Das müssen Sie bei elektrischen Geräten in der Arztpraxis beachten

Sicherheit beginnt mit einem funktionsfähigen Gerät – gerade in der Arztpraxis. Deshalb müssen elektrische Geräte vom Blutdruckmesser bis zur Kaffeemaschine regelmäßig auf Schäden überprüft werden. 8 Antworten dazu, wie es geht, wer prüft, und was wichtig ist.

 

In Ihrer Praxis müssen Sie sich auf Ihre medizinischen Geräte und Ihre Technik verlassen können. Nicht immer wird ein Fehler gleich bemerkt, aber ein defektes Kabel oder eine falsche Messung können ernste Folgen haben. Deshalb müssen Sie als Praxisinhaberin oder -inhaber alle elektrischen Geräte regelmäßig überprüfen lassen – aus Sicherheitsgründen, aber auch weil der Gesetzgeber es verlangt.

 

Das sind die rechtlichen Vorgaben

Regelmäßig geprüft werden müssen alle medizinischen Geräte mit elektrischer Funktion oder Messfunktion. Das sind zum Beispiel Blutdruckmessgeräte, Ergo und Audiometer, EKG- und Ultraschallgeräte. 

  • Die Messgeräte müssen gemäß §15 MPBetreibV regelmäßig auf ihre Messgenauigkeit hin überprüft werden (Messtechnische Kontrolle, MTK).
  • Außerdem ist nach § 2 MPBetreibV alle 2 Jahre eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) nötig, was für alle medizinischen Geräte gilt.
  • Darüber hinaus gilt auch die DGUV V3 für nicht-medizinische Geräte, gemäß der festinstallierte (Klimaanlagen, Steckdose, Deckenleuchten) und bewegliche Elektrogeräte unter 32 kg (Computer, Drucker, Mikrowellen, Ladekabel) überprüft werden müssen. Diese Vorgaben gelten für alle Unternehmen, nicht nur Arztpraxen.
  • Die Prüfungen werden nach bestimmten DIN-VDE-Normen durchgeführt (0701/0702, 0100-600, 0105-100, 0751, EN 62353).

 

Wer darf prüfen?

Diese Prüfungen werden von privaten Firmen angeboten, die bei den Behörden gemeldet und für die Prüfungen zugelassen sind. 

Nur speziell geschulte Elektrofachkräfte dürfen prüfen. Dafür reicht nicht allein eine abgeschlossene Ausbildung, sondern die Fachkraft muss die letzten Jahre als Prüferin oder Prüfer aktiv gewesen und aktuelle Fortbildungen besucht haben. 

Als Ärztin oder Arzt sollten Sie darauf achten, dass die Nachweise dieser Qualifikation aktuell sind. 

 

Um welche Geräte geht es?

Es geht nicht nur um EKG, Ultraschall und Blutdruckmessgeräte. Auch Kaffeemaschine, Drucker, Waschmaschine oder Beleuchtung müssen geprüft werden. Die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und Patientinnen hängt davon ab, dass alle Geräte einwandfrei funktionieren. 

Lesen Sie auch unsere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und Praxisbegehung sowie welche Schäden Ihre Haftpflichtversicherung abdeckt.

 

Wie oft muss geprüft werden?

Die erste Prüfung wird fällig, bevor Sie ein Gerät das erste Mal verwenden. Danach in regelmäßigen Abständen, wobei die Intervalle variieren:

  • Medizingeräte: in der Regel jährlich
  • Blutdruckmessgeräte: in der Regel alle 2 Jahre, kann jedoch je nach Hersteller variieren
  • Bürogeräte: alle 2 Jahre
  • Waschmaschinen und Kühlschränke: alle 4 Jahre
  • DGUV-V3-Prüfungen fallen in der Regel alle 2 Jahre an
  • MTK und STK: je nach Herstellerangabe, meist alle 1-2 Jahre

Achten Sie auch auf die Angaben des Herstellers. In der jeweiligen Betriebsanleitung steht, wie oft die Prüfung für das Gerät fällig ist. 

Wer zahlt eigentlich, wenn jemand vom Praxispersonal ein Gerät beschädigt? Lesen Sie es auf unserem Blog.

Tipp

Sie erwägen oder haben bereits eine Apparategemeinschaft oder Praxisgemeinschaft? Dann haben Sie die Chance, sich Kosten und Verantwortung für die Geräte und Prüfungen zu teilen. Hierfür können Sie zum Beispiel auch den Mustervertrag „Gründung einer Apparategemeinschaft“ nutzen. 

Mehr rund um die Zusammenarbeit finden Sie außerdem unter Gemeinschaftspraxis: Alles zu Gründung, Vertrag und Kündigung.

So läuft die Prüfung ab

Die Prüfung erfolgt in 3 Schritten: Sichtkontrolle, Funktionsprüfung, Messung. Die Elektrofachkraft sieht sich das Gerät zunächst an, simuliert Störungen und misst sicherheitsrelevante Werte. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten die Geräte eine Prüfplakette.

Ein einfaches Gerät ist in 10-15 Minuten geprüft, ein großes in 30 bis 60 Minuten. Sie können Zeit sparen, indem Sie dafür sorgen, dass alle Geräte frei zugänglich sind – auch Geräte, die es sonst nicht sind. 

Schließen müssen Sie die Praxis dafür nicht: Die Fachkräfte versuchen, Ihre Abläufe möglichst wenig zu stören. 

Übrigens sind die Prüfungen nicht kostenlos. Die Preise richten sich nach Art der Prüfung und Anzahl der Geräte. Erfragen Sie in jedem Fall vorab einen transparenten Kostenvoranschlag ohne versteckte Zusatzkosten.

 

Was passiert bei Mängeln an den Geräten?

Wird ein Mangel festgestellt, erhalten Sie konkrete Empfehlungen. Kleine Defekte sind oft direkt behebbar, wozu Sie dann innerhalb einer bestimmten Frist Gelegenheit haben. 

Bei ernsteren Problemen sind Reparatur oder Ersatz nötig. Falls Sie die Mängel nicht beheben, dürfen Sie das Gerät nicht weiterverwenden und Sie können sogar Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Lesen Sie hier, was Ihre Berufshaftpflichtversicherung abdeckt und welche Versicherungen für Sie in der Praxis interessant sein können.

 

Was passiert, wenn Sie Ihre Geräte nicht prüfen lassen?

Wenn Sie die Geräte nicht regelmäßig warten lassen, verstoßen Sie gegen gesetzliche Bestimmungen. Sie sollten die Prüfungen auch in Ihrem eigenen Interesse beauftragen:

Zum einen verschleißen Geräte, und die regelmäßige Wartung beugt dem vor und hält die Geräte länger funktionstüchtig. Zum anderen können Sie nur so verhindern, dass Sie bei einem Unfall den Schutz durch Ihre Haftpflichtversicherung verlieren. 

Häufig ist die Wartung sogar Bedingung dafür, dass Sie die Garantien der Geräte in Anspruch nehmen können. 

Funktionierende und sichere Geräte sind übrigens auch im Rahmen einer Praxisbegehung relevant. Hier werden Sie nach Wartung und Instandhaltung Ihrer Geräte sowie nach Geräteverzeichnis bzw. Gerätebuch gefragt. Laden Sie hier unsere Checkliste „Praxisbegehung“ herunter.

Vernetzte elektrische Geräte

Mittlerweile sind mehr und mehr neue elektrische und elektronische Geräte mit dem Internet vernetzbar und senden Daten an Unternehmen (Stichwort: „Internet of Things”, IoT). Ein Beispiel: SmartMeter zur intelligenten Temperatursteuerung. Hier lesen Sie, wie Sie mithilfe von SmartMetern Heizkosten senken können.

Häufig heißt Vernetztheit auch, dass Geräte fern- bzw. fremdgesteuert werden können und damit ggfs. anfällig für Cyberangriffe sind. Hier finden Sie Tipps um die Cybersicherheit in Ihrer Praxis zu steigern oder sie gegen Cybercrime zu schützen. Informationen zum Nutzen einer Cyberhaftpflichtversicherung finden Sie auch auf unserem Blog unter „Gut versichert als Arzt in der Praxis”

So sieht die Dokumentation aus

Nach jeder Prüfung erhalten Sie ein Protokoll. Dieses dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Viele Anbieter stellen Ihnen diese Unterlagen auch digital zur Weiterverwendung im Betrieb zur Verfügung, oft in verschiedenen Formaten. Darauf stehen dann die Daten der letzten Prüfungen. 

Die Dokumentation ist vor allem im Schadensfall als Nachweis wichtig. In jedem Fall sollten Sie für jedes Gerät das Datum der letzten Prüfung festhalten. 

Regelmäßige Prüfungen sind Pflicht und Verantwortung zugleich. Sie tragen zur Sicherheit in Ihrer Praxis bei und schützen Sie vor rechtlichen Folgen. Achten Sie auf die Fristen, prüfen Sie die Qualifikation Ihrer Dienstleister und sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf.

Gut zu wissen: Wenn Sie eine Praxis gründen oder übernehmen möchten, können Ihnen als Virchowbund-Mitglied unser Muster-Mietvertrag, knapp 100 weitere Musterverträge, Vorlagen und Praxisinfos sowie unsere persönliche Rechtsberatung und Praxisberatung weiterhelfen. Hier finden Sie weitere Vorteile für Mitglieder sowie unsere Veranstaltungen für die erfolgreiche Praxisführung.

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