GKV-Spargesetz: wirtschaftlich überleben für Arztpraxen

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll zwischen 2027 und 2030 mehr als 15 Mrd. Euro in der ambulanten Versorgung einsparen. Der Virchowbund informiert Arztpraxen, auf welche Einbußen sie sich einstellen müssen. Die Praxisberatung im Virchowbund hilft Ärztinnen und Ärzten, ihre Praxis wirtschaftlich neu aufzustellen.

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Darauf müssen sich Ärztinnen und Ärzte einstellen

Die Bundesregierung will die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entlasten. Das Sparpaket trifft vor allem die ambulante Versorgung durch Hausärztinnen und Fachärzte. Die Arztpraxen sollen 2027 etwa 2,7 Mrd. Euro einsparen. Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben für den ambulanten Bereich betragen rund 50 Mrd. Euro. 

Der Leitgedanke: Die Ausgabenzuwächse sollen begrenzt und an die Einnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden. 

  • Ausgaben werden an die Grundlohnsumme gekoppelt, unabhängig von der tatsächlichen Kostenentwicklung in den Praxen
    (die Grundlohnsumme wird 2027 bis 2029 sogar zusätzlich um einen Prozentpunkt gesetzlich abgesenkt)
     
  • Sämtliche extrabudgetäre Leistungen, die bislang keiner Mengenbegrenzung unterliegen, werden gedeckelt
     
  • Alle zusätzlichen Vergütungsanreize für eine schnellere Terminvergabe aus dem TSVG entfallen:
     
    • extrabudgetäre Vergütung
    • Zuschläge für Hausarzt-/Facharzt-Terminvermittlung
    • Zuschläge für Terminservice-Fälle
    • Zuschläge für Leistungen in den offenen Sprechstunden
    • Wichtig: Die Pflicht, 25 Sprechstunden pro Woche für GKV-Versicherte anzubieten, bleibt!
       
  • Budgetierung für Hausärzte und Kinderärzte wird teilweise wiedereingeführt, indem Ausgleichszahlungen für Leistungen oberhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung künftig nur noch abgestaffelt vergütet werden (Fixkostendegression)
     
  • weitere Einzelmaßnahmen, darunter
     
    • Streichung der Vergütung der Beratung bei der Organspende
    • Entfall der Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA)
    • Einschnitte in der psychotherapeutischen Versorgung, etwa bei der Kurzzeittherapie
    • Aussetzen des Hautkrebsscreenings

Der Virchowbund rechnet mit durchschnittlichen Einbußen von 20.000 bis 30.000 Euro je Arzt pro Jahr durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz.

Praxen verschiedener Fachrichtungen sind sehr ungleich betroffen. Bei den folgenden Zahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung und diverser KVen. 

Geschätzte Umsatzrückgänge pro Jahr nach Fachgruppe:

  • Augenheilkunde: -8.000 Euro
  • Dermatologie: -17.000 Euro
  • Gynäkologie: -10.000 Euro
  • Hausärzte: -15.000 Euro
  • HNO: -44.000 Euro
  • Innere Medizin: -31.000 Euro
  • Kardiologie: -72.000 Euro
  • Neurologie: -20.000 Euro
  • Orthopädie: -23.000 Euro
  • Pädiatrie: -7.000 Euro
  • Radiologie: -68.000 Euro
  • Urologie: -14.000 Euro

Erste Maßnahmen aus dem Gesetz werden ab Januar 2027 in Kraft treten. Die ersten negativen Effekte könnten sich dann in der ersten Quartalsabrechnung für 2027 zeigen.

Wir sprechen in manchen Bereichen über Honorarverluste von 20 bis 30 Prozent. Das kann keine Hausarztpraxis oder Facharztpraxis einfach wegstecken. Praxen können nur noch Termine und Leistungen anbieten, die auch bezahlt werden.

Dr. Dirk Heinrich
Bundesvorsitzender

Das können Ärztinnen und Ärzte tun

Das wirtschaftliche Überleben wird für Arztpraxen schwieriger. Jetzt ist es an der Zeit, Ihren Businessplan zu überarbeiten, alle Ausgaben zu checken und auch Ihren Leistungskatalog zu überdenken. Die Praxisberatung im Virchowbund unterstützt Sie mit viel Erfahrung, unabhängig und kostenfrei im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft. 

Die Beratung zeigt Ihnen, wie Sie Ihr neues Budget selbst beeinflussen können. Wir unterstützen Sie auch dabei, sich ein zweites Standbein neben der GKV aufzubauen, beispielsweise durch eine zusätzliche Privatpraxis. Praxisberatung und Rechtsberatung im Virchowbund arbeiten dabei Hand in Hand, um Ihnen bestmögliche Empfehlungen zu geben.

 

Die Praxisberatung im Virchowbund hilft Ihnen:

  • einen tragfähigen Businessplan für schwierige Zeiten zu erstellen
  • Überblick über Umsätze, Einnahmen und Ausgaben zu erhalten
  • Stellschrauben zu identifizieren, mit denen Sie Kosten senken und den Gewinn steigern können
  • Ziele zu definieren und ein Controlling einzuführen
  • teure Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden
  • ein verändertes Leistungsangebot für GKV-Patienten zu finden und dabei Ihre vertragsärztlichen Pflichten zu erfüllen
  • neue Einnahmequellen außerhalb der MGV zu erschließen
  • Ihre Praxisorganisation anzupassen, z. B. Sprechstundenzeiten, Bestellabläufe, Terminmanagement und Kommunikation
  • Widerspruch gegen Honorarkürzungen und Regresse einzulegen

 

Starten Sie am besten mit einem unserer Webinare zur unternehmerischen Praxisführung. 

Jede Praxisinhaberin und jeder Praxisinhaber muss ab sofort genau kalkulieren. Wir im Virchowbund vermitteln Ihnen das notwendige Know-how dafür. Und wir geben Ihnen neue Ideen und Denkansätze für die Praxisorganisation.

Margaret Plückhahn
Praxisberatung im Virchowbund

Häufige Fragen an die Virchowbund-Praxisberatung

Nein, das ist nicht so einfach. Die Anzahl der „Pflichtsprechstunden“ (= 25 Stunden pro Woche bei einem vollen Versorgungsauftrag) bleibt. Diesen Versorgungsauftrag müssen Sie weiter erfüllen. Ihre Sprechzeiten müssen Sie der KV melden, und auch die offenen Sprechstunden.

Der Virchowbund kann Ihnen helfen, langfristig statt kurzfristig zu planen. Sie dürfen Ihre Sprechstunde z. B. auf 25 Stunden reduzieren, um Ihr Budget zu schonen. Eine Fünf-Tage-Woche ist nicht verpflichtend durch den BMV-Ä festgeschrieben. Die gemeinsame Rechtsberatung und Praxisberatung durch den Virchowbund zeigt Ihnen Optionen auf, wie Sie Ihre Praxisorganisation an das neue Budget anpassen können. 

Ja, das dürfen Sie. Die Initiative, die Privatsprechstunde aufzusuchen, muss aber vom Patienten ausgehen. Sie dürfen also Patienten nicht aktiv in die Privatsprechstunde steuern.

Der Virchowbund empfiehlt, die Sprechstunde nicht „Selbstzahlersprechstunde“ zu nennen, sondern „Privatsprechstunde“. In diese Privatsprechstunde dürfen alle Patienten kommen, unabhängig davon, ob und wie sie versichert sind. Bei Abrechnung und Verordnungen gilt die GOÄ. 

Lassen Sie sich am besten vor Einführung der Privatsprechstunde durch den Virchowbund rechtlich, organisatorisch und finanziell beraten. Zur Beratung

Ja, aber nur sehr eingeschränkt. Die Sprechstunden dienen der Versorgung der gesetzlich Versicherten, und dafür ist der EBM maßgebend. 

Wenn Sie als Arzt häufiger im direkten Zusammenhang mit dem GKV-Patienten-Kontakt auch IGeL-Leistungen erbringen (z. B. Entfernung eines unauffälligen Leberflecks aus kosmetischen Gründen im selben Termin wie die Entfernung auffälliger Hauttumore), dann empfehlen wir, die GKV-Sprechstunde entsprechend zu erweitern. Es ist sinnvoll, sich dazu vorab vom Virchowbund beraten zu lassen.

Genaue Zahlen können wir derzeit noch nicht berechnen, aber Prognosen abgeben. Die KVen müssen zuerst neue Regeln zur Honorarverteilung festlegen. So lange sollten Sie jedoch nicht warten. Die Praxisberatung im Virchowbund kann Ihnen individuelle Auskünfte zu Ihrem zu erwartenden GKV-Budget geben.

Ja, das ist möglich. Der Virchowbund empfiehlt, dazu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten zu schließen und diese in unterschiedlichen Sitzungen abzurechnen. Dazu sollten Sie den Mustervertrag für IGeL sowie die Praxisinfo zum korrekten Anbieten von IGeL-Leistungen unter www.virchowbund.de/praxisinfos herunterladen.

Vor einer Praxisgründung sollten Sie sich unbedingt umfassend finanziell und rechtlich beraten lassen. Eine Praxisgründung ohne tragfähigen Businessplan ist ein großes wirtschaftliches Risiko. Sie sollten von Anfang an ein weiteres finanzielles Standbein neben der GKV mitdenken. Beim Virchowbund erhalten Sie unabhängige und professionelle Beratung im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft. Anders als Banken, freie Praxisberater und KVen kann der Virchowbund Sie frei von Interessenskonflikten beraten.

Ob es sich lohnt, weitere Ärzte in Ihrer Praxis anzustellen, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu müssen Sie Ihre betriebswirtschaftlichen Kennzahlen genau kennen. Die Virchowbund-Praxisberatung zeigt Ihnen, wie das geht. Wir betrachten mit Ihnen u. a. die Personalkostenquote, Rentabilität und Liquidität. Lesen Sie mehr dazu im Praxisärzte-Blog.

Das ist theoretisch möglich, allerdings sollten Sie sich vor diesem Schritt eingehend vom Virchowbund beraten lassen. Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft ist das kostenfrei möglich.

Ja, aber es ist wichtig, dass Sie sich zuvor rechtlich und wirtschaftlich durch den Virchowbund beraten lassen.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann das eine mögliche Maßnahme sein, wenn Sie die gewonnene Zeit für Alternativangebote (Privatabrechnung) nutzen können. Diese Entscheidung sollten Sie aber auf Basis klarer Kennzahlen treffen. Für eine unabhängige Beratung ist der Virchowbund hier die beste Adresse für Sie.

Das beinhaltet Ihre Mitgliedschaft im Virchowbund
  • betriebswirtschaftliche Einzelberatung
  • Honoraranalysen und Optimierungstipps
  • persönliche Rechtsberatung
  • Webinare und Lunchbreaks
  • Checklisten fürs Change Management
  • Tipps und Hinweise zur Kommunikation mit Ihren Mitarbeitenden und Ihren Patienten

 

Am 02.09.2026 findet das Webinar „Spargesetz-Spezial: Der individuelle Businessplan für die Arztpraxis des Virchowbundes statt. Darin zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre strategische Neuausrichtung angehen können. 

Die Virchowbund-Praxisberatung stellt konkrete Maßnahmen vor, mit denen Sie den drohenden Einschnitt beim Honorar auffangen können.

 

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Terminservicegesetz (TSVG): Vergütungsanreize werden gestrichen

Die Bundesregierung hat im Rahmen eines Sparpakets (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz), wesentliche Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zurückgenommen oder gekürzt. Zum Beispiel fällt die extrabudgetäre Vergütung für bestimmte Leistungen, die im Rahmen offener Sprechstunden oder nach Vermittlung durch Hausärzte erbracht wurden, in Zukunft weg. 

Mit dem Terminservicegesetz wurden Ärzte 2019 u. a. grundversorgende Fachärzte verpflichtet, offene Sprechstunden anzubieten und Akuttermine an die Terminservicestelle zu melden. Die Zahl der Sprechstunden für GKV-Versicherte wurde auf 25 erhöht. So sollten Wartezeiten für Patienten abgebaut werden.

Im Gegenzug erhielten Arztpraxen mit dem Gesetz Zuschläge bzw. eine Vergütung außerhalb der MGV. 

Details zum TSVG

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