
Wie rechne ich Ernährungsberatung nach GOÄ ab?
Bei vielen chronischen Erkrankungen könnte eine angepasste Ernährung den Betroffenen helfen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in der Arztpraxis die Ernährungsberatung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen können und was Sie dabei beachten müssen.
Die Ernährungsberatung wird vom Hausarzt und vom Facharzt via GOÄ abgerechnet, und zwar nicht nur bei privat versicherten Patienten, sondern auch bei gesetzlich versicherten. In der GKV handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).
In beiden Fällen sollten Sie zuerst eine schriftliche Honorarvereinbarung mit den Patienten schließen und später eine Rechnung nach GOÄ erstellen. Nutzen Sie dafür die Muster-Honorarvereinbarung des Virchowbundes und unsere Anleitung für korrekte GOÄ-Rechnungen.
Die Ernährungsberatung können Hausärzte und Fachärzte z. B. im Rahmen der Prävention erbringen und abrechnen, aber auch zur Therapie bzw. Therapiebegleitung.
Haben Sie als Ärztin oder Arzt eine Ernährungsberatung durchgeführt, werden Sie diese ärztliche Leistung nicht direkt im GOÄ-Verzeichnis wiederfinden. Sie können die Ernährungsberatung aber zum Beispiel mit Hilfe der GOÄ-Nr. 33 abrechnen.
Zur Erinnerung: Bei der GOÄ-Ziffer 33 handelt es sich eigentlich um die spezifische, strukturierte Schulung einer einzelnen Person mit Diabetes. Ziel der Schulung ist das Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements.
Was niedergelassene Ärztinnen und Ärzte beim Abrechnen der Ziffer 33 GOÄ für Diabetes-Patienten unbedingt beachten müssen, erfahren Sie in einem eigenen Beitrag.
Welche GOÄ-Ziffern kommen für die Ernährungsberatung in Frage?
Die Gebührenordnung für Ärzte bietet gleich mehrere Ziffern, die zur Abrechnung der Ernährungsberatung genutzt werden können. Die oben genannte Nr. 33 GOÄ ist eine davon. Sie kann ggfs. analog abgerechnet werden. Daneben können auch diese GOÄ-Ziffern möglich sein:
- Nr. 1 GOÄ: Beratung bis 10 Minuten, auch telefonisch
- Nr. 15 A GOÄ: Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer oder sozialer Maßnahmen
- Nr. 20 GOÄ: Gruppenberatung (4–12 Teilnehmer) bei chronischen Erkrankungen
- Nr. 34 GOÄ: Eingehende Erörterung (mindestens 20 Minuten)
Die meisten dieser Ziffern können Sie auch an qualifiziertes nicht-ärztliches Fachpersonal delegieren. Die GOÄ 33 muss dagegen vom Arzt persönlich erbracht werden. Klicken Sie auf die jeweiligen Links, um mehr zur Abrechnung dieser Ziffern zu erfahren.
Die Ziffer 33 ist grundsätzlich steigerbar. Mögliche Gründe sind zum Beispiel Sprachschwierigkeiten oder kognitive Einschränkungen des Patienten. Unter GOÄ richtig steigern finden Sie weitere Beispiele für gute Begründungen für die Steigerung.
Weitere GOÄ-Leistungen im Zusammenhang mit der Ernährungsberatung
In Kombination mit der Ernährungsberatung können Sie außerdem diverse GOÄ-Leistungspositionen zur Untersuchung und Therapie abrechnen. Auch für den Ernährungsplan bzw. Diätplan gibt es passende GOÄ-Ziffern. Hier einige Beispiele:
- Nr. 5 GOÄ: symptombezogene Untersuchung
- Nr. 6 GOÄ und Nr. 7 GOÄ: Organuntersuchung
- Nr. 8 GOÄ: Ganzkörperstatus
- Nr. 29 GOÄ: Gesundheitsuntersuchung/Check-Up
- Nr. 76 GOÄ: Erstellung/Aktualisierung eines Diät- oder Behandlungsplans
Für die Körperfettmessung eignen sich zum Beispiel die Nr. 831 A und die Nr. 832 A für die Körperfettmessung per Waagensystem bzw. per Elektrodenableitung. Beide Ziffern werden analog abgerechnet. Auch die Analog-Ziffer Nr. 634 (Infrarot-Spektrometrie) kommt in Betracht.
Für spezielle diagnostische Maßnahmen können auch die GOÄ-Ziffern für EKG (651, 652 und 605), für die Oberbauchsonografie (410 und 420 GOÄ) und für Bewegungstherapie (509 und 510) abgerechnet werden. Erfahren Sie hier mehr zur Abrechnung der Sonografie.
Virchowbund-Tipp: Achten Sie auf die Abrechnungs-Ausschlüsse. Nicht alle der genannten Ziffern können miteinander kombiniert werden.
Wann lohnt sich die Ernährungsberatung finanziell für meine Arztpraxis?
Haben Sie als Ärztin oder Arzt in Ihrer Einzelpraxis nur wenige Patienten mit den genannten Krankheitsbildern, lohnt sich das Erbringen und Abrechnen der Ernährungsberatung als strukturierte Schulung oft nicht.
Attraktiver wird die Ernährungsberatung in größeren Praxen oder bei einem passenden Patientenstamm. Dann könnte es sich lohnen, die Ernährungsberatung als Teil eines strukturierten Schulungsprogramms gezielt anzubieten. Prüfen Sie das am besten anhand Ihrer Diagnosestatistik.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, welche Leistungen sich für Ihre Arztpraxis lohnen und wie Sie mit wenig Aufwand Ihre Wirtschaftlichkeit verbessern, besuchen Sie eines der Webinare aus der Virchowbund-Praxisberatung. Hier finden Sie die aktuellen Termine.
Jetzt anmelden
Besuchen Sie unser Webinar „Das große 1x1 der GOÄ“ am 4. März um 18:00 Uhr.
Die Anmeldung ist für alle Mitglieder im Virchowbund möglich und kostenlos.

Hausärzte und Fachärzte, die sich auf Ernährungstherapie und Ernährungsberatung spezialisieren möchten, können die Zusatzbezeichnung „Ernährungsmedizin“ erwerben. Dafür sind 100 Kursstunden sowie 120 Stunden Teilnahme an Fallseminaren unter Supervision nötig. Die Fortbildungskurse müssen von der jeweiligen Landesärztekammer anerkannt sein.
Halten Sie eine Ernährungsberatung bei einzelnen Patienten für geboten? Dann können Sie auch eine Ernährungsberatung als Präventionsleistung mit dem Muster 36 empfehlen. Dabei handelt es sich nicht um eine ärztliche Verordnung, sondern um eine empfohlene Leistung, die Ihr Patient bei der Krankenkasse beantragen kann.
Mit freundlicher Unterstützung des PVS-Verbandes stellen wir Ihnen regelmäßig GOÄ-Abrechnungstipps im Praxisärzte-Blog vor. Besuchen Sie auch unsere Online-Seminare rund um die Abrechnung – die kostenlose Teilnahme ist Teil Ihrer Mitgliedervorteile. Bei Fragen helfen Ihnen unsere persönliche Praxisberatung und die Rechtsberatung rasch und zuverlässig weiter.
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