Krankenhausreform: Startschuss für Arbeit an Details

„Mit dem Referentenentwurf zur Krankenhausreform ist nun erstmals eine Diskussionsgrundlage auf dem Tisch, die eine detaillierte Auseinandersetzung mit Substanz ermöglicht“, sagt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich.

„Es liegt auf der Hand, dass eine umfassende Krankenhausreform mit einer deutlichen Ambulantisierung und einer Notfallreform einhergehen muss. Dies hat grundlegende strukturelle Veränderungen im stationären wie ambulanten Bereich zur Folge. Die dafür in Aussicht gestellten 50 Milliarden Euro Transformationskosten-Zuschuss sind ein erster Schritt; sie müssen aber die strukturellen Veränderungen in beiden Bereichen abfedern. Da durch die duale Finanzierung der Krankenhäuser die Kosten hälftig von den Ländern getragen werden, muss zusätzlich zur Förderung aus dem Gesundheitsfonds ein ebenso großer Anteil für den ambulanten Bereich aus Steuermitteln folgen“, fordert der Vorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende und Hausarzt, Dr. Veit Wambach, ergänzt: „Die entstehenden sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen – vormals ‚Level 1i-Kliniken‘ – als allgemeinmedizinische Institutsambulanzen haben bereits einen gravierenden Geburtsfehler: Versorgungslücken bestehen und entstehen zunehmend in der hausärztlichen Versorgung. Vorrangig ist diese zu stärken, einzelne allgemeinmedizinische Leistungen reichen hier sicher nicht aus. Hier sehen wir dringenden Verbesserungsbedarf. Nur in unterversorgten Regionen, wenn die hausärztliche Versorgung nicht anders gewährleistet werden kann, dürfen andere Versorgungseinrichtungen tätig werden. Hausärztliche Versorgung ist weit mehr als nur einzelne allgemeinmedizinische Leistungen anzubieten. Rosinenpickerei muss verhindert werden.“

Damit keine Konkurrenz zu bestehenden Praxisstrukturen entsteht, muss die Einrichtung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen strikt auf unterversorgte Gebiete begrenzt und regelmäßig überprüft werden – so der Vorschlag des Virchowbundes. „Der Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ darf nicht ausgehebelt werden. Deswegen darf eine Ermächtigung der Institutsambulanzen nicht mit Ewigkeitsgarantie entstehen. Stattdessen müssen wir Niederlassungen weiter fördern. Sollten sich genügend Praxisärzte für die Niederlassung finden, sind diese Ermächtigungen zu beenden“, fordert Wambach.

 

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