
Arztpraxis im Homeoffice (2): So setzen Sie es von der Steuer ab
Sie arbeiten auch als Arzt, Ärztin oder MFA ab und zu im Homeoffice? Dann können Sie manche Kosten von der Steuer absetzen. Hier erfahren Sie, wie das geht.
Wer neben der Arbeit in der Arztpraxis oder im Krankenhaus ein häusliches Arbeitszimmer oder ein Büro hat, kann die Kosten dafür zumindest teilweise von der Steuer absetzen. Gemeinsam mit der Prof. Dr. Bischoff & Partner Steuerberatungsgesellschaft für Ärzte mbH zeigen wir Ihnen, wie Sie dabei vorgehen.
Welche Aufgaben Ärzte und MFA im Homeoffice durchführen können und welche Ausstattung dafür nötig sind, lesen Sie in Arztpraxis im Homeoffice (1): Das müssen Sie beachten.
Wann kann ich eine Homeoffice-Pauschale ansetzen?
Seit 2023 können Sie für die Büroarbeit zu Hause eine Tagespauschale von der Steuer absetzen. Dafür brauchen Sie nicht unbedingt ein eigenes „häusliches Arbeitszimmer“ nach der Definition des Einkommenssteuergesetzes (EstG, siehe unten). Das ist besonders für Ärztinnen und Ärzte sowie MFA interessant.
Pro Arbeitstag, den Sie überwiegend im Homeoffice verbracht haben, können Sie jeweils 6 Euro als Betriebsausgabe absetzen.
Voraussetzung für die Homeoffice-Pauschale ist, dass Sie an diesem Tag
- mehr als 50 % der tatsächlichen Arbeitszeit in der häuslichen Wohnung ausüben und
- die Praxis nicht aufsuchen (z. B. am Samstag oder Sonntag)
Sie können die Tagespauschale für Homeoffice also nicht ansetzen, wenn Sie am selben Tag auch Ihre „erste Tätigkeitsstätte“ (grundsätzlich ist das Ihre Praxis) aufsuchen.
Was kann ich zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale ansetzen?
Erlaubt ist es, Reisekosten (z.B. Fahrten aufgrund von Patientenbesuchen) und Homeoffice-Pauschale für den gleichen Tag bei der Steuer anzusetzen. Auch hier gilt, dass die Arbeitszeit in der häuslichen Wohnung mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Tages betragen muss.
Für die Steuererklärung sollten Sie Aufzeichnungen machen, an welchen Kalendertagen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tagespauschale erfüllt sind. Fragt das Finanzamt nach, müssen Sie Ihre Angaben „in geeigneter Form glaubhaft machen“.
Die Tagespauschale ist auf einen Höchstbetrag von 1.260 Euro im Jahr begrenzt. Das entspricht 210 Tagen. Mit der Pauschale sind alle Aufwendungen abgegolten, die durch die berufliche Tätigkeit als Ärztin oder Arzt bzw. MFA in der häuslichen Wohnung entstehen.
Welche Arbeitsmittel kann ich von der Steuer absetzen?
Aufwendungen für Arbeitsmittel und die häuslichen Telefon- und Internetkosten sind durch die Homeoffice- Pauschale nicht abgegolten. Die Anschaffungskosten für Laptop, Bürostuhl, Fachliteratur, Bürobedarf etc. können neben der Pauschale als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Übrigens: Auch der Mitgliedsbeitrag im Virchowbund ist als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten steuerlich absetzbar!
Lesen Sie hier weiter zum Thema Steuererklärung für Ärztinnen und Ärzte.
Ein „Arbeitszimmer“ ist ein büroähnlicher Raum, der typischerweise mit Schreibtisch, Computer und Regalen ausgestattet ist. Praxisräume, Lager- und Archivräume dienen funktionell anderen Zwecken und sind daher keine Arbeitszimmer. Auch eine eigene Arbeitsecke z. B. im Wohnzimmer zählt nicht als Arbeitszimmer.
Raumkosten für ein Arbeitszimmer (z. B. anteilig Miete, Strom, Heizung) dürfen Sie nur dann von der Steuer absetzen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Bei Ärzten und Ärztinnen sowie bei MFA ist das aber in der Regel nicht der Fall. Ihr Mittelpunkt ist die Praxis.
Klicken Sie hier für weitere Steuertipps im Praxisärzte-Blog. Sie haben noch Fragen? Stellen Sie sie in den Kommentaren oder kontaktieren Sie uns direkt.
Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Prof. Dr. Bischoff & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH für Ärzte. Mitglieder im Virchowbund erhalten dort Vergünstigungen bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fachberatungen. Rechtliche Beratung und Praxis- sowie Abrechnungsberatung erhalten Sie als Mitglied direkt im Virchowbund. Mehr zu unseren Partnerangeboten.
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