GeDIG: Virchowbund kritisiert staatliche Eingriffe in Praxisstrukturen und Arztgeheimnis

Der Virchowbund kritisiert den Referentenentwurf zum GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) scharf: Er sieht darin einen Eingriff in die ärztliche Terminhoheit, eine Gefährdung der ärztlichen Schweigepflicht und einen Paradigmenwechsel bei der Kontrolle über Gesundheitsdaten durch die Patienten. Einziger Lichtblick sei laut Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes, die geplante digitale Ersteinschätzung.

Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes (© Virchowbund / Lopata)

Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes (© Virchowbund / Lopata)

Das GeDIG sieht vor, dass Patienten künftig über eine ePA-App ihrer Krankenkasse direkt Arzttermine buchen können. Damit gäbe es einen direkten Zugriff auf Praxisverwaltungssysteme – ein unzulässiger Eingriff in die Autonomie und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Praxen, so der Verband. 

Dahinter stecke ein doppelter Denkfehler, wie eine Praxis strukturiert sei, glaubt Dr. Heinrich. Erstens, dass Termine austauschbar und fremdbestimmbar seien. „In meiner Praxis gibt es rund 20 Arten von Terminen, vom Akut-Kurztermin bis zur OP-Nachsorge, für die ich jeweils anderes Personal und andere Geräte einplanen muss“, berichtet Dr. Heinrich. 

Zudem ist die vertragsärztliche Tätigkeit nur ein Teil des Praxisalltags. Krankenkassen würden mit diesem Gesetz aber auch in jene Aspekte der Versorgung eingreifen, die außerhalb der GKV liegen.

Der Virchowbund lehnt den generellen Zugriff auf die Terminkalender und damit die Praxisorganisation kategorisch ab: „Meine Praxis gehört mir, meine Termine gehören mir!“, betont Dr. Heinrich.

Besorgt zeigt sich der Verband auch über geplante Zugriffsrechte der Krankenkassen auf bislang geschützte Patientendaten. Mit Reallaboren werde diese Möglichkeit noch ausgeweitet. Der Verband fordert deshalb eine Rückkehr zur aktiven Einwilligung in die Datenverarbeitung statt der Opt-out-Regelung. „Den Patienten muss klar sein, dass die Krankenkassen ansonsten das Arztgeheimnis untergraben können“, so der Virchowbund-Bundesvorsitzende.

Kritik übt der Verband zudem an den vorgesehenen Sanktionen gegen Ärzte, die die neue eÜberweisung nicht nutzen. Stattdessen plädiert der Virchowbund für positive Motivation durch Anreize wie Zeitersparnis und nutzerfreundliche Prozesse.

Positiv bewertet der Virchowbund dagegen den ersten Rahmen für eine digitale Ersteinschätzung, speziell die Möglichkeit, Anfragen nach Dringlichkeit zu kategorisieren und gezielt Versorgungswegen zuzuordnen. Auch die Einbindung von Informationen zu Vorerkrankungen und Medikation ist an dieser Stelle sinnvoll und kann die Versorgungsqualität steigern. Die Detaildefinition und Gestaltung der digitalen Ersteinschätzung ist jedoch eine rein ärztliche Aufgabe und sollte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorbehalten sein.

„Die digitale Ersteinschätzung ist ein Grundpfeiler für ein zukünftiges Primärversorgungssystem. Der andere Grundpfeiler ist, dass es dann noch genügend niedergelassene Hausärztinnen und Fachärzte gibt, die die Fälle aus der Ersteinschätzung auch übernehmen und versorgen können. Und an diesem Punkt droht die Bundesregierung gerade die ambulante Versorgung irreparabel zu schädigen“, warnt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes.

 

Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der deutschlandweit ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

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