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Aktuelle Gesetze
Behalten Sie den Überblick: Diese neu beschlossenen Gesetze sind auch für Ihre Arztpraxis relevant.
Nicht nur Leitlinien und Behandlungsrichtlinien ändern sich laufend. Auch Gesetze und Vorschriften wandeln sich und führen dazu, dass Ärzte und Praxisinhaberinnen immer wieder ihr Praxismanagement anpassen müssen.
Dabei geht es mal um den Schutz von Patientendaten und die IT-Sicherheit, dann wieder um eine Impfpflicht gegen Masern für Ärzte und MFA.
Auch im Arbeitsrecht ändert sich kontinuierlich etwas – sowohl durch Gesetze und Verordnungen, als auch durch die Rechtsprechung. Manchmal müssen sogar Arbeitsverträge nach Jahren angepasst werden.
Die gute Nachricht: Der Virchowbund hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Unsere Praxisinfos und Musterverträge passen wir zeitnah an rechtliche Änderungen an. So haben Sie immer die Sicherheit, auf dem aktuellen Stand zu sein.
Auch unser Newsletter hält Sie über aktuelle relevante Neuerungen auf dem Laufenden.

Sie haben eine Frage zu Arbeitsrecht, Berufsrecht, Medizinrecht oder einem bestimmten Gesetz? Ich berate Sie gerne.
Die wichtigsten neuen Gesetze der letzten Monate
Das Arbeitsrecht ändert sich besonders dynamisch. Klicken Sie hier für die Antworten auf die wichtigsten Fragen in den Bereichen
Das Nachweisgesetz hat zum 1.8.2022 die Regelung verschärft, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich fixiert werden müssen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.
Unsere Muster-Arbeitsverträge sind selbstverständlich an die neuen Vorgaben angepasst.
Praxisinfo „Arbeitsverträge für MFA richtig aufsetzen“
Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) verpflichtet Vertragsärzte, eine Berufshaftpflicht nachzuweisen. Auch die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung wird davon abhängig gemacht (§ 95e SGB V). Ihre Zulassung kann also sogar ruhen, wenn Sie keine ausreichende Versicherung haben.
Praxisinfo „Berufshaftpflicht“
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Gesetzlich Versicherte müssen nicht mehr selbst ihre Krankenkasse und ihren Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit informieren: Ärzte übermitteln die AU-Daten elektronisch an die Krankenkassen. Diese wiederum leiten die für die Arbeitgeber bestimmten Daten weiter. Das bisher genutzte Muster 1 „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ entfällt.
Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte(ePA) mit Befunden, Therapieplänen etc. zu befüllen und Daten auszulesen, sofern der Versicherte dies wünscht.
Das elektronische Rezept (eRezept) sollte 2022 verpflichtend eingeführt werden, die Testphase wurde jedoch verlängert.
Vertragsärzte, die keinen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) haben und nicht an die Telematikinfrastuktur (TI) angeschlossen sind, werden mit Honorarabzügen sanktioniert.
Der Mindestlohn 2023 beträgt 12 Euro brutto pro Stunde – nach mehreren Steigerungen 2022 und 2021. Die Zuverdienstgrenze für Minijobber ist deshalb von 450 Euro auf 520 Euro gestiegen.
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte als Reinigungskraft
Arbeitsvertrag für Ehepartner (geringfügig Beschäftigte)
Schnelle Terminvermittlung zwischen Hausarzt und Facharzt wird seit 2023 mit Zuschlägen belohnt. Die Neupatientenregelung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist abgeschafft.
Andere Regeln zur Terminvermittlung aus dem TSVG gelten aber weiterhin. Ärzte, die eine volle Zulassung beantragt haben, müssen außerdem mindestens 25 Sprechstunden anbieten. Einzelne Fachgruppen müssen fünf davon als offene Sprechstunden abhalten.
Praxisärzte sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter mit Aushängen auf ihre Rechte und Pflichten hinzuweisen. Das bedeutet: MFA, angestellte Ärzte und andere Beschäftigte müssen jederzeit Zugang zu den sogenannten „aushangpflichtigen Gesetzen“ haben.
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