
Arztpraxis im Homeoffice (1): Das müssen Sie beachten
Homeoffice kommt bei Ärzten und MFA nur selten vor. Viele Aufgaben aus der Arztpraxis, wie Telemedizin, Dokumentation und Abrechnung, können aber auch von zuhause erledigt werden.
Vom Behandlungszimmer ins Wohnzimmer? Homeoffice ist sogar für Ärzte und MFA möglich. Immer mehr Arbeitgeber bieten die Option zur Arbeit von zuhause an. Die Praxisorganisation muss dafür möglicherweise umgestellt werden, aber viele Praxen berichten, dass es sich lohnt. Die Attraktivität als Arbeitgeber steigt und besonders für Eltern mit kleinen Kindern bietet sich dadurch die Chance, frühzeitig wieder in den Job einzusteigen oder mehr Stunden pro Woche zu arbeiten.
In diesem Artikel erklären wir die organisatorischen und rechtlichen Bedingungen rund um Homeoffice-Arbeit für Ärzte und MFA. In Teil 2 von „Arztpraxis im Homeoffice“ zeigen wir Ihnen, wie Sie die Arbeit von zuhause in der Steuererklärung behandeln. Kennen Sie auch schon unsere Praxisinfo „Wiedereinstieg nach der Elternzeit“?
Welche Tätigkeiten dürfen im Homeoffice durchgeführt werden?
Organisatorische und bürokratische Tätigkeiten sind meist einfach im Homeoffice zu erledigen. Dokumentation und Abrechnung, Praxisorganisation, Fortbildungen, Vor- oder Nachbereitung von Teammeetings und vieles mehr können Ärzte und MFA ohne große Hürden auch von zuhause erledigen.
Einige Beispiele für ärztliche Tätigkeiten im Homeoffice sind:
- Telekonsile
- Befundbesprechungen
- Telefonsprechstunde
- Videosprechstunde
- Abrechnung
Medizinische Fachangestellte können z. B. folgende Aufgaben übernehmen:
- Telefondienst und Terminplanung
- Pflege der Praxiswebseite
- Bestellung von Praxis- und Sprechstundenbedarf
- Dienstplanung
- Vorbereitung der Abrechnung und Buchhaltung
Was müssen Ärzte bei Videosprechstunden beachten?
Das Digitalgesetz von 2024 erlaubt Ärztinnen und Ärzten, Videosprechstunden von zuhause anzubieten. Was Ärzte dabei beachten müssen, ist in der Musterberufsordnung für deutsche Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) in § 7 Abs. 4 geregelt. Die Voraussetzungen für eine (ausschließliche) Fernbehandlung lauten:
- Sie ist ärztlich vertretbar
- Die erforderliche ärztliche Sorgfalt bleibt gewahrt, insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation
- Die Patienten werden über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung via Fernbehandlung aufgeklärt
Das Potenzial für Videosprechstunden und andere Formen der Fernbehandlung ist von Fachgruppe zu Fachgruppe unterschiedlich. Lesen Sie hier unsere Tipps für die Videosprechstunde und wie Sie die Videosprechstunde im Notdienst abrechnen.
Welche Ausstattung ist für Ärzte im Homeoffice nötig?
Neben einem Computer oder Laptop gehören eine stabile Telefon- und Internetverbindung zur Grundausstattung für Ärzte und MFA im Homeoffice. Auch ein Drucker sollte vorhanden sein. Wird eine Videosprechstunde angeboten, sollten ein (kabelloses) Headset und eine Kamera vorhanden sein.
Wenn Ärzte oder MFA von zuhause arbeiten wollen, brauchen sie für viele Aufgaben Zugriff auf das PVS bzw. die Patientenakten. Das gilt auch für andere Bestandteile der Praxis-IT, etwa die Telefonanlage. Cloudbasierte PVS-Systeme bieten hier einen Vorteil, da Remote-Zugänge leicht einzurichten sind. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zum PVS-Anbietervergleich.
Welche rechtlichen Anforderungen müssen Ärzte im Homeoffice beachten?
Der Homeoffice-Arbeitsplatz von Ärztinnen und Ärzten ist durch mehrere rechtliche Grundlagen geregelt. Neben den betrieblichen Vorgaben der jeweiligen Praxis oder Klinik sind das vor allem das Arbeitsrecht und die Berufsordnung der Ärztekammer. § 17 Abs. 2 MBO-Ä gestattet es Ärzten, über den Praxissitz hinaus an zwei weiteren Orten ärztlich tätig zu sein – zum Beispiel im Homeoffice.
Ist Arbeit nur in einem eigenen Arbeitszimmer erlaubt oder auch am Küchentisch? Das kommt ebenfalls auf die zu erledigenden Aufgaben an:

Der Datenschutz und die Pflicht zur Verschwiegenheit gelten auch zuhause. Heißt: Sie müssen sicherstellen, dass Partner, Kinder oder andere Dritte keinen Zugang zu Patientendaten haben. Auch Telemedizin, zum Beispiel per Videosprechstunde, muss in einem geschützten Raum stattfinden und störungsfrei ablaufen können.
Unsere Praxisinfo zur DSGVO in der Arztpraxis finden Sie unter Datenschutz. Weitere Tipps, wie Sie Fachkräfte im Gesundheitswesen gewinnen, geben wir regelmäßig im Praxisärzte-Blog. Sie haben noch Fragen? Stellen Sie sie in den Kommentaren oder direkt an unsere Rechtsberatung für Mitglieder.
Mit Anwendungen wie einer Online-Rezeption entlasten Sie Ihre Anmeldung in der Praxis und können Aufgaben ins Homeoffice verlegen. Der Virchowbund zeigt in der Webinarreihe „Arztpraxis der Zukunft schon heute“, welche Anwendungen wirklich Zeit sparen und Mehrwert bringen.

Lesen Sie außerdem, wie Sie eine digitale Arztpraxis aufbauen, Videosprechstunden durchführen und Ihr Online-Terminbuchung anbieten. Wenn Sie Ihr Praxismanagement verbessern möchten, melden Sie sich für unsere Online-Fortbildungen an und laden Sie unsere Praxisinfos, Checklisten und Vorlagen herunter. Sehen Sie hier weitere Vorteile für Mitglieder.
Kommentare
Keine Kommentare




