Wirtschaftlich verordnen – was heißt das?

Als Ärztin oder Arzt sollen Ihre Verordnungen von Medikamenten, Hilfsmitteln etc. „wirtschaftlich“ sein. Aber was bedeutet das eigentlich und worauf kommt es dabei im Praxisalltag konkret an? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen kompakten und richtungsweisenden Einstieg in die wichtigsten Regeln und Prüfkriterien.

 

Was darf’s kosten – und was nicht? Wenn gesetzliche Krankenkassen zahlen sollen, gilt für jede ärztliche Verordnung das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V. Es ist eine der zentralen Leitlinien im Gesundheitswesen. Kurz, doch alles andere als leicht zu fassen.

Was unter „wirtschaftlichem Verordnen“ konkret zu verstehen ist, beschäftigt regelmäßig die Sozialgerichte bis hin zum Bundessozialgericht. Das zeigt: Die Anforderungen an eine wirtschaftliche Verordnung sind komplex, oft strittig und alles andere als selbsterklärend.

 

Was bedeutet Wirtschaftlichkeit in der Praxis?

Wirtschaftlich verordnen heißt in erster Linie korrekt verordnen. Wenn Sie als Ärztin oder Arzt alle formalen Vorgaben erfüllen, haben Sie bereits einen entscheidenden Schritt getan. 

Doch gerade die formale Korrektheit ist eine Herausforderung: Die relevanten Regeln sind über zahlreiche gesetzliche und vertragliche Grundlagen verstreut, und der Überblick fällt schwer. Trotzdem ist genau dieser Überblick essenziell. Denn Unkenntnis schützt nicht vor Regress. Im Gegenteil: Formfehler werden von Kostenträgern kritisch geprüft – und oft sanktioniert.

Zwei besonders wichtige Regelwerke, besonders mit Blick auf Arzneimittelverordnungen, sind:

  • der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
  • die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Weitere formale Vorgaben finden sich unter anderem in der Anlage „Vordruckvereinbarung“ des BMV-Ä. Sie regelt zum Beispiel, wie Verordnungsformulare korrekt auszufüllen sind. Was einfach klingt, ist es nicht immer. Kleine Fehler – etwa bei der Dosierung, der Diagnose oder der Darreichungsform – können ausreichen, um eine Verordnung als unwirtschaftlich zu bewerten. Dann kann es zum Regress kommen. 

In der Serie „Praxiswahnsinn“ berichten wir, zu welchen Problemen Regresse bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten schon geführt haben (Lesen Sie hier z. B. Fall 1 und Fall 2). Wir unterstützen Sie aber auch mit Tipps, wie Sie Regresse vermeiden können. Mitglieder können hierzu auch unsere Praxisinfo „Wirtschaftlichkeitsprüfung” herunterladen.

 

Wirtschaftlich heißt auch: richtlinienkonform

Die Arzneimittel-Richtlinie des G-BA legt fest, welche Medikamente für welche Indikationen zulasten der GKV verordnet werden dürfen – und welche nicht. Zwar ist der Umfang der Richtlinie beachtlich, doch hier hilft ein Grundverständnis für Aufbau und Systematik, damit das gezielte Nachschlagen leichtfällt. Denn: Sie müssen nicht alles auswendig wissen. Je nach Fachrichtung bewegen Sie sich ohnehin nur in bestimmten Abschnitten – und moderne Verordnungssoftware kann Sie bei der Auswahl unterstützen.

Verordnen nach dem W-A-N-Z-Prinzip:

Wenn Sie nach den Kriterien „Wirtschaftlich – Ausreichend – Notwendig – Zweckmäßig“ verordnen, ist Ihre Verordnung insgesamt wirtschaftlich und im Sinne der Kostenträger.

Achtung bei individuellen Verordnungen

Besonders anspruchsvoll wird es bei patientenindividuellen Fragen: Ist das gewählte Arzneimittel für die Indikation zugelassen? Entspricht die Dosierung den Vorgaben der Fachinformation? Ist die Therapiedauer korrekt gewählt? 

Selbst die Darreichungsform kann entscheidend sein. Denn: Abweichungen von der Fachinformation – sogenannte Off-Label-Verordnungen – sind nicht nur haftungsrechtlich riskant, sondern auch ein häufiger Regressgrund. 

Worauf bei der Verordnung von Medikamenten zu achten ist, lesen Sie in unseren 5 Tipps unter dem Link.

 

Auch andere Leistungen müssen wirtschaftlich sein

Nicht nur bei Arzneimitteln ist Wirtschaftlichkeit das Gebot. Auch Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und viele andere veranlasste Leistungen unterliegen denselben oder vergleichbaren Anforderungen. Lesen Sie hier Tipps zur Regressvermeidung beim Verordnen von Heilmitteln.

Was häufig übersehen wird: Zusätzlich zu den bundesweiten Regelwerken existieren regionale Prüfvereinbarungen, die zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen geschlossen werden. Sie legen im Detail fest, wie geprüft wird – und was im Fall von Auffälligkeiten passiert.

Sie wüssten gern genauer und konkreter Bescheid? 

Dann besuchen Sie unser Webinar „Wirtschaftlich und korrekt verordnen“ am 16. Juli um 18 Uhr. Hier erhalten Sie in 2 Stunden praxisnah und zeitsparend einen Überblick. 

Unsere Praxisberaterin bietet kompakt aufbereitetes Wissen, viele Tipps für den Verordnungsalltag und konkrete Beispiele – für mehr Sicherheit bei Verordnungen und weniger Regressrisiko. Die Anmeldung zum Webinar ist kostenlos – auch wenn Sie noch kein Mitglied im Virchowbund sind.

Weitere Webinare rund um Abrechnung, Praxis-Knowhow und Praxisorganisation finden Sie unter unseren Veranstaltungen. Für konkrete Fragen steht Mitgliedern unsere Praxisberatung und unsere Rechtsberatung zur Verfügung. Außerdem bieten wir rechtlich geprüfte Praxisinfos und Musterverträge zum Herunterladen.

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