Das unterscheidet Arbeitskleidung von Dienstkleidung

Muss der Arbeitgeber die Arbeitskleidung stellen? Was darf in einer Arztpraxis getragen werden? Wir klären über den Unterschied zwischen Arbeitskleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung auf.

 

Einheitliche Kleidung in Medizinberufen soll vor allem vor Infektion schützen. Sie vermittelt aber auch Professionalität und Zugehörigkeit zu einer Station oder Praxis.

Aber können z. B. Medizinische Fachangestellte und angestellte Ärzte selbst über ihre Berufskleidung bestimmen? Und ist es ihre Aufgabe, sie zu kaufen und zu waschen?

Zwischen Arbeits- und Berufsbekleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung gibt es große Unterschiede, die entscheiden, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für Anschaffung und Reinigung aufkommen müssen.

Empfehlungen dazu hat die Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. erarbeitet und im sogenannten „Kleiderpapier“ zusammengefasst. Dieses dient in der Pflegebranche als anerkannte Arbeitshilfe, um Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bei den Mindestanforderungen an die Kleiderordnung zu unterstützen. Auch für Arztpraxen kann das Kleiderpapier hilfreich sein.

 

Das gilt für Arbeits- oder Berufskleidung

Arbeitskleidung kann anstelle oder ergänzend der privaten Kleidung während der Arbeit getragen werden. Diese Art der Kleidung hat keine spezielle Schutzfunktion. Dazu gehören z. B. Kasacks, Poloshirts, Praxis-Shirts etc. 

Generell gilt: Die Personalkleidung muss frei von Krankheitserregern und keimarm gelagert werden. Die Arbeitskleidung sollte deshalb getrennt von den privaten Klamotten aufbewahrt werden. 

Das Kompetenzzentrum Hygiene empfiehlt außerdem kurze Ärmel und helle Farben, damit Verschmutzungen schnell auffallen. 

In einigen Fällen kann es möglich sein, die Kosten für Arbeitskleidung von der Steuer abzusetzen. Weitere Hinweise geben wir auf der Seite Steuererklärung.

 

Wann muss der Arbeitgeber Dienstkleidung und Reinigung bezahlen?

Das kommt drauf an, was die Praxis vorgibt: Verlangt die Praxis bestimmte Kleidung, etwa einheitliche Kasacks oder Poloshirts, muss sie diese Arbeitskleidung auch zur Verfügung stellen. Auch die Kosten der Reinigung liegen dann beim Arbeitgeber. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber haben als Arbeitgeber hier ein Weisungsrecht. Wenn sich Mitarbeitende der Dienstkleidung verweigern, kann das zu Abmahnungen und zum Jobverlust führen.

Macht die Praxis keine Vorgaben, können Mitarbeitende ihre eigene Kleidung tragen. In diesem Fall handelt es sich um Kleidung, für die die Beschäftigten selbst verantwortlich sind.

Tipp für Chefinnen und Chefs:

Regeln Sie im Arbeitsvertrag eindeutig, welche Personalkleidung getragen werden soll, wer die Kleidung beschafft und wer die Reinigungskosten trägt. Wie das rechtssicher formuliert werden kann, erfahren Sie bei der Virchowbund-Rechtsberatung.

Wie muss die Arbeitskleidung gereinigt werden?

Medizinische Berufskleidung ist im separaten Waschgang bei mindestens 60°C zu waschen. Das ist bei nicht-kontaminierter Wäsche ausreichend. Noch besser ist der Kochwaschgang (thermische Desinfektion) – eine chemische Desinfektion ist nicht nötig.

Kontaminierte Wäsche hingegen kann mit chemischer Desinfektion behandelt werden. Dafür gibt es Maschinen mit thermischen oder chemothermischen Desinfektionsprogrammen. Mit einer normalen Haushaltswaschmaschine kann die Reinigung kontaminierter Wäsche nicht gewährleistet werden.

Virchowbund-Tipp: Praxiswäsche muss besondere Vorgaben zur Hygiene erfüllen. Die vollständige Übersicht, worauf Sie bei der Wäsche und Reinigung achten sollten, erklärt der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hier. Mehr dazu, wie Sie in der Arztpraxis Schutz vor Keimen und Infektion gewährleisten können, erfahren Sie zum Beikspiel unter Hygienemanagement.

 

Das gilt für Schutzkleidung

Schutzkleidung sind Kleidungsstücke, die hygienisches Arbeiten garantieren und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Sie wird gesetzlich vorgeschrieben und zusätzlich zur Arbeitskleidung getragen. Hier gilt: Für die Bereitstellung, Funktionalität und Wartung ist immer der Arbeitgeber verantwortlich.

Dazu zählen:

  • Schutzbrillen
  • Masken
  • Einmalhandschuhe
  • Kopfhauben
  • Schürzen oder Kittel

Die richtige Kleidung in der Medizin soll primär Mitarbeitende und Patienten schützen. Sie soll aber nicht nur funktional sein, sondern den Mitarbeitenden auch gefallen, damit sich jeder im Job wohlfühlt.

Neben Hygiene und Schutz spielt noch ein anderer Aspekt eine wichtige Rolle: Farben haben eine bedeutende Wirkung auf Körper, Psyche und Wohlbefinden. Sie können bestimmte Botschaften aussenden, dadurch unsere Emotionen steuern und auf das Nervensystem einwirken.

In der Medizin werden häufig Grün und Blau eingesetzt: Die Farben stehen für Hoffnung und Ruhe. Man versucht also, durch die Kleidung die Gefühlslage der Patientinnen und Patienten positiv zu beeinflussen und ihnen Ängste zu nehmen.

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit praxisbekleidung.de. Mitglieder im Virchowbund erhalten dort vergünstigte Konditionen für Kleidung. Praxisberatung erhalten Sie als Mitglied direkt im Virchowbund. Mehr zu unseren Partnerangeboten.

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