Eine aktuelle GOÄ ist der beste Patientenschutz, Herr Schwartze

Zu den Äußerungen des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze, einige Individuelle Gesundheitsleistungen in den Praxen „gehören verboten“, erklärt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich:

Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes (© Virchowbund / Lopata)

„Medizinische Leistungen werden in Arztpraxen nicht im rechtsfreien Raum erbracht. Die Grundlage hierfür ist die vom Staat erlassene Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das weiß auch der Patientenbeauftragte.

Und er müsste zudem wissen, dass diese Gebührenordnung in wesentlichen Teilen aus dem Jahre 1982 stammt und nur teilweise 1995 neu gefasst wurde. Für eine novellierte GOÄ haben die Ärzteschaft und die Kostenträger in den letzten Jahren umfangreiche Arbeiten erbracht, sodass eine aktuelle Gebührenordnung auf dem Tisch der Politik liegt.

Wenn es der Patientenbeauftragte also mit dem Patientenschutz ernst meint, dann sorgt er dafür, dass die novellierte GOÄ endlich von Bundesgesundheitsminister und Parteikollegen Karl Lauterbach umgesetzt wird.

Populistische Forderungen, wie Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in den Praxen zu verbieten, gehen am eigentlichen Problem vorbei, fallen gar nicht in seinen Zuständigkeitsbereich, sind politische Nebelkerzen und ein plumper Versuch, sich auf Kosten der Ärzteschaft zu profilieren.“

 

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