Tarifvertrag für MFA und Arzthelferinnen

Welche Tarifverträge für medizinische Fachangestellte gibt es? Was steht im Manteltarifvertrag? Wie wird der Gehaltstarifvertrag für MFA angewendet? Hier erfahren Sie es.

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Manteltarifvertrag

Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte gilt für alle MFA und Arzthelferinnen in der ambulanten Versorgung in Deutschland – auch für Auszubildende. Er regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses in der Arztpraxis. Dazu zählen:

  • Arbeitszeit
  • Überstunden
  • Bereitschaftsdienst
  • Gehalt (Tariflohn)
  • Sonderzahlungen
  • Teilzeitarbeit
  • Urlaub

Der Manteltarifvertrag MFA schreibt damit auch fest, was in einem Arbeitsvertrag zwischen Praxisinhaber und medizinischen Fachangestellten geregelt sein muss.

Die wichtigsten Regelungen des Manteltarifvertrages in der Übersicht:

  • 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit
  • 28 Arbeitstage bzw. 34 Werktage Urlaub pro Jahr
  • 1 ganzer Tag oder 2 halbe Tage pro Woche arbeitsfrei
  • Zuschläge für Samstagsarbeit, ab 12 Uhr arbeitsfrei
  • Zuschläge für Bereitschaftsdienst
  • Arbeitsfrei am Nachmittag des 24. und 31. Dezember (ab 12:00 Uhr) unter Fortzahlung des Gehaltes
  • Gehalt wird am 25. des laufenden Kalendermonates gezahlt
  • Kosten für mindestens 2 Berufskittel und Reinigung der Berufskleidung trägt der Arbeitgeber
  • Ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ab dem 4. Arbeitstag
  • 3 Monate Probezeit
  • Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
  • Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
  • Schweigepflicht des Arztes gilt auch für Fachangestellte

Der Mantelvertrag wurde zuletzt 2017 aktualisiert. Er enthält eher allgemeine Bestimmungen. Das Gehalt nach den aktuellen Tarifverhandlungen wird daher separat im Gehaltstarifvertrag festgelegt. Das MFA-Gehalt wurde zuletzt in den Tarifverhandlungen 2024 erhöht.

Weiter unten können Sie den aktuellen Tarifvertrag MFA als PDF gratis herunterladen.

Gehaltstarifvertrag

Der Gehaltstarifvertrag MFA legt fest, wie hoch das Gehalt von Medizinischen Fachangestellten, Arzthelferinnen und Azubis in der Arztpraxis ist. Ausschlaggebend für die Höhe des MFA-Gehaltes sind die Anzahl der Berufsjahre und die Tätigkeitsgruppe.

2023 gilt diese Gehaltstabelle für vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen:

Berufsjahr

Tätigkeitsgruppe I

Tätigkeitsgruppe II

Tätigkeitsgruppe III

Tätigkeitsgruppe IV

Tätigkeitsgruppe V

Tätigkeitsgruppe VI

1 - 4

2.700,00

2.862,00

3.024,00

3.186,00

3.456,00

3.834,00

5 - 8

2.750,00

2.915,00

3.080,00

3.245,00

3.520,00

3.905,00

9 - 12

2.800,00

2.968,00

3.136,00

3.304,00

3.584,00

3.976,00

13 - 16

2.850,00

3.021,00

3.192,00

3.363,00

3.648,00

4.047,00

17 - 20

3.050,00

3.233,00

3.416,00

3.599,00

3.904,00

4.331,00

21 - 24

3.100,00

3.286,00

3.472,00

3.658,00

3.968,00

4.402,00

25 - 28

3.150,00

3.339,00

3.528,00

3.717,00

4.032,00

4.473,00

ab 29

3.200,00

3.392,00

3.584,00

3.776,00

4.096,00

4.544,00

 

2023 lag die Gehaltstabelle MFA noch etwas niedriger

Berufsjahr

Tätigkeitsgruppe I

Tätigkeitsgruppe II

Tätigkeitsgruppe III

Tätigkeitsgruppe IV

Tätigkeitsgruppe V

Tätigkeitsgruppe VI

1 - 4

2.206,98

2.372,50

2.482,85

2.648,38

2.869,07

3.200,12

5 - 8

2.396,46

2.576,19

2.696,02

2.875,75

3.115,40

3.474,87

9 - 12

2.548,90

 

2.740,07

 

2.867,51

 

3.058,68

 

3.313,57

 

3.695,91

13 - 16

2.620,87

2.817,44

2.948,48

3.145,04

3.407,13

3.800,26

17 - 20

2.899,50

 

3.116,96

 

3.261,94

 

3.479,40

 

3.769,35

 

4.204,28

21 - 24

2.952,34

3.173,77

3.321,38

3.542,80

3.838,03

4.280,89

25 - 28

3.005,17

 

3.230,57

 

3.380,82

 

3.606,21

 

3.906,72

 

4.357,50

ab 29

3.058,01

3.287,37

3.440,26

3.669,61

3.975,41

4.434,13

 

Zum 1. Januar 2023 erhöhte sich das MFA-Gehalt um 2,6 Prozent. Zum 1. März 2024 stieg das Tarifgehalt um 7,5 Prozent. Der derzeitig gültige Gehaltstarifvertrag tritt am 1. März 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

 

Zuschläge

für Überstunden, für Arbeit am Samstag

25 Prozent

für Sonn- und Feiertagsarbeit

50 Prozent

für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12 Uhr

50 Prozent

für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen

100 Prozent

für Nachtarbeit

50 Prozent

 

Ausbildungsvergütung

Auszubildende MFA erhalten 2024 monatlich

im 1. Ausbildungsjahr

965 Euro

im 2. Ausbildungsjahr

1.045 Euro

im 3. Ausbildungsjahr

1.130 Euro

Auch das Tarifgehalt für Azubis ist 2024 gestiegen. 2023 lag es noch bei 920 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 995 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 1.075 Euro im 3. Ausbildungsjahr.

Den Gehaltstarifvertrag können Sie kostenlos am Seitenende herunterladen, gemeinsam mit dazu passenden Arbeitsverträgen.

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung

Der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung gibt Medizinischen Fachangestellten und Arzthelferinnen die Möglichkeit, eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung aufzubauen. Dafür können Teile des Gehaltes bzw. der Sonderzahlungen in Beiträge zur Altersversorgung umgewandelt werden. Zusätzlich gibt es einen Arbeitgeberzuschuss.

Anstelle der vermögenswirksamen Leistungen erhalten MFA:

  • mit mindestens 18 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit: 76 Euro pro Monat
  • mit weniger als 18 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit: 43 Euro pro Monat
  • als Auszubildende nach der Probezeit: 53 Euro pro Monat

Während der Elternzeit haben MFA keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt und damit auch nicht auf die Entgeltumwandlung und einen Arbeitgeberbeitrag.

Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung darf nicht direkt an die Mitarbeiter ausbezahlt werden. Er kann nicht für die staatlich geförderte Riester-Rente verwendet werden.

Die angebotene betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers muss mindestens eine lebenslange Altersrente umfassen oder einen Auszahlungsplan mit anschließender Altersrente umfassen.

Am Seitenende können Sie den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung gratis herunterladen.

Für wen gelten die Tarifverträge?

Der Gehaltstarifvertrag und die anderen MFA-Tarifverträge werden verhandelt zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e. V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA).

Niedergelassene Ärzte sind dann tariflich gebunden, wenn sie selbst Mitglied in der AAA sind oder die Tarifbindung im Arbeitsvertrag vereinbaren. In allen anderen Fällen ist sind die Tarifverträge nicht bindend.

Tipp

Nutzen Sie die Muster-Arbeitsverträge des Virchowbundes. Darin können Sie wählen, ob Sie die MFA-Tarifverträge anwenden möchten oder nicht.

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