Umsatz steigern

Wenn Sie den Gewinn Ihrer Praxis erhöhen wollen, haben Sie 2 Optionen: Umsätze steigern oder Kosten senken. Hier erhalten Sie Tipps zur Umsatzsteigerung Ihrer Arztpraxis.

Wie Sie Ihre Ausgaben verringern lesen Sie unter Kosten senken.

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Vielen Ärzten ist es unangenehm, dass sie als Praxisinhaber auch den Gewinn im Blick haben. Das muss es nicht! Es ist möglich, gleichzeitig die Abrechnung und die Umsätze zu optimieren, die Behandlung zu verbessern und die Praxis für Patienten attraktiver zu machen.

Betriebswirtschaft ist ein notwendiges Übel für viele Praxisinhaber. Das muss nicht sein. Erfahren Sie mehr über die

Leistungsspektrum anpassen

Ein wichtiger Hebel zur Gewinnmaximierung ist das Behandlungsportfolio. Fragen Sie sich also: Welche Behandlungen möchten Sie ausbauen? Warum haben Sie das bislang nicht geschafft?

Wahrscheinlich werden Sie immer Leistungen haben, die Sie querfinanzieren müssen. Dennoch sollten Sie wissen, welche Leistungen sich für Ihre Praxis lohnen. Diese sollten Sie ausbauen. Wenn darunter auch IGeL sind, lesen Sie mehr unter IGeL anbieten.

Welche Leistungen Sie in Ihrer Praxis anbieten, ist auch entscheidend für das Praxismarketing. So können Sie gezielt Patientengruppen ansprechen, deren Behandlung auch für Sie wirtschaftlich ist.

Termine planen

Auch Ihr Terminmanagement sollten Sie so ausrichten, dass Sie genügend Blöcke für wirtschaftliche Leistungen freihalten, um die notwendigen unwirtschaftlichen Leistungen zu decken.

Überprüfen Sie Ihren Patientenstamm: Welche Patienten kommen für diese Leistungen in Frage? Diese Patienten sollten Sie gezielt ansprechen.

Auf diese Weise können Sie das Terminbuch zur betriebswirtschaftlichen Steuerung einsetzen.

Investitionen abwägen

Oft muss man Geld einsetzen und Geld zu verdienen. Ob neue Geräte, Fortbildungen oder Zweigpraxis – jede Investition sollte sich rechnen. Idealerweise haben Sie also schon vor der Investition eine Idee davon, was Sie dafür tun müssen.

Wenn Sie also z. B. in Fortbildungen und Praxisausstattung investieren, um ambulante Operationen anzubieten, dann müssen Sie auch im Terminkalender den Freiraum dafür schaffen. Prüfen Sie auch kritisch, ob der Bedarf für die neue Leistung bei den Patienten vorhanden ist und ob sie zur Ihrer Praxisphilosophie passt.

Kooperation starten

Kooperationen zwischen Ärzten zahlen sich in vielen Fällen aus. Innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft oder eines MVZ z. B. dürfen Ärzte ihre Regelleistungsvolumnia (RLV) miteinander verrechnen. Auch eine Kooperation mit einem Pflegeheim kann sich durch Zusatzpauschalen und gebündelte Aufwände wirtschaftlich lohnen.

Mehr zu Ihren Kooperationsmöglichkeiten lesen Sie unter Praxismodelle. Wenden Sie sich für spezielle Fragen an unsere Rechtsberatung.

Sie wollen eine BAG gründen, eine Zweigpraxis eröffnen oder einen Vertrag mit einem Pflegeheim schließen? Ich berate Sie gern.

Andrea Schannath
Rechtsberatung

Fallzahl erhöhen

Wenn Sie Ihre Fallzahl deutlich erhöhen möchten ohne Abstaffelungen beim Honorar zu riskieren, dann können Sie einen Antrag auf Erhöhung Ihres RLV stellen.

Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) voll ausschöpfen. Die Leistungen aus dem RLV sind mit denen aus dem QZV verrechenbar.

Abrechnung optimieren

Gerade bei der Abrechnung nach GOÄ lassen viele Praxen Geld liegen, weil sie Zuschläge nicht abrechnen oder geringere Steigerungssätze ansetzen. Auch viele Ausschluss-Regeln der GOÄ werden falsch interpretiert, z. B. Formulierung wie „nur einmal im Behandlungsfall“.

Im Praxisärzte-Blog geben wir regelmäßig Tipps zur richtigen Abrechnung einzelner GOÄ-Ziffern. Wie Sie höhere Steigerungssätze richtig begründen, erklärt unsere Praxisinfo „GOÄ-Steigerung“.

Schon gewusst?

In unseren Online-Seminaren geben wir immer wieder auch Tipps zur Abrechnung nach EBM oder GOÄ.

Für Mitglieder im Virchowbund gibt es darüber hinaus mit der Praxisberatung, dem ärztlichen Mentoren-Programm und dem Abrechnungsdienstleister privadis professionelle Hilfe in Sachen Abrechnung.

 

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Team einbinden

Egal, ob Sie Kosten senken oder Umsätze steigern möchten: Sie müssen diese Aufgabe gemeinsam mit Ihrem Praxisteam angehen. Diskutieren Sie Vorbehalte offen im Teammeeting und stellen Sie gemeinsam konkrete Ziele auf.

Wenn sich das Engagement Ihres Teams in schwarzen Zahlen niederschlägt, können Sie sie mit Boni an der Gewinnsteigerung beteiligen. Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über Mitarbeiterführung in der Arztpraxis erfahren möchten.

Weitere Tipps zum Thema Kosten senken und Gewinne steigern geben wir in unseren Praxisinfos und im Praxisärzte-Blog. Vorlagen für IGeL-Behandlungsverträge oder zur Gründung z. B. einer BAG oder Praxisgemeinschaft finden Sie unter unseren Musterverträgen.

Bei Fragen sind unsere Rechtsberatung und Praxisberatung für Sie da.

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Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die meisten Praxisinhaber müssen nur eine einfache Buchführung machen: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

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Betriebswirtschaftliche Auswertung

Die BWA hilft Ihnen, die verschiedenen Einnahmequellen und Kostenarten Ihrer Praxis übersichtlich aufzuschlüsseln.

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Gewinn- und Verlustrechnung

Die GuV ist eine Möglichkeit um herauszufinden, ob Ihre Praxis wirtschaftlichen Erfolg hat und Gewinn erzielt.

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