Angestellt als Arzt in der Praxis: Möglichkeiten und Vorteile

Als Arzt im ambulanten Bereich zu arbeiten, heißt längst nicht mehr, selbst auch Praxisinhaber sein zu müssen. Eine Anstellung kann aber der erste Schritt zur eigenen Praxis sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie einen Arzt anstellen oder sich selbst anstellen lassen können. Außerdem stellen wir die Anstellungsoptionen vor, die Sie wählen können und beantworten die Frage nach dem Gehalt.

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Für viele junge Ärzte und für erfahrene Ärzte gleichermaßen ist eine Anstellung im ambulanten Sektor so attraktiv, weil sich im Vergleich zum Krankenhaus Freizeit, Familie und Beruf besser vereinbaren lassen: Stichwort „Work-Life Balance“.

Außerdem können sie sich so allmählich das Rüstzeug für die Gründung einer eigenen Praxis als Facharzt oder Hausarzt aneignen. Das macht die Anstellung als Arzt in einer Praxis für viele zu einem optimalen Einstieg in eine Niederlassung.

Aus Sicht eines Praxisinhabers ergibt es ebenfalls Sinn, andere Ärzte zu beschäftigen. Ein angestellter Facharzt erweitert oftmals das Leistungsspektrum und verteilt die Last auf mehrere Schultern. Bei vielen Praxisinhabern spielt auch der Hintergedanke eine Rolle, mit einem angestellten Kollegen später eine Kooperationsgemeinschaft einzugehen oder die eigene Praxisnachfolge vorzubereiten.

Anstellung als Einstieg in die Niederlassung

Eine Anstellung als Arzt ist auf mehrere Arten möglich: klassisch als Angestellter einer Vertragsarztpraxis oder medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), in einer Berufsausübungsgemeinschaft (ehemals „Gemeinschaftspraxis“) in der Form von Jobsharing oder auf einem Vertragsarztsitz für Angestellte.

Bei allen Optionen können Sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Jobsharing bedeutet, dass sich zwei Ärzte einen Vertragsarztsitz teilen.

Kooperation ist Trumpf

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Kooperationsformen für Ärzte. In unseren Praxisinfos zu MVZ, BAG, Jobsharing & Co. fassen wir alles Wichtige für Sie zusammen.

Alle rund 50 Praxisinfos und weitere rund 50 dazu passenden Musterverträge finden Sie im Mitgliederbereich zum Download.

Zulassung

Um als angestellter Arzt im ambulanten Bereich vertragsärztlich arbeiten zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Anstellung muss vom Zulassungsausschuss genehmigt werden – dafür muss der Praxisinhaber einen Antrag stellen
  • Der angestellte Facharzt muss im Arztregister eingetragen sein
  • Es muss ein freier Vertragsarztsitz vorhanden sein bzw. der vorhandene Arztsitz wird im Jobsharing entsprechend aufgeteilt.

Wenn Sie tiefer in das Thema eintauchen möchten, lesen Sie unseren Artikel zur Zulassung. Darin erklären wir auch, welche Rechte und Pflichten die Tätigkeit als Vertragsarzt mit sich bringt.

Vor- und Nachteile als angestellter Arzt

Die Frage, ob Sie lieber in einem Krankenhaus oder in einer Praxis arbeiten, hat viele Aspekte. In einer Arztpraxis übernehmen Sie viel Verantwortung, sowohl in der ärztlichen Versorgung der Patienten als auch in der Praxisorganisation. Ob Sie das als gut oder schlecht empfinden, ist ganz individuell. Aber natürlich können Sie sich in einer funktionierenden Gemeinschaft auch auf die Erfahrung Ihrer Kollegen verlassen.

 

Vorteile

  • Selbstständiges Arbeiten und eigenverantwortliches Entscheiden mit größerer Freiheit zur beruflichen Selbstverwirklichung von Anfang an
  • Oft eine bessere Arbeitszeitgestaltung. Teilzeit, feste wöchentliche Arbeitszeiten ohne Wochenenddienste und andere Optionen für eine gute Work-Life-Balance lassen sich in einer Arztpraxis meist besser realisieren als in einem Krankenhaus
  • Intensives Arzt-Patienten-Verhältnis mit ganzheitlicher Verantwortung. Patienten werden wiederkehrend und über längere Zeiträume betreut und behandelt. Besonders in der Allgemeinmedizin und inneren Medizin sind niedergelassene Ärzte häufig der erste Ansprechpartner
  • Breiteres Behandlungsgeschehen: Viele Eingriffe werden heutzutage nur noch ambulant durchgeführt. Speziell, wenn Sie eine ambulante Weiterbildung zum Facharzt absolvieren, lernen Sie ein breiteres Methodenspektrum kennen, das aus dem spezialisierten klinischen Alltag bereits verschwunden ist
  • Vorbereitung: Sie lernen aus erster Hand alles, was Sie später für die eigene Praxis wissen müssen – von Betriebswirtschaft bis Mitarbeiterführung
  • Das betriebswirtschaftliche und finanzielle Risiko liegt beim Praxisinhaber. Als Arbeitnehmer erhalten Sie ein fixes Gehalt und können Ihr Einkommen kalkulieren.

Wenn ich bei einer Diagnose unsicher bin oder eine zweite Meinung möchte, kann ich immer einen anderen Facharzt in unserer Praxis um Rat fragen. Die starren Hierarchien und die langen Arbeitszeiten im Krankenhaus vermisse ich überhaupt nicht.

Dr. Johanna Todorovic
Angestellte Ärztin, Mitglied im Virchowbund

Nachteile

  • Eine Karriere und Weiterentwicklung ist meist eher durch einen Jobwechsel oder die Gründung einer eigenen Praxis möglich
  • Die Infrastruktur und Räumlichkeiten in der Praxis sind im Vergleich zur Klinik nicht so umfangreich ausgestattet
  • Für ambulant angestellte Fachärzte gibt es keinen Tarifvertrag mit einem fixierten Gehalt. Viele niedergelassene Arbeitgeber orientieren sich zwar am Gehalt, das Ärzte in Weiterbildung (Assistenzärzte) und Oberärzte gemäß der Kliniktarife verdienen. Eine Garantie gibt es beim Gehalt aber nicht.
Arztgehalt

Laut einer Umfrage der ApoBank (2021) verdienen ambulant angestellte Ärzte je nach Fachgruppe durchschnittlich 65.000 bis 102.600 Euro pro Jahr. Kommen dazu noch Umsatzbeteiligungen, erhöht sich das Gehalt auf rund 110.000 bis 130.000. Angestellte Ärztinnen verdienen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Wenn Sie mehr über das Thema Gehalt für angestellte Ärzte wissen möchten, lesen Sie unseren Beitrag über Tarifverträge.

Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

Ihre grundsätzlichen Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer in der ambulanten Versorgung regelt das Arbeitsrecht.

Die Hauptpflicht jedes Arbeitnehmers ist die Arbeitspflicht, also die persönliche Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung.

Dazu kommen einige Nebenpflichten. Wichtig ist dabei die so genannte Treuepflicht. Das bedeutet, Sie müssen die Interessen des Arbeitgebers wahrnehmen und den Vertragsverpflichtungen tatsächlich nachkommen. Für Mediziner haben die Verschwiegenheitspflicht und die Arbeitsschutzpflicht höchste Priorität.

Als Recht des Arbeitnehmers gilt u.a., dass er ein Gehalt verdient. Damit hängen weitere Leistungen, das Recht auf Beschäftigung, Urlaub, Datenschutz und Gleichberechtigung zusammen. Auch die Arbeitszeit ist begrenzt.

Über diese grundsätzlichen Regelungen hinaus können im Arbeitsvertrag aber auch weitere Rechte und Pflichten vereinbart werden.

Nutzen Sie unseren Muster-Anstellungsvertrag für Ärzte bzw. Assistenzärzte in Weiterbildung. Sie finden ihn am Seitenende zum Download. Lassen Sie sich zusätzlich vom Virchowbund beraten – dieser Service ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag inbegriffen.

Mitgliedschaft in der KV als angestellter Arzt

Wenn Sie als angestellter Arzt im vertragsärztlichen Bereich mindestens zehn Stunden pro Woche beschäftigt sind, werden Sie Pflichtmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Damit unterliegen Sie auch allen Regelungen und Vorschriften der KV.

Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung. Nach geltender Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind angestellte Ärzte nicht selbst zur Teilnahme am Not- oder Bereitschaftsdienst verpflichtet, sofern sie nicht an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt sind. Dienste können aber prinzipiell übertragen werden.

Einen noch detaillierteren Einblick erhalten Sie mit unserer Praxisinfo „Assistent/angestellter Arzt in der Vertragsarztpraxis“ und in unseren ergänzenden Praxisinfos „MVZ: Der Weg zum MVZ-Arzt“ sowie „Vertretung des Vertragsarztes in der Praxis“.

Wenn Sie Fragen zur Anstellung, zum Arbeitsrecht oder zu Kooperationen haben, hilft Ihnen unsere Rechtsberatung gerne weiter. Für Mitglieder des Virchowbundes ist sie kostenlos und unbegrenzt.

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