GOÄ-Analogabrechnung für neue Therapien

Die Analogabrechnung nach GOÄ ist riskant. Wer neue medizinische Therapien frühzeitig anwenden will, sollte vorsichtig kalkulieren und sich Unterstützung bei der Abrechnung suchen.

 

Da wird eine neue Therapie auf den Markt gebracht, von deren medizinischen Vorteilen Sie überzeugt sind. Doch bevor Sie daraus ein Angebot für Ihre Patienten machen können, müssen Sie zuerst die Preisfrage lösen: Was rechnet sich für Sie? Was halten die Erstattungsstellen für angemessen? Wieviel bezahlen Ihre Patienten aus eigener Tasche?

Dass sich der medizinische Fortschritt in Deutschland (zurückhaltend ausgedrückt) recht gemächlich bewegt, daran ist diese Preisfindungsproblematik mit schuld.

Hierzulande dauert der abrechnungstechnische Klärungsprozess nach Markteinführung einer neuen Therapie locker noch einmal drei, vier Jahre. Und genauso lange bleiben alle Beteiligten – vom Therapie-Innovator über die ärztlichen Anwender bis zu den bereits behandelten Patienten und ihren Erstattungsstellen – weitgehend im Ungewissen, was ihre wirtschaftlichen Risiken angeht.

Strittige Abrechnungsfragen können häufig am runden Tisch geklärt werden. In einigen Fällen kommt es allerdings auch zu juristischen Auseinandersetzungen bis zur endgültigen, notfalls gerichtlichen Entscheidung.

 

Neue Therapien kalkulieren

Wer trotzdem neue Therapien frühzeitig zur Anwendung bringen will, ist deshalb gut beraten, zunächst äußerst vorsichtig zu kalkulieren. Sie sollten sich Ihre Investition in Innovation leisten können, ohne auf der Ertragsseite gleich unter Druck zu geraten.

Konkret: Solange die Abrechnung noch unsicher ist, müssen Sie finanziell gegenüber Ihren Patienten und deren Erstattungsstellen jederzeit flexibel sein können. Im Extremfall müssen Sie Ihre Forderungsansprüche deutlich reduzieren und monierte Beträge sogar zurückzahlen.

Welcher Sicherheitsspielraum bei der Kalkulation neuer Therapien sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die generelle Empfehlung lautet: Je höher der vorausgesetzte Erstattungsanteil, umso vorsichtiger die Kalkulation. Umgekehrt steigen mit dem Anteil schriftlicher Behandlungsverträge die Chancen zur Durchsetzung Ihrer Forderungen.

 

Tipp: Nutzen Sie unsere juristisch geprüfte Vorlage für Behandlungsverträge. Hier finden Sie alle Musterverträge und Vorlagen für Mitglieder.

 

Abrechnungsempfehlung und Ertragserwartung im Realitäts-Check

Die meisten Anbieter neuer Therapien liefern Evidenznachweise und GOÄ-Abrechnungsempfehlungen mit den entsprechenden Analog-Ziffern gleich mit. Heutzutage sind die Anbieter dabei wirklich um Seriosität und Ausgewogenheit bemüht.

Dennoch haben all diese Informationen letztlich das Ziel, Sie zu überzeugen. Nehmen Sie sie daher kritisch unter die Lupe. Versuchen Sie, realistische Annahmen von verkaufsfördernder Schönfärberei zu trennen.

Bedenken Sie auch, dass sich die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der Anbieter nur selten um die besonderen Nebenkosten kümmern, die bei der Abrechnung ihrer Therapien anfallen. Denn gerade für diese Leistungsangebote müssen Sie natürlich damit rechnen, dass es in der Praxis vermehrt zu Patientenrückfragen und -reklamationen kommt. Auch mit Erstattungsstellen kann umfangreiche Korrespondenz anfallen.

Sie liegen deshalb nicht falsch, wenn Sie als Ausgleich für diesen Aufwand Ihre Ertragserwartung um 10 Prozent kürzen.

Noch mehr Licht ins Dunkel kann das fachliche Gutachten eines neutralen Abrechnungsspezialisten bringen. Die Experten der PVS halten dabei einen besonderen Trumpf in der Hand: Die Erfahrung, welche Interpretationen der GOÄ-Anwendung kompromissfähig sind und wie die verschiedenen Erstattungsstellen damit umgehen.

Das in Kombination mit einer wirklich praxisnahen betriebswirtschaftlichen Aufwandsschätzung kommt einer verlässlichen Kalkulationsgrundlage schon ziemlich nahe.

 

Mit freundlicher Unterstützung des PVS-Verbandes präsentieren wir Ihnen in regelmäßigen Abständen GOÄ-Abrechnungstipps im Praxisärzte-Blog und in unserem Newsletter für Praxisärzte. Bei rechtlichen Fragen hilft Ihnen unsere persönliche Rechtsberatung rasch und zuverlässig weiter. 

Kommentare

Keine Kommentare

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich