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Aktuelle Gesetze
Behalten Sie den Überblick: Diese neu beschlossenen Gesetze sind auch für Ihre Arztpraxis relevant.
Nicht nur Leitlinien und Behandlungsrichtlinien ändern sich laufend. Auch Gesetze und Vorschriften wandeln sich und führen dazu, dass Ärzte und Praxisinhaberinnen immer wieder ihr Praxismanagement anpassen müssen.
Dabei geht es mal um den Schutz von Patientendaten und die IT-Sicherheit, dann wieder um eine Impfpflicht gegen Masern für Ärzte und MFA.
Auch im Arbeitsrecht ändert sich kontinuierlich etwas – sowohl durch Gesetze und Verordnungen, als auch durch die Rechtsprechung. Manchmal müssen sogar Arbeitsverträge nach Jahren angepasst werden.
Die gute Nachricht: Der Virchowbund hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Unsere Praxisinfos und Musterverträge passen wir zeitnah an rechtliche Änderungen an. So haben Sie immer die Sicherheit, auf dem aktuellen Stand zu sein.
Auch unser Newsletter hält Sie über aktuelle relevante Neuerungen auf dem Laufenden.

Sie haben eine Frage zu Arbeitsrecht, Berufsrecht, Medizinrecht oder einem bestimmten Gesetz? Ich berate Sie gerne.
Die wichtigsten neuen Gesetze der letzten Monate
Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 führt eine Corona-Impfpflicht für Ärzte, MFA und andere Arbeitnehmer in der Arztpraxis ein. Personen, die z. B in Arztpraxen und Zahnarztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei Heilpraktikern tätig sind, müssen bis zum 15. März 2022 entweder geimpft oder genesen sein.
Eine ausführliche Checkliste und alle wichtigen Hintergrundinformationen finden Sie im Praxisärzte-Blog.
Das Masernschutzgesetz führt eine Impfpflicht ein. Sie gilt für Kinder, die Kitas und Schulen besuchen, aber auch für Lehrer, Erzieher und Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten.
Für Praxisärzte bedeutet das:
- Sie müssen Ihren eigenen Impfschutz und den Ihrer Mitarbeiter kontrollieren
- Sie müssen fehlende Impfungen nachholen oder melden – sonst riskieren Sie Geldbußen
- Sie müssen Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, über die Impfpflicht aufklären und impfen
- Sie müssen in Einzelfällen attestieren, warum eine Impfung nicht möglich bzw. kontraindiziert ist
- Sie können sowohl die Impfung als auch Atteste und serologische Untersuchungen abrechnen
Eine ausführliche Checkliste und alle wichtigen Hintergrundinformationen finden Sie in der Praxisinfo „Masernschutzgesetz“ und im Praxisärzte-Blog.
Den Datenschutz nicht einzuhalten, kann seit 2018 teuer werden – und die Chance erwischt zu werden, steigt. Gerade Gesundheitsdaten müssen besonders gut geschützt werden. Ärzte und MFA haben eine große Verantwortung gegenüber Ihren Patienten.
Als Mitglied im Virchowbund erhalten Sie individuelle Rechtsberatung und praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen, wie Sie den Datenschutz und die IT-Sicherheit in Ihrer Praxis gewährleisten:
- Praxisinfo „Europäische Datenschutz-Grundverordnung in der Arztpraxis“
- Praxisinfo „Praxis-Webseite“
- Muster-Datenschutzerklärung für die Webseite
- Muster-Verschwiegenheitserklärung für externe Dienstleister
Im Praxisärzte-Blog geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Praxis gegen IT-Angriffe schützen und wie Sie sichere Passwörter ohne Mehraufwand nutzen.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat wesentliche Auswirkungen auf die Arbeit der niedergelassenen Vertragsärzte. Ärzte, die eine volle Zulassung beantragt haben, müssen nun mindestens 25 Sprechstunden anbieten. Einzelne Fachgruppen sollen fünf davon als offene Sprechstunden abhalten.
Mit dem TSVG wurden auch Zulassung und Bedarfsplanung neu geregelt und neue Leistungen in den GKV-Katalog aufgenommen. Regeln rund um MVZ, Heilmittel, Hilfsmittelerbringer, Medizinprodukte und Kodierrichtlinien sind ebenfalls Teil des Gesetzes.
Die Praxisinfo „Terminservice- und Versorgungsgesetz: Das ändert sich mit dem TSVG in der Praxis“ beantwortet alle Fragen rund um das Gesetz. Am Seitenende können Sie die Praxisinfo herunterladen.
Das Arbeitsrecht ändert sich besonders dynamisch. Klicken Sie hier für die Antworten auf die wichtigsten Fragen in den Bereichen
Praxisärzte sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter mit Aushängen auf ihre Rechte und Pflichten hinzuweisen. Das bedeutet: MFA, angestellte Ärzte und andere Beschäftigte müssen jederzeit Zugang zu den sogenannten „aushangpflichtigen Gesetzen“ haben.
Erfahren Sie mehr unter aushangpflichtige Gesetze.
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