Nicht Jacke wie Hose: Das unterscheidet Arbeitskleidung von Dienstkleidung

Muss der Arbeitgeber die Arbeitskleidung stellen? Was darf in einer Arztpraxis getragen werden? Wir klären über den Unterschied zwischen Arbeitskleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung auf.

 

Einheitliche Kleidung in Medizinberufen soll vor allem vor Infektion schützen. Sie vermittelt aber auch Professionalität und Zugehörigkeit zu einer Station oder Praxis.

Aber können z. B. Medizinische Fachangestellte und angestellte Ärzte selbst über ihre Berufskleidung bestimmen? Und ist es ihre Aufgabe, sie zu kaufen und zu waschen?

Zwischen Arbeits- und Berufsbekleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung gibt es große Unterschiede, die entscheiden, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für Anschaffung und Reinigung aufkommen müssen.

Empfehlungen dazu hat die Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. erarbeitet und im sogenannten „Kleiderpapier“ zusammengefasst. Dieses dient in der Pflegebranche als anerkannte Arbeitshilfe, um Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bei den Mindestanforderungen an die Kleiderordnung zu unterstützen. Auch für Arztpraxen kann das Kleiderpapier hilfreich sein.

 

Das gilt für Arbeits- oder Berufskleidung

Arbeits- oder Berufskleidung wird nicht im Detail vom Arbeitgeber vorgeschrieben. Es sind also private Hosen, Shirts und Pullover erlaubt, die allerdings im medizinischen Bereich bei 60°C bzw. mit nachgewiesen wirksamen desinfizierenden Waschverfahren waschbar sein müssen.

Hier sind die Regeln des Kleiderpapiers:

  1. Wechsel: Arbeitskleidung sollten Sie spätestens alle zwei Tage wechseln. Sie sollte nur während der Arbeit getragen werden, um die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern.
  2. Aufbewahrung: Bewahren Sie private Kleidungsstücke getrennt von Ihrer Arbeitskleidung auf, beispielsweise in einem Doppelspind. Lesen Sie hier mehr darüber, wie Umkleideräume in einer Praxis gestaltet sein müssen.
  3. Spielraum: Auch spezielle Arbeitskleidung wie Kittel oder Kasacks gilt als Berufskleidung, selbst wenn sie keinen besonderen Schutz bietet.
  4. Eigenverantwortung: Mitarbeitende sind selbst dafür verantwortlich, ihre Arbeitskleidung zu kaufen, zu pflegen und zu waschen. Wie Sie Praxiswäsche richtig reinigen, erfahren Sie in einem eigenen Beitrag.

In einigen Fällen kann es möglich sein, die Kosten für Arbeitskleidung von der Steuer abzusetzen. Weitere Hinweise geben wir auf der Seite Steuererklärung.

 

Das gilt für Dienstkleidung

Ist im Arbeitsvertrag von Dienstkleidung die Rede, macht der Arbeitgeber bzw. die Chefin die Vorschriften. Sinn und Zweck von Dienstkleidung ist ein einheitliches äußeres Erscheinungsbild aller Mitarbeitenden. Damit kann die Dienstkleidung auch ein Teil des Praxismarketings sein.

  1. Aussehen: Es gibt Regeln für das Aussehen der Dienstkleidung – sie hat bestimmte Muster, Schnitte und Farben und oft das Logo Ihrer Praxis oder Einrichtung.
  2. Pflicht: Der Arbeitgeber hat bei Dienstkleidung ein Weisungsrecht. Das heißt, wenn Mitarbeiter sich weigern, Dienstkleidung zu tragen, ist eine Abmahnung bzw. bei wiederholtem Verstoß auch eine Kündigung möglich. Bei Fragen ist unsere Rechtsberatung für Sie da.
  3. Verantwortung beim Arbeitgeber: Die Regeln für das Tragen vorgeschriebener Dienstkleidung werden in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen als „Kleiderordnungen“ festgehalten. Die Praxis bzw. das Unternehmen zahlt für die Beschaffung und Reinigung der Dienstkleidung. Als Mitglied im Virchowbund profitieren Sie beim Einkauf von Dienstkleidung von günstigeren Konditionen.
Tipp für Chefs und Chefinnen:

Wenn Sie sich für Dienst- oder Arbeitskleidung entscheiden, teilen Sie Ihren Mitarbeitern zeitig und eindeutig mit, wer für deren Pflege und Beschaffung verantwortlich ist. Bedenken Sie dies besonders, wenn Sie neue Mitarbeitende einstellen. Zum Einstellen neuer Mitarbeitender bietet der Blogbeitrag „MFA einarbeiten: 3 Tipps für einen besseren Start“ weitere Tipps.

Mehr dazu, wie Sie in der Arztpraxis Schutz vor Keimen und Infektion gewährleisten können, erfahren Sie zum Beikspiel unter Hygienemanagement.

 

Das gilt für Schutzkleidung

Zusätzlich zu Arbeits- und Dienstkleidung gibt es Schutzkleidung, für die teilweise andere Vorgaben gelten.

Schutzkleidung wird ergänzend zur Berufs- oder Dienstkleidung getragen. Sie wird nicht vom Arbeitgeber, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss vom Arbeitgeber gestellt werden, und dieser ist auch für Funktionalität und Instandhaltung verantwortlich.

Schutzkleidung sind Kleidungsstücke, die hygienisches Arbeiten garantieren und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz schützen.

Dazu zählen:

  • Schutzbrillen
  • Masken
  • Einmalhandschuhe
  • Kopfhauben
  • Schürzen oder Kittel

Die richtige Kleidung in der Medizin soll primär Mitarbeitende und Patienten schützen. Sie soll aber nicht nur funktional sein, sondern den Mitarbeitenden auch gefallen, damit sich jeder im Job wohlfühlt.

Neben Hygiene und Schutz spielt noch ein anderer Aspekt eine wichtige Rolle: Farben haben eine bedeutende Wirkung auf Körper, Psyche und Wohlbefinden. Sie können bestimmte Botschaften aussenden, dadurch unsere Emotionen steuern und auf das Nervensystem einwirken.

In der Medizin werden häufig Grün und Blau eingesetzt: Die Farben stehen für Hoffnung und Ruhe. Man versucht also, durch die Kleidung die Gefühlslage der Patientinnen und Patienten positiv zu beeinflussen und ihnen Ängste zu nehmen.

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit praxisbekleidung.de. Mitglieder im Virchowbund erhalten dort vergünstigte Konditionen für Kleidung. Praxisberatung erhalten Sie als Mitglied direkt im Virchowbund. Mehr zu unseren Partnerangeboten.

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