Praxisgemeinschaft

Wenn Sie Kosten sparen möchten, aber dennoch bei der Behandlung Ihrer Patienten unabhängig bleiben wollen, könnte eine Praxisgemeinschaft die ideale Option sein. Hier erfahren Sie alles über Vorteile, Nachteile und Gründung.

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Eine Praxisgemeinschaft ist eine Organisationsgemeinschaft. Zwei oder mehr Ärzte teilen sich die Räumlichkeiten, die Geräte und/oder das Personal.

Im Gegensatz zur ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft findet hier keine gemeinsame Berufsausübung statt.

Jeder Arzt führt seine eigene Praxis, mit eigener Patientenkartei und eigener Abrechnung. Dadurch lässt sich die Praxisgemeinschaft auch relativ unkompliziert wieder auflösen.

Vorteile

Der größte Vorteil der Praxisgemeinschaft: Sie sparen Kosten. Da Sie sich mit einem oder mehreren Ärzten die Räume, Geräte und/oder Personal teilen, werden die Betriebskosten für den Einzelnen erheblich reduziert.

Sie müssen sich auch auf gemeinsame Praxisräume beschränken. Nur Räumlichkeiten gemeinsam zu nutzen kann sinnvoll sein, wenn Sie aufgrund ungleicher Fachgebiete unterschiedliche Geräte benötigen oder auch an die Qualifikation der Mitarbeiter abweichende Anforderungen stellen.

In einer Praxisgemeinschaft bewahren Sie sich Ihre fachliche Unabhängigkeit. Sie behandeln Ihre Patienten ausschließlich nach Ihren Vorstellungen und haften auch nur für Ihre eigenen Fehler.

Für den Patienten muss deshalb klar ersichtlich sein, in welcher Form von Kooperation Sie arbeiten. Entsteht für den Patienten der Eindruck, er wäre Patient einer Berufsausübungsgemeinschaft, dann kommt der Behandlungsvertrag so zustande wie mit einer tatsächlichen Berufsausübungsgemeinschaft, in der alle Ärzte gemeinsam haften.

Ein solcher Eindruck kann entstehen, wenn Sie ein gemeinsames Praxisschild oder eine gemeinsame Rufnummer nutzen und sich die Mitarbeiter z. B. mit „Praxis Dr. Mayer und Dr. Weber“ melden.

In einer Praxisgemeinschaft zwischen fachgleichen Kollegen können Sie sich gegenseitig vertreten und ggf. auch Ihr Leistungsangebot erweitern.

Alles auf einen Blick

Welche Regeln für die Vertretung gelten, lesen Sie in der Praxisinfo „Vertretung des Vertragsarztes in der Praxis“. Laden Sie diese und weitere hilfreiche Praxisinfos am Seitenende herunter.

Die Abrechnung müssen Sie getrennt durchführen. Sie können sich aber einen Mitarbeiter teilen, der die Abrechnung für jede Praxis einzeln erstellt.

Sie benötigen als Vertragsarzt keine Genehmigung für eine Praxisgemeinschaft. Sie müssen Ihre Kassenärztliche Vereinigung und Ärztekammer nur von der Gründung der Kooperation informieren.

 

Nachteile

Im Gegensatz zur Berufsausübungsgemeinschaft müssen in einer Praxisgemeinschaft die Patientenunterlagen klar getrennt sein. Sie haben kein Recht in die Patientenunterlagen Ihres Kollegen Einsicht zu nehmen. Der Patient muss ausdrücklich einwilligen, ansonsten verletzten Sie die ärztliche Schweigepflicht. Eine Vorlage zur Schweigepflicht-Entbindung können Sie unter unseren Musterverträgen downloaden.

Auch bei der Post müssen Sie den Zugriff des jeweils anderen verhindern. Sie müssen z. B. unterschiedliche E-Mail-Adressen und eigene Telefonnummern (nicht nur eine Durchwahl) haben.

 

Plausibilitätsprüfungen bei identischen Patienten

Sie dürfen innerhalb einer Praxisgemeinschaft identische Patienten behandeln und getrennt abrechnen. Wenn es allerdings auffallend viele gemeinsame Patienten sind, kann eine Plausibilitätsprüfung drohen.

Die Auffälligkeit beginnt bei 20 Prozent gemeinsamer Patienten bei fachgleichen Praxisgemeinschaften. Bei Praxisgemeinschaften mit unterschiedlichen Fachgebieten, wird die Grenze der Auffälligkeit bei 30 Prozent identischer Patienten gesehen.

Mehr über die Gründe für eine Prüfung und wie Sie verhindert werden kann, erfahren Sie in den Praxisinfos „Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausibilitätsprüfung & Co.“ und „Praxisgemeinschaft“.

 

Alle Praxisinfos

Haben Sie sehr viele gemeinsame Patienten, können Sie die Praxisgemeinschaft auch in eine Berufsausübungsgemeinschaft umwandeln, um zukünftige Plausibilitätsprüfungen zu vermeiden.

Andrea Schannath
Rechtsberatung

Musterverträge zur Gründung einer Praxisgemeinschaft oder einer Berufsausübungsgemeinschaft können Sie am Seitenende herunterladen und an Ihre Bedürfnisse anpassen. Unsere kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder hilft Ihnen gerne dabei.

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