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Praktikum in der Arztpraxis
Warum Sie als Arzt auch Praktikanten in Ihrer Arztpraxis einstellen sollten und worauf Sie bei Arbeitszeit, Mindestlohn und Versicherung achten müssen.
Ein Praktikum ist oft der erste Kontakt zu einem potenziellen späteren Arbeitgeber. Für Praxisinhaber ist das Praktikum eine Chance, Jugendliche und junge Erwachsene über die Ausbildung als MFA zu informieren. Auch (zukünftige) Medizinstudierende lassen sich oft schon während eines Praktikums für die Arbeit in der ambulanten Versorgung begeistern.
Das Praktikum dient auch dazu, Bewerber vor einer Anstellung bzw. Ausbildung zu prüfen: Passt der Praktikant ins Team? Hat er oder sie das Zeug zum/zur MFA oder als (angestellter) Arzt?
Arten von Praktika
Schüler-Betriebspraktikum
Ein Schülerpraktikum (meist in der 8. oder 9. Klasse) soll einen ersten Eindruck des beruflichen Alltages in der Arztpraxis vermitteln und das Interesse für den MFA-Beruf wecken. Daher wird es auch als „Schnupperpraktikum“ bezeichnet. Eine Berufsausbildung ist damit noch nicht verbunden.
Formal ist das verpflichtende Schülerpraktikum kein Arbeitsverhältnis, sondern eine Schulveranstaltung. Das Betriebspraktikum wird deshalb nicht vergütet und es besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Mehr Informationen zum Arbeitsrecht bietet die Praxisinfo „Schülerpraktikum in der Arztpraxis“. Darin finden Sie u. a. Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz und eine Vorlage für die Praktikumsvereinbarung mit Schülern.
Berufspraktikum
Deutlich intensiver als ein Betriebspraktikum ist das Berufspraktikum. Ein Pflichtpraktikum ist in vielen Ausbildungs- oder Studiengängen vorgeschrieben, entweder schon vor dem Ausbildungs- oder Studienbeginn absolvieren oder als Bestandteil. Die Dauer ist dabei oft festgelegt und schwankt von einigen Wochen bis Monaten.
Möglich ist aber auch ein freiwilliges Praktikum in einer Arztpraxis, z. B. in den Sommerferien.
Das Berufspraktikum soll Praktikanten die Möglichkeit geben, theoretisches Wissen praktisch anzuwenden und erste Berufserfahrung zu sammeln. Ein Berufspraktikum in der Arztpraxis wird daher oft von Medizin-Studierenden absolviert.
Holen Sie sich stets die Erlaubnis des Patienten, dass der Praktikant während der Untersuchung bzw. des Gesprächs im Sprechzimmer sein darf, und dokumentieren Sie die Einwilligung.
Aber auch für zukünftige MFA kann ein Berufspraktikum in Frage kommen, als Teil einer Umschulung im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung oder als Einstiegsqualifizierung (EQ).
Die Vollzeitumschulung zum/zur Medizinischen Fachangestellten dauert in der Regel 24 Monate. Davon werden 19 Monate im Rahmen eines Berufspraktikums in einer Arztpraxis absolviert; zeitgleich findet auch theoretischer Unterricht statt. In Teilzeit dauert die Umschulung insgesamt 30 Monate inklusive einer 26-monatigen dualen Praxisphase.
Berufspraktikanten erhalten üblicherweise eine Vergütung. Die Pflicht zum Mindestlohn greift in vielen Fällen allerdings erst bei längeren Praktika. Mehr dazu und zur Sozialversicherungspflicht später.
Praktikumsvereinbarung
Das Arbeitsrecht schreibt es zwar nicht zwingend vor – dennoch ist es sinnvoll, den Praktikumsvertrag bzw. die Praktikumsvereinbarung schriftlich zu schließen.
Falls der Praktikant noch nicht volljährig ist, müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) mitunterzeichnen.
Nutzen Sie den juristisch geprüften Muster-Arbeitsvertrag für Praktikanten. Darin ist z. B. die Verschwiegenheitserklärung bereits enthalten.
Laden Sie hier diese und andere Verträge für Mitglieder kostenlos herunter. Bei Fragen hilft Ihnen unsere Rechtsberatung gerne persönlich weiter.
Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten für Praktikanten sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt:
Schüler unter 15 Jahre
- maximal 7 Stunden am Tag
- insgesamt 35 Stunden pro Woche
Jugendliche über 15 Jahre
- höchstens 8 Stunden am Tag
- insgesamt 40 Stunden pro Woche
Minderjährige dürfen in der Regel nur von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr arbeiten.
Jugendliche dürfen auch nicht länger als 4,5 Stunden hintereinander ohne mindestens 15 Minuten Ruhepause eingesetzt werden. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Dauert der Arbeitstag mehr als 6 Stunden, muss eine Pause 60 Minuten dauern.
Für volljährige Praktikanten gelten die Regeln zu Arbeitszeit und Urlaub, die u. a. das Arbeitszeitgesetz vorschreibt. Details erklären wir unter Arbeitsrecht.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist Teil der sogenannten „aushangpflichtigen Gesetze“. Diese Gesetze müssen Sie als Arbeitgeber jederzeit allen Mitarbeitern zugänglich machen. Bei einer Praxisbegehung wird u. a. kontrolliert, ob Ihre Gesetze auf dem neuesten Stand sind.
Vergütung und Mindestlohn
In der Regel können Sie selbst entscheiden, ob Sie Praktikum in der Arztpraxis vergüten bzw. wie hoch. An den Mindestlohn sind Sie nur in wenigen Fällen gebunden.
Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, das von Schule, Ausbildungseinrichtung oder Hochschule vorgeschrieben ist, haben Praktikanten keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Dasselbe gilt für ein freiwilliges Praktikum.
Der Mindestlohn wird nur dann fällig, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. Falls das Praktikum nach drei Monaten verlängert wird, greift der Mindestlohn rückwirkend. Wenden Sie sich bei Fragen zum Mindestlohn am besten an unsere persönliche Rechtsberatung.
Versicherungsschutz
Schülerinnen und Schüler sind während eines Betriebspraktikums über die Unfallversicherung ihrer Schule versichert. Schließlich ist das Betriebspraktikum eine schulische Pflichtveranstaltung. Auch die Haftpflichtversicherung wird von der Schule abgeschlossen.
Für alle anderen Praktikanten entsteht Versicherungsschutz über den Unfallversicherungsträger der Praxis (Berufsgenossenschaft) – aber nur dann, wenn die Praxis die Praktikanten dort auch gemeldet hat. Praxisinhaber sollten prüfen, ob die Praxisversicherung auch die Haftpflicht des Praktikanten abdeckt oder sollten sich eine persönliche Haftpflichtversicherung schriftlich bestätigen lassen.
Medizinstudierende sind bei ihrer Famulatur über die Arztpraxis oder das Krankenhaus unfallversichert, im klinisch-praktischen Jahr dagegen über die Universität.
Gesundheitsschutz und zulässige Arbeiten
Solange Praktikanten minderjährig sind, dürfen sie nur am Empfang und in Verwaltungstätigkeiten eingesetzt werden.
Praxisinhaber haben während des Praktikums eine Aufsichtspflicht über minderjährige Praktikanten. Sie müssen auch darauf achten, dass die Gefährdung des Praktikanten durch Krankheitserreger vergleichbar ist mit dem Risiko der Allgemeinbevölkerung. Für Schüler-Praktikanten sind die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) bindend. Praktikanten unter 18 Jahren dürfen keinen direkten Umgang mit infektiösem Material haben.
Praktikanten in der Arztpraxis müssen Impfschutz nachweisen – egal, wie alt sie sind. Lesen Sie hier mehr zur Masern-Impfpflicht in der Arztpraxis.
Datenschutz und Schweigepflicht
Selbstverständlich gelten für Praktikanten dieselben Regeln zu Datenschutz und Verschwiegenheit wie für alle anderen Mitarbeiter der Arztpraxis.
Sensibilisieren Sie Ihre Praktikanten für die Schweigepflicht und den Datenschutz bei Gesundheitsdaten und lassen Sie sie eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Nutzen Sie dafür am besten unsere geprüfte Vorlage „Verschwiegenheitserklärung: Schweigepflicht und Datenschutz“. Mitglieder im Virchowbund können diese Vorlage hier herunterladen.
Praktikumszeugnis
Sobald das Praktikum beendet ist, müssen Sie ein Praktikumszeugnis ausstellen, wenn Praktikant oder (Hoch-)Schule es fordern. Welche Angaben Sie grundsätzlich in einem Arbeitszeugnis machen dürfen und welche nicht, lesen Sie unter Arbeitszeugnis.
In unserer Praxisinfo „Arbeitszeugnis“ finden Sie einen Baukasten mit Standard-Formulierungen je nach Bewertung, von „sehr gut“ bis „mangelhaft“. Für das Weiterbildungszeugnis und das Famulaturzeugnis finden Sie hier eine eigene Vorlage.
Laden Sie jetzt die Praxisinfos „Arbeitszeugnis“ und „Schülerpraktikum in der Arztpraxis“ und den Arbeitsvertrag für das Berufspraktikum mit Verschwiegenheitserklärung herunter. Lesen Sie hier mehr zur MFA-Ausbildung oder wie Sie Stellenanzeigen richtig schreiben.
Sie haben noch Fragen? Unsere Rechtsberatung ist persönlich für Virchowbund-Mitglieder da und hilft Ihnen kostenlos weiter.
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