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Wer war Kaspar Roos?
Dr. med. Kaspar Roos, geboren am 30. April 1921, promovierte 1945 nach dem medizinischen Staatsexamen zum Dr. med. und ließ sich 1949 als Praktischer Arzt und Nichtkassenarzt in seiner Heimatstadt Köln nieder. Er war nicht nur Zeuge, sondern auch Mitgestalter von vier Jahrzehnten ärztlicher Berufs- und Standespolitik nach dem Zweiten Weltkrieg.

Dr. Roos gehörte zu den ersten Krankenhausärzten, die sich im „Marburger Bund“ zusammenschlossen und war Mitgründer des wiedererstanden Hartmannbundes. Die entscheidende Rolle spielte er jedoch bei der Entstehungsgeschichte des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV), dem späteren NAV-Virchow-Bund und heutigen Virchowbund.
Niedergelassene Ärzte hatten sich, da die Zulassung zur Kassenpraxis an eine starre Verhältniszahl von Ärzten und Versicherten gebunden war, 1949 als Nichtkassenärzte zu einem Interessenverband „Verband der niedergelassenen Nichtkassenärzte“ (NKV) zusammengeschlossen. Ziel des Verbandes war, für alle niedergelassenen Ärzte die Kassenzulassung zu erreichen. Dr. Roos wurde beim NKV schnell stellvertretender Vorsitzender und 1953 als Nachfolger von Dr. Hans Wolf Muschallik zum Bundesvorsitzenden gewählt.
Der bis zum höchsten Gericht getragene Streit der Jungärzte im NKV sowie im Marburger um die Kassenzulassung endete mit dem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. März 1960, durch den die Verhältniszahl für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Karlsruher Sieg bedeutete das Ende des Verbandes, der seinen Zweck erreicht hatte. Der NKV wurde mit erweiterter Zielsetzung zum NAV, dem Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands.
Seit seinem 29. Lebensjahr hatte Kaspar Roos den größten Teil seiner Arbeitskraft dem NAV gewidmet, der oft als „Roos-Verband“ bezeichnet wurde. Er übte das Amt des Bundesvorsitzenden fast drei Jahrzehnte aus. 1982 stellte er sich nicht mehr zur Wahl und wurde zu diesem Zeitpunkt Ehrenvorsitzender des Verbandes.
Dr. Roos trat für die fachverbindende Gemeinschaftspraxis ein, die er mit wechselnden Bezeichnungen über die juristischen Hürden zu bringen versuchte, was schließlich auch gelang: 1983 wurde in einem vom NAV erstrittenen Urteil des Bundessozialgerichtes die fachverbindende Gemeinschaftspraxis als zulässig erklärt.
Er war unter anderem Mitglied des Finanzausschusses und der Haushaltskommission der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Delegierter bei der Vertreterversammlung der KBV, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Ärztetages, Ärztetagsdelegierter, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein seit 1953, Leiter der Bezirksstelle Köln der Ärztekammer Nordrhein, Delegierter oder Beobachter beim Weltärztebund, Mitglied des Bundesgesundheitsrates; dazu jahrelang Stadtrat und Mitglied des Gesundheitsausschusses seiner Heimatstadt Köln. Auf internationaler Ebene arbeitete er im Ständigen Ausschuss der Ärzte der Länder der Europäischen Gemeinschaft und einigen ihrer Ausschüsse. Auf seine Initiative entstand 1974 die Europäische Arbeitsgemeinschaft der niedergelassenen Ärzte (E.A.N.A.).
Dr. Roos hat im Laufe seines langen berufspolitischen Wirkens viele Drähte nach Düsseldorf und Bonn gesponnen und genutzt. Nicht minder zahlreich waren seine Kontakte mit Journalisten aller Richtungen und Medien. Er richtete beim NAV die erste Pressestelle von allen ärztlichen Organisationen ein und sein Verband betrieb eine Öffentlichkeitsarbeit, die zuerst verurteilt, beargwöhnt und schließlich nachgeahmt wurde.
Dr. Roos wurde wegen seiner Aktivitäten bei der Weiterentwicklung der Gesundheits- und Sozialpolitik anlässlich der Vollendung seines 50. Lebensjahres mit dem Verdienstkreuz Erster Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und 1980 mit dem Großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Für seine Verdienste um die nordrheinische Ärzteschaft – er war von 1957 bis 1961 Vizepräsident und von 1965 bis 1969 im Vorstand der Ärztekammer Nordrhein – erhielt Dr. Roos 1983 die Johannes-Weyer-Medaille. 1983 wurde ihm auch der Ehrenteller der Kassenärztlichen Bundesvereinigung überreicht. 1985 wurde ihm die höchste Auszeichnung der deutschen Ärzteschaft, die Paracelsus-Medaille, verliehen.
Dr. Kaspar Roos verstarb nach langer, schwerer Krankheit am 25. August 1986 in Köln.
Der Virchowbund verleiht ihm zu Ehren die Kaspar-Roos-Medaille für Verdienste um das Ansehen der Ärzteschaft. Die Verleihung findet im Rahmen der jährlichen Bundeshauptversammlung statt.



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