So reinigen Sie Praxiswäsche hygienisch

Praxiswäsche muss besondere Vorgaben zur Hygiene erfüllen. Die Wäsche einer Arztpraxis muss speziell gereinigt werden – entweder in der eigenen Waschmaschine oder von einer Wäscherei. Auf einige Dinge sollten Sie achten.

 

Darf Praxiswäsche in der privaten Waschmaschine zuhause gewaschen werden? Oder muss die Wäsche aus der Arztpraxis in die Wäscherei? Die gute Nachricht: Sie können entweder selbst waschen oder waschen lassen. Diese Reinigungswege sind erlaubt:

  • in der Haushaltswaschmaschine
  • in der Praxis in einer gewerblichen Waschmaschine mit Desinfektionsprogramm
  • in einer industriellen Waschmaschine in der Wäscherei

Medizinische Berufskleidung ist im separaten Waschgang bei mindestens 60°C zu waschen. Dies ist bei nicht-kontaminierter Wäsche ausreichend. Noch besser ist der Kochwaschgang (thermische Desinfektion) – eine chemische Desinfektion ist nicht nötig.

Kontaminierte Wäsche hingegen kann mit chemischer Desinfektion behandelt werden. Dafür gibt es Maschinen mit thermischen oder chemothermischen Desinfektionsprogrammen.. Mit einer normalen Haushaltswaschmaschine kann die Reinigung kontaminierter Wäsche nicht gewährleistet werden.

 

Kontaminierte Praxiswäsche waschen

Ist die Kleidung kontaminiert, muss sie bei 95 °C oder 60 °C mit einem VAH-gelisteten, desinfizierenden Waschmittel gewaschen werden. Diese Hygiene-Waschmittel reinigen und desinfizieren die Wäsche in einem Arbeitsgang und werden überwiegend in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen verwendet. Verzichten Sie auf Weichspüler.

Trocknen Sie die Praxiswäsche in einem Wäschetrockner oder in einem geschlossenen Raum – niemals draußen!

Tipp

Wenn Sie eine gewerbliche Waschmaschine bzw. einen Trockner in der Praxis haben, müssen Sie dafür einen Wartungsvertrag vorlegen können. Lesen Sie hier alles Wichtige rund um die Praxisbegehung – mit Checkliste.

Desinfektion alleine ist nicht genug: Bei der Behandlung von kontaminierter Bekleidung müssen Sie weitere Hygiene-Schutzmaßnahmen ergreifen. Wie bei anderen gefährdenden Tätigkeiten ist Schutzkleidung nötig:

  • medizinische Einmal-Handschuhe
  • Schutzbrille (Brille mit Seitenschutz)
  • Mund-Nasen-Schutzmaske

 

Thermische und chemothermische Wäschedesinfektion

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat eine Liste mit geprüften und anerkannten Desinfektionsmitteln und -verfahren veröffentlicht. Diese Liste erläutert unter Punkt 3.1 die zwei grundsätzlich zugelassenen Verfahren zur Wäschedesinfektion (thermische und chemothermische Wäschedesinfektion):

 

Thermische Desinfektionswaschverfahren

Die Konzentration der Waschmittel sollte den Empfehlungen der Hersteller entsprechen. Die waschtechnische Eignung der Waschmittel sollte durch Gutachten (textiltechnisches Gutachten) belegt sein.

Desinfektionstemperatur: 85 °C (90 °C)

Einwirkzeit: 15 min (10 min)

Flottenverhältnis: 1:4 bis 1:5

Wirkungsbereich: AB

 

Chemothermische Desinfektionswaschverfahren

Beachten Sie unbedingt die bei der Eintragung des jeweiligen Verfahrens im Bescheid erteilten Auflagen und die darin aufgeführten Angaben zum Verfahrensablauf. Halten Sie alles exakt ein, um eine wirksame Reinigung zu gewährleisten.

Verfahren mit Perverbindungen oder mit Chlor bzw. anorganischen oder organischen Substanzen mit aktivem Chlor sind nicht für merklich mit Blut verschmutzte Wäsche geeignet. Das Chlor-Verfahren ist auch nicht für stark verschmutzte Wäsche geeignet.

In der RKI-Liste finden Sie die geeigneten Waschmittel sowie Angaben zur Einwirkzeit und Desinfektionstemperatur.

RKI-Liste Wäschedesinfektion herunterladen

 

Industriewäscherei beauftragen

Falls Sie eine Wäscherei beauftragen, achten Sie unbedingt darauf, dass die Güte- und Prüfbestimmungen erfüllt werden. Das Unternehmen muss einen Nachweis für die „sachgemäße Wäschepflege für Krankenhauswäsche“ erbringen. Diese entsprechende Eignung wird durch das Zeichen RAL-RG 992/2 belegt.

Die Wirksamkeit der eingesetzten Waschverfahren wird regelmäßig mittels Thermologger und für den Menschen ungefährliche Testkeime überprüft.

Es ist notwendig, dass Sie die Wäscherei vorab darauf hinweisen, dass die Textilien kontaminiert sein könnten und daher ein potenzielles Gesundheitsrisiko bergen.

Wichtig: Transportieren Sie infektionsverdächtige Wäsche in verschlossenen Säcken. Für diese Bekleidung besteht ein absolutes Sortierverbot! Bevor diese Schutzkleidung in den dafür in der Praxis bereitgestellten Abwürfen landet, muss der Träger bzw. die Trägerin sorgfältig alle Taschen kontrollieren.

Der anschließende Rücktransport der aufbereiteten Praxiswäsche muss zur Verhinderung einer Rekontamination hygienisch durchgeführt werden.

 

Sterile Bekleidung

Wäsche, die steril in der Praxis zum Einsatz kommt, wird nach vorangegangenem Waschgang in einem Autoklaven dampfsterilisiert. Hierbei wird die Bekleidung Temperaturen zwischen 110°C und 140°C sowie erhöhtem Druck ausgesetzt. Es ist zwar nicht möglich eine 100%ige Sterilität zu erreichen, jedoch können durch das Autoklavieren auch Bakteriensporen abgetötet. So wird ein unbedenklicher, praktisch-steriler Zustand erreicht.

Für den Nachweis der Sterilisationsleistung ist täglich ein so genannter Bowie-Dick-Test durchzuführen, mit dem die Leistungsfähigkeit überprüft wird.

Sterile Praxiswäsche muss bis zu ihrer Wiederverwendung frei von Krankheitserregern und anderen schädlichen Einflüssen bleiben. Deshalb müssen Wäschetransport und Wäschelagerung staub- und kontaminationsgeschützt sein. Achten Sie unbedingt darauf, dass bereits getragene Bekleidung (ob beruflich oder privat) nicht in Kontakt mit frischer Berufskleidung kommt.

 

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Kommentare

Sehr geehrter Herr Ebert,

danke für Ihren Kommentar. In der Tat ist eine Passage des Blogbeitrag etwas verkürzt ausgedrückt, das wurde nun geändert. Es verhält sich folgendermaßen:

Eine einfache Haushaltswaschmaschine kann kontaminierte Wäsche nicht unbedingt sicher desinfizieren. Dafür gibt es Maschinen mit thermischen/ chemothermischen Desinfektionsprogrammen. Doch bei nicht kontaminierter Wäsche ist eine Haushaltswaschmaschine ausreichend.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn man Praxiswäsche Haushaltswaschmaschine googelt kommt man zwangsläufig auf Ihre Seite oder auf Seiten die auf Sie verweisen. Ich habe eine ähnliche Auffassung, dass man eine Praxis für Allgemeinmedizin und ein Krankenhaus nicht gleichsetzten kann (Verweildauer des Patienten, Krankheiten (Blutdruck, Herz etc) . Das RKI setzt in seinen Empfehlungen aber Krankenhäuser, chirugische Praxen und Allgemeinmediziner gleich. Daher würde ich gerne Ihre Mindermeinung auch gegenüber dem Gesundheitsamt vertreten. Allerdings haben Sie in Ihrem Artikel nicht erläutert, welches die Voraussetzungen für die Nutzung einer Haushaltswaschmaschine sind, da diese die Desinfektionstemperaturen und die Dauer nicht in jedem Fall erreichen wird?

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