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Nordrheiner Ärzte: Private Feuerwerkskörper verbieten
„Die Gefährlichkeit illegaler Feuerwerkskörper steigt. Polizei und Zoll können die Bezugswege nicht mehr ausreichend kontrollierend. Als Folge treten durch private und unsachgemäße Nutzung von Feuerwerkskörpern schwere, zum Teil bleibende körperliche Schäden auf“, warnt der Nordrheinische Landesgruppenvorsitzende Dr. André Bergmann.
Der gesellschaftliche Aufwand – Maßnahmen staatlicher Institutionen und medizinischer Einrichtungen zur Prävention und Behandlung bzw. Beseitigung eingetretener Schädigungen – stehe in keinem Verhältnis zum Recht auf Freiheit des Einzelnen, sich beim Abfeuern von Feuerwerk „zu verwirklichen“. Aus ökologischer Sicht sei ein Zünden von Feuerwerkskörpern, besonders in regional teilweise unvertretbarem Ausmaß, ebenfalls nicht sinnvoll und lasse die anderenorts geführten Diskussionen zum ökologischen Fußabdruck absurd erscheinen.
Feuerwerke zu Silvester und anderen großen Festivitäten haben Tradition. Diese Tradition lasse sich jedoch auch mit der Vorschrift erhalten, dass Feuerwerkskörper nur noch von nachweislich geschultem Personal gezündet werden dürfen, findet Bergmann.
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