Virchowbund warnt vor zentraler Steuerung von Arztpraxen durch GeDIG

Der Virchowbund unterstützt die Digitalisierung im Gesundheitswesen ausdrücklich – warnt jedoch vor Fehlentwicklungen im Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG).

Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes

Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes (© Virchowbund / Lopata)

Aus Sicht der niedergelassenen Haus- und Fachärzte soll Digitalisierung die Versorgung verbessern, Bürokratie abbauen und Patientensicherheit stärken. Sie darf aber nicht dazu führen, dass externe Stellen zunehmend Einfluss auf Terminvergabe, Überweisungen und die Organisation freiberuflicher Arztpraxen erhalten.

„Der Referentenentwurf enthält allein 145-mal den Begriff ‚Zugriff‘. Damit ist die Intention des Gesetzes überdeutlich beschrieben“, stellt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, fest. 

Besonders kritisch dabei: Die Regelungen, die den Zugriff externer Akteure auf Termin- und Überweisungsprozesse ausweiten könnten. „Wenn Krankenkassen, Plattformen oder zentrale Infrastrukturen Einfluss auf Priorisierung, Terminvergabe oder Behandlungswege nehmen, ist eine Grenze überschritten. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Wenn dieses Digitalgesetz so kommt, werden wir das in Karlsruhe verfassungsrechtlich prüfen lassen“, erklärt Dr. Heinrich.

„Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte tragen die medizinische, organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für ihre Praxen. Diese Freiberuflichkeit ist kein Hindernis für Digitalisierung, sondern ein tragender Grundsatz der ambulanten Versorgung“, sagt Dr. Heinrich weiter.

Nach Auffassung des Virchowbundes setzt der Gesetzentwurf zwar richtige Ziele: Interoperable Systeme, verlässliche digitale Infrastrukturen, medienbruchfreie Kommunikation und eine praxistaugliche elektronische Patientenakte können den Versorgungsalltag spürbar verbessern. Kritisch wird es jedoch dort, wo digitale Anwendungen nicht mehr als Unterstützung, sondern als Instrument der Fremdsteuerung ausgestaltet würden.

Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte fordert deshalb, digitale Anwendungen erst dann verpflichtend einzuführen, wenn technische Stabilität, Interoperabilität, Datensicherheit und eine vollständige Refinanzierung des Aufwands in den Praxen gewährleistet sind. Zugleich muss gesetzlich klargestellt werden, dass die ärztliche Entscheidungsverantwortung sowie die organisatorische Autonomie der Praxen auch im digitalen Versorgungssystem uneingeschränkt erhalten bleiben.

„Wir brauchen ein modernes digitales Gesundheitswesen und keine Entmündigung der Praxen. Deshalb fordern wir rechtssichere Interoperabilität, praxistaugliche Technik und klare gesetzliche Grenzen für jede Form zentraler Steuerung. Nur dann wird Digitalisierung in den Praxen Akzeptanz finden und ihren Nutzen für Patientinnen und Patienten tatsächlich entfalten. Dieser Gesetzentwurf ist ein Affront für alle Praxisärztinnen und Praxisärzte“, so Dr. Heinrich. 

 

Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der deutschlandweit ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

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