Work-Life-Balance

Der Beruf als Arzt und das Privatleben lassen sich immer besser verbinden. Für niedergelassene Ärzte bieten sich viele Optionen, Familie, Freizeit und Praxis unter einen Hut zu bekommen und die optimale Work-Life-Balance zu finden.

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Für 91 Prozent der Ärztinnen und Ärzte steht das Familienleben und die Partnerschaft an erster Stelle im Leben, gefolgt von finanzieller Sicherheit (85 Prozent) und dem Ziel, Menschen zu helfen und zu heilen (83 Prozent, Quelle: Umfrage der ApoBank).

Aber ist der Arztberuf tatsächlich vereinbar mit Familie und Hobbys?

Ja! Eine positive Work-Life-Balance ist in der Niederlassung deutlich besser zu erreichen als in der Klinik. Hier stellen wir die Möglichkeiten vor, als niedergelassener Arzt in Teilzeit zu arbeiten oder für eine begrenzte Zeit eine Pause vom Praxisalltag einzulegen, um z. B. Kinder zu betreuen.

 

Schwangerschaft und Elternzeit

Selbstständige Ärzte, die Kinder erwarten oder erziehen, haben mehrere Möglichkeiten um mehr Zeit für die Familie zu erreichen:

  1. Zulassung ruhen lassen
  2. Entlastungs-Assistenten beschäftigen – bis zu 3 Jahre
  3. vertreten lassen – bis zu 12 Monate (nur Ärztinnen)

Mehr über diese 3 Optionen lesen Sie weiter unten.

Sonderrechte für Frauen

Während der Schwangerschaft und nach der Geburt können sich Vertragsärztinnen außerdem je nach KV zwischen 12 und 36 Monate vom Bereitschaftsdienst befreien lassen.

Achtung: Die Fortbildungspflicht gilt auch in der Elternzeit!

Sprechstunden flexibel planen

Einer der größten Vorteile als Praxisinhaber: Sie sind nicht mehr an Dienstpläne gebunden. Wann Sie Ihre Sprechstunden anbieten, entscheiden Sie selbst. Sie müssen es der KV nur mitteilen.

So können Sie z. B. schon früh morgens beginnen, oder auch erst um 9, wenn die Kinder in der Schule bzw. im Kindergarten sind. Die Dokumentation und Abrechnung können Sie in die Abendstunden verschieben. Im Vergleich zum Dienst im Krankenhaus sind die Arbeitszeiten außerdem besser planbar.

In der Niederlassung habe ich mehr Freiheit, was die Planung von Sprechstundenzeiten und Urlauben angeht. Dadurch kann ich Beruf und Familie besser in Einklang bringen.

Dr. Nicole Mattern
Niedergelassene Gynäkologin, Mitglied im Virchowbund

Praxisform: Einzeln oder gemeinsam

Auch kooperative Praxismodelle bieten meist mehr Flexibilität. In dringenden Fällen finden Sie als Teil einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder einer Praxisgemeinschaft leichter Kollegen, die Sie vertreten oder mit denen Sie Dienste tauschen können. Auch Jobsharing lässt sich dort leichter realisieren.

Die Einzelpraxis dagegen hat den Vorteil, dass Sie Ihre Arbeitszeiten und -Bedingungen mit niemandem abstimmen müssen. Sie können z. B. entscheiden, Ihre Kinder mit in die Praxis zu bringen und sie dort zu beaufsichtigen.

Auch als Praxischefin habe ich Zeit für meine zwei Kinder. Von Freitagmittag bis Sonntagabend gehört die Zeit meiner Familie.

Dr. Franziska Drephal
hausärztliche Internistin, Mitglied im Virchowbund

Klicken Sie auf die Links, um mehr über verschiedene Praxismodelle zu erfahren. Ergänzend bieten wir Musterverträge zur Gründung einer BAG und anderer Kooperationsmodelle an. Unsere Praxisinfos zeigen Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.

 

Jobsharing

Auch Jobsharing kann die Work-Life-Balance deutlich verbessern. Dabei teilen sich zwei Ärzte einen Arztsitz. Zwei Varianten des Jobsharings stehen zur Auswahl:

  1. Partnerschaft in der Berufsausübungsgemeinschaft
  2. Anstellung

Alles über Vorteile, Nachteile und Voraussetzungen lesen Sie in einem eigenen Beitrag zum Jobsharing und in der gleichnamigen Praxisinfo (Download am Seitenende).

 

Anstellung

Wer aus Gründen der Work-Life-Balance lieber als angestellter Arzt arbeiten möchte, kann das auch ambulant tun. Die meisten angestellten Ärzte sind in MVZ beschäftigt. Erfahren Sie hier mehr über die Arbeit im MVZ. Laden Sie am Seitenende die Praxisinfo „MVZ: Gründung und Anstellung“ sowie den Arbeitsvertrag für angestellte Ärzte im MVZ herunter.

Aber auch in einer Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft oder einer Einzelpraxis können angestellte Ärzte arbeiten. Bis zu 4 angestellte Ärzte pro Vertragsarzt sind erlaubt.

Ich will eine Praxis übernehmen, ohne mich zu übernehmen! Ich will für meine Patienten da sein und auch für meine Töchter.

Dr. Johanna Todorovic
Gynäkologin, Mitglied im Virchowbund

Teilzulassung

Wer eine Zulassung als niedergelassener Vertragsarzt beantragt, muss nicht zwingend den vollen Versorgungsauftrag (20 bzw. 25 Sprechstunden pro Woche) erfüllen. Auch eine Teilzulassung bei halbem Versorgungsauftrag ist möglich. Dementsprechend fallen nur noch 10 Sprechstunden pro Woche an.

 

Zulassung ruhen lassen

Als Vertragsarzt können Sie Ihre Praxis vorübergehend ganz oder teilweise schließen. Dazu lassen Sie Ihre Zulassung ganz oder zur Hälfte ruhen – in manchen KVen sind auch ¾ bzw. ¼ möglich.

Die Voraussetzung: Der Zulassungsausschuss muss zustimmen. Sie müssen das Ruhen der Zulassung also beantragen und begründen, z. B. durch eine Geburt oder eine Erkrankung. Der Antrag kostet rund 120 Euro.

Ihre Zulassung kann meist nur einige Monate ruhen und auch nur mit Begründung. Planen Sie eine längere Pause ein, müssen Sie ggfs. auf Ihre Zulassung verzichten. Ich berate Sie gern.

Andrea Schannath
Rechtsberatung

Entlastungsassistent

Wer eine eigene Praxis führt, darf einen Entlastungsassistenten beschäftigen. Er entlastet Vertragsärzte, die vorübergehend ihren Versorgungsauftrag nicht (vollständig) erfüllen können wegen:

  • Kindererziehung
  • Pflege von Angehörigen

Manche KVen lassen auch andere Gründe gelten, z. B. eine Lehrverpflichtung oder die Tätigkeit als Belegarzt.

Eine solche Sicherstellungsassistenz muss von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden. Planen Sie dafür mindestens 4 Wochen ein.

Ärzte, die einen Entlastungsassistenten anstellen, können weiterhin Teilzeit arbeiten oder sich für die Zeit der Entlastung parallel vertreten lassen. Die Assistenz darf aber nicht dazu dienen, den Praxisumfang oder die Fallzahlen auszuweiten.

Ein Entlastungsassistent ist von vorne herein befristet angestellt, für bis zu 3 Jahre pro Kind. Es ist auch möglich, die bewilligte Entlastungs-Zeit zu staffeln und auf einen Zeitraum von mehreren Jahren aufzuteilen.

Laden Sie die Vorlage für den Arbeitsvertrag für Weiterbildungs- / Sicherstellungsassistenten am Seitenende herunter.

 

Vertretung

Bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung müssen Vertragsärzte eine Vertretung in der Umgebung organisieren. Das gilt für angestellte Ärzte genauso wie für Praxisinhaber.

Tipp

Suchen Sie Vertreter auch unter älteren Kollegen, die ihre Praxis bereits abgegeben haben. Sie können die Vertretung auch unter 2 oder mehr Ärzten aufteilen.

Eine Vertretung ist für bis zu 3 Monate innerhalb von 12 Monaten möglich. Vertragsärztinnen, die kürzlich entbunden haben, können sich länger vertreten lassen.

Wenn Sie mehr zu Ihren Vertretungsoptionen erfahren möchten, laden Sie die Praxisinfo „Vertretung des Vertragsarztes in der Praxis“ am Seitenende herunter.

Weiterbildung

Die Weiterbildung zum Facharzt ist auch in Teilzeit möglich – auch ambulant. Immer mehr Praxen sind auch Teil eines Weiterbildungsverbundes. Auch das erhöht die Flexibilität.
Vorlagen für den Arbeitsvertrag für Weiterbildungsassistenten und für das Weiterbildungszeugnis erhalten Sie hier im Virchowbund.

Knapp jeder zweite Arzt in Weiterbildung arbeitet in Teilzeit. Die allermeisten davon sind Frauen.  

 

Praxismanagement optimieren

Auch Veränderungen in den Praxisabläufen können dazu führen, dass Sie mehr Zeit für Ihre Patienten und Ihr Privatleben haben. Oft fällt es Außenstehenden leichter, Verbesserungspotenzial zu erkennen.

Hier kommt der Virchowbund ins Spiel: Über „Senior Expert Docs®“ vermitteln wir erfahrene niedergelassen Ärzte als Mentoren und Praxisberater. Erfahren Sie hier mehr über das Coaching von Ärzten für Ärzte.

 

zu Senior Expert Docs®

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Mit der Entscheidung zur Niederlassung holen Sie sich viel Freiheit in Ihren Alltag zurück. Der Virchowbund hilft Ihnen dabei, das Optimum zu erreichen. Mit unseren Musterverträgen von der Praxisgründung über Arbeitsverträge bis hin zu Patientenvereinbarung sparen Sie viel Zeit, Geld und Nerven.

Außerdem erhalten Sie rechtliche Beratung ohne Zusatzkosten, regelmäßige Updates und Tipps für den Praxisalltag und vieles mehr.

 

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