Kritik am GeDIG: ärztliche Schweigepflicht und Terminhoheit in Gefahr

Diesen Donnerstag findet die erste Lesung des GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) im Bundestag statt. Der Virchowbund sieht das Gesetz in seiner aktuellen Form als unzulässigen Eingriff in die selbstständig organisierten Arztpraxen und warnt vor schwerwiegenden Auswirkungen auf die ärztliche Schweigepflicht.

Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes (© Virchowbund / Lopata)

Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes (© Virchowbund / Lopata)

Die Kritik des Virchowbundes am GeDIG entzündet sich vor allem an vier Punkten:

 

1. Angriff auf die Terminhoheit der Praxen

Das GeDIG soll es Patienten ermöglichen, über die ePA-App der Krankenkassen direkt Arzttermine zu buchen. Der Virchowbund weist darauf hin, dass Arzttermine nicht einfach nach Zeitbedarf in 10-Minuten-Slots gebucht werden können. „Ein Hörtest löst einen anderen Personal-, Raum- und Gerätebedarf aus als die Behandlung einer akuten Mittelohrentzündung“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes und HNO-Arzt. „Die Terminvergabe ist deshalb eine organisatorisch komplexe Aufgabe. Keine zwei Praxen sind hier miteinander vergleichbar.“

Dazu kommt, dass das Ziel der Regelung – schnellere Arzttermine – auf diesem Weg nicht erreicht wird. „Ob ein Termin dringend nötig ist, ist eine medizinische Entscheidung und keine politische. Im Vergleich zu anderen OECD-Ländern gelingt es in Deutschland sehr gut, rasch Termine für dringende Behandlungen zu ermöglichen. Der geplante Eingriff in die Terminhoheit der Praxen wird nicht dazu führen, dass die Wartezeiten auf einen Arzttermin sinken – eher im Gegenteil“, warnt der Virchowbund-Bundesvorsitzende.

 

2. Gefährdung der ärztlichen Schweigepflicht

Der Verband kritisiert die geplanten erweiterten Zugriffsrechte der Krankenkassen auf Gesundheitsdaten. Insbesondere die vorgesehene Opt-out-Regelung wird als problematisch angesehen, weil sie die Kontrolle der Patienten über ihre sensiblen Gesundheitsdaten schwäche und das Arztgeheimnis gefährden könne. Der Virchowbund fordert stattdessen eine aktive Einwilligung (Opt-in). 

 

3. Staatlicher Einmischung in die Praxisorganisation

Aus Sicht des Virchowbundes greift der Gesetzgeber zu stark in die Strukturen der ambulanten Versorgung ein. Die Möglichkeit externer Steuerung von Praxisabläufen durch Krankenkassen wird als grundlegender Eingriff in die Selbstständigkeit niedergelassener Ärztinnen und Ärzte bewertet. Sollte das Gesetz in seiner derzeitigen Fassung verabschiedet werden, hat der Verband bereits eine verfassungsrechtliche Prüfung angekündigt.

 

4. Sanktionen bei der Digitalisierung

Der Virchowbund lehnt vorgesehene Sanktionen gegen Ärzte ab, die bestimmte digitale Anwendungen wie die eÜberweisung nicht nutzen. „Die Digitalisierung sollte über praktische Vorteile, Zeitersparnis und nutzerfreundliche Prozesse gefördert werden, nicht durch Strafmaßnahmen“, mahnt Dr. Dirk Heinrich.

 

Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der deutschlandweit ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

Virchowbund
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