berichten von zunehmenden Terminabsagen durch Patienten.

Für Kurzarbeit muss ein Ergänzungsvertrag zum Arbeitsvertrag geschlossen werden. Foto: Pixabay

Für Arztpraxen, die wirtschaftliche Schwierigkeiten fürchten, kann Kurzarbeit eine Option sein. Der Verband der niedergelassenen Ärzte (Virchowbund) weist in einem Blogbeitrag darauf hin, unter welchen Bedingungen Kurzarbeit in der Praxis angemeldet werden kann, was dafür nötig ist und wie der Prozess abläuft.

Unter anderem muss in den meisten Fällen ein Ergänzungsvertrag zum Arbeitsvertrag geschlossen werden. Mitglieder im Virchowbund können ein kostenloses Muster dafür auf der Verbands-Webseite herunterladen.

Außerdem bietet der Verband den Antrag auf Kurzarbeitergeld und die Anzeige zum Arbeitsausfall an die Bundesagentur für Arbeit zum kostenlosen Download an – auch für Nichtmitglieder.

Ob die Voraussetzungen für Kurzarbeit tatsächlich vorliegen, muss für jede Praxis individuell geprüft werden. Mitglieder im Virchowbund können sich an die kostenlose Rechtsberatung des Verbandes wenden.

Mehr Informationen:
www.virchowbund.de/praxisaerzte-blog/kurzarbeit.php

Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der deutschlandweit ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

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