Praxisbedarf und Sprechstundenbedarf

Sprechstundenbedarf, Praxisbedarf, erstattungsfähige Kosten und Auslagen – für eine wirtschaftliche Praxisführung sollten Sie wissen, welches medizinische Material Sie in der Arztpraxis unter welchen Bedingungen bestellen und verordnen dürfen. Hier finden Sie Tipps zum Materialmanagement als Arzt und MFA.

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Was zählt zum Sprechstundenbedarf? Was gilt als Praxisbedarf? Dieser Unterschied ist für den wirtschaftlichen Erfolg der Arztpraxis enorm wichtig. Denn nur so können Sie Kosten senken und Regresse vermeiden.

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Unterschied Sprechstundenbedarf – Praxisbedarf

Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst Material, das ein Vertragsarzt im Rahmen einer Behandlung bei mehr als einem Patienten anwendet. Auch notwendige Vorräte für Notfälle zählen dazu (hier geht’s zur Checkliste Notfallkoffer).

Der SSB wird von den Krankenkassen bezahlt. Die Rahmenbedingungen  sind in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung festgelegt und in jedem Bundesland bzw. KV-Bezirk unterschiedlich.

Praxisbedarf gehört zur Grundausstattung der Praxis:  Verbrauchsmaterialien und Hygieneartikel wie Einmalhandschuhe, OP-Hauben, Kittel, Flächendesinfektionsmittel, Stethoskope, Scheren oder Skalpelle. Praxisbedarf bestellen Ärzte auf eigene Rechnung.

Erstattungsfähige Materialien sind nur im Einzelfall bzw. für bestimmte individuelle Behandlungen erforderlich. Diese stellen Sie ggf. sogar dem Kostenträger oder der KV gesondert in Rechnung. Lesen Sie hier die Hinweise zum Auslagenersatz nach GOÄ.

 

Sprechstundenbedarf: Was darf verordnet werden?

Was zum Sprechstundenbedarf gehört und wie er bestellt und geliefert wird, ist in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung geregelt. Diese unterscheidet sich je nach KV-Bezirk und wird laufend angepasst.

Sprechstundenbedarf: Was gehört dazu?

In der SSB-Vereinbarung ist oft eine Liste des Sprechstundenbedarfs enthalten, oder auch eine Liste mit ausgeschlossenen Materialien.

Beispiele für SSB:

  • Arzneimittel und Substanzen, wenn sie in der Regel als Teil einer Handelspackung direkt in der Praxis beim Patienten angewendet werden
  • Impfstoffe gemäß Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
  • Medizinische Gase
  • Naht- und Verbandmaterialien

Die Verordnung von Sprechstundenbedarf gilt nicht für die Versorgung von Privatpatienten oder von Unfallverletzten bei Arbeits- und Wegeunfällen.

Andere Sprechstundenbedarf-Kostenträger sind regional unterschiedlich. Prüfen Sie also in Ihrer jeweiligen Vereinbarung, ob Sie Sprechstundenbedarf verordnen dürfen, wenn z. B. Sozialhilfe, Asyl oder Heilfürsorge involviert sind oder Patienten einen Bundesbehandlungsschein nach Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.

Für die Verordnung des Sprechstundenbedarfs nutzen Ärzte in den meisten KV-Bezirken den rosa Rezeptvordruck (Muster 16). Einige Regionen verwenden eigene Muster oder Vordrucke (z. B. KV Bayern, KV Berlin). Welche Abrechnungsstelle als Kostenträger eingetragen werden muss, ist regional unterschiedlich.

Die Verordnung und Bestellung von SSB soll je Quartal erfolgen. Das hat auch den Hintergrund, dass die Menge im Verhältnis zur abgerechneten Fallzahl stehen muss.

Andrea Schannath
Rechtsberatung

Wer die Praxis beliefert bzw. ob die Arztpraxis den Lieferanten oder nur das Produkt oder die Produktgruppe wählen kann, ist „Ländersache“.

Regress bei Sprechstundenbedarf vermeiden

Der SSB zählt zu den Arzneimittelausgaben der Praxis. Er unterliegt der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Wenn Sie Sprechstundenbedarf bestellen, der unwirtschaftlich ist oder eigentlich Teil des Praxisbedarfes, droht ein Regress.

Lesen Sie hier, wie Sie einen Regress vermeiden und was Einzelfallprüfungen und statistische Auffälligkeitsprüfungen damit zu tun haben.

Wenden Sie sich auch an unsere Praxisberatung und Rechtsberatung.

 

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Praxisbedarf bestellen

Die Kosten für den Praxisbedarf sind – im Gegensatz zum Sprechstundenbedarf – bereits im EBM eingepreist. Der Arztpraxisbedarf wird deshalb nicht erstattet, sondern auf eigene Rechnung eingekauft. Ärzte bestreiten diesen Einkauf aus den Einnahmen, die sie über die GKV-Abrechnung generieren.

Dazu zählen:

  • Allgemeine Praxiskosten
  • Kosten, die durch die Anwendung von ärztlichen Instrumenten und Apparaturen entstanden sind
  • Kosten für Einmal-Material: Spritzen, Kanülen, Trachealtuben, Absaugkatheter, Handschuhe, Rasierer, Harnblasenkatheter, Skalpelle, Proktoskope, Darmrohre, Spekula, Küretten, Abdecksets
  • Kosten für Reagenzien, Substanzen und Materialien für Laboratoriumsuntersuchungen
    (Hier finden Sie Tipps, wie Sie den Laborbonus erhalten)
  • Kosten für Filmmaterial
  • Versand- und Transportkosten, insbesondere für Briefe, schriftliche Unterlagen, Telefaxe, digitale Befunddatenträgern, fotokopierte oder EDV-technisch reproduzierte Befundmitteilungen, Berichte, Arztbriefe und andere patientenbezogene Unterlagen ausschließlich für den mit- oder weiterbehandelnden oder konsiliarisch tätigen Arzt oder den Arzt des Krankenhauses

 

Wenn Sie Praxisbedarf bestellen, droht zwar kein Regress – aber wer Fehler macht, kann dennoch viel Geld verlieren. Lesen Sie hier unsere Tipps zum Materialmanagement in der Arztpraxis und wie Sie Kosten senken.

Beim Einkauf von Praxisbedarf sollten Sie genau rechnen und kontrollieren. Bestellen Sie nur, was Sie wirklich benötigen. Lassen Sie sich von Lieferanten nicht mit Abos oder vorgefertigten Bestelllisten „helfen“.

 

Margaret Plückhahn
Praxisberatung
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