Mit Quereinsteigern dem MFA-Fachkräftemangel trotzen

MFA werden von Arztpraxen händeringend gesucht. Wer als Praxisinhaber keine MFA findet, kann unter Umständen auf Quereinsteiger ausweichen, zum Beispiel aus der Hotellerie.

 

Der Mangel an MFA und medizinischen Fachkräften ist spürbar. Umfragen zufolge haben aktuell 3 von 4 Praxen Schwierigkeiten, offene Stellen für MFA zu besetzen. Der letzte Rettungsanker für manche Praxisinhaber ist es, fachfremde Hilfen als MFA-Ersatz einzustellen, z. B. Bürokaufleute.

Die Vorteile sind klar: Der Bewerber-Pool ist deutlich größer, wenn nicht nur MFA in Frage kommen. In den letzten Jahren haben z. B. viele Beschäftigte im Tourismus ihre Jobs verloren und sind offen für einen Branchenwechsel. Fachkräfte aus Hotellerie und Tourismus sind geschult im Umgang mit Menschen – ein wichtiger Aspekt der Tätigkeit als MFA. Telefonate, organisatorische Arbeiten und Gespräche an der Anmeldung dürften sie vor keine große Herausforderung stellen. Die branchenspezifische Service-Denke und möglicherweise Fremdsprachenkenntnisse könnten eine Bereicherung für die Praxis sein.

Tipp aus der Rechtsberatung

Die Impfpflicht gegen Corona und Masern gilt auch für Mitarbeiter am Empfang oder im Büro. Die sogenannte Impfpflicht ist eigentlich eine Pflicht, Immunität nachzuweisen. Die Impfung ist nur eine Möglichkeit dazu.

Unsere Checkliste „Corona-Immunitätsnachweis“ und unsere Praxisinfo „Masernschutzgesetz“ erklären im Detail, worauf es ankommt.

Natürlich können Sie sich mit Ihrer Frage auch an unsere kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder wenden.

Natürlich können Quereinsteiger in der Arztpraxis nur für bestimmte Aufgaben eingesetzt werden, die keine besondere Qualifikation in der medizinischen Versorgung erfordern. Arbeiten, die an Bürokaufleute, Hotelfachkräfte und Co. delegiert werden können, sind z. B.:

  • Terminvergabe
  • Organisation des Sprechstundenablaufes
  • Dienst- und Urlaubsplanung
  • Telefondienst
  • Warenwirtschaft
  • Scannen von Befunden, Arztbriefen etc. und

Für einige dieser Aufgaben – speziell an der Anmeldung bzw. am Telefon – ist eine Kurzschulung zur Dringlichkeit bestimmter Patientenfälle sinnvoll. Praxisinhaber haften in vielen Fällen für die Fehler ihrer Mitarbeiter. Deswegen sollte auch immer ein Ansprechpartner für Rückfragen verfügbar sein.

Zudem können Kurse zum Wiedereinstieg in den MFA-Beruf auch für Quereinsteiger hilfreich sein. Dort werden üblicherweise Praxisorganisation, Abrechnung, Hygiene und eine Reihe anderer wichtiger Themen besprochen.

Aufgaben, die eine medizinische Qualifikation benötigen (z. B. Wundversorgung, Impfung etc.), dürfen nur an qualifiziertes Personal delegiert werden. Welche Regeln dabei gelten, erklären wir unter Delegation.

Auch Nicht-MFA können für manche dieser Aufgaben mit speziellen Schulungen qualifiziert werden. Falls der fachfremde Mitarbeiter allerdings eine größere Menge an medizinischen Aufgaben übernehmen soll, kommt eine Umschulung in Betracht.

Eine Umschulung zum/zur MFA dauert in der Regel drei Jahre. Bei Vor-Qualifikation kann sie verkürzt werden. Auch eine Umschulung in Teilzeit ist möglich. Die Umschulung ist gleich strukturiert wie die Ausbildung zur MFA. Für die MFA-Umschulung gibt es mehrere Anbieter. Die Kosten werden u. U. vom Arbeitsamt oder der Rentenversicherung übernommen.

Quereinsteiger aus anderen Branchen können Arztpraxen kurzfristig entlasten. Doch sie sind nicht das Allheilmittel gegen den Mangel qualifizierter MFA. Sind Quereinsteiger eine Option für Ihre Praxis? Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Fachkräftemangel gemacht? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar.

Als Berufsverband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte arbeiten wir täglich dafür, dass Themen wie der MFA-Mangel die öffentliche Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienen. Lesen Sie jetzt unseren Beitrag zum Thema Fachkräftemangel bei MFA.

Mehr erfahren

Was die Arbeit als MFA in einer Praxis mit sich bringt, lesen Sie unter Berufsbild MFA.

Details zur Ausbildung erklären wir unter Ausbildung MFA.

Die Frage nach dem MFA-Gehalt beantworten wir unter MFA-Tarifvertrag.

Oder möchten Sie sich näher mit den Themen Stellenanzeigen und Arbeitsvertrag befassen?

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