So erfüllen Sie die neuen Arbeitsvertrag-Vorschriften

Wer in seiner Arztpraxis angestellte Ärzte oder MFA beschäftigt, sollte jetzt die Arbeitsverträge überprüfen. Ab August 2022 gelten neue Regeln.

Arbeitsverträge für MFA und angestellte Ärzte sollten in diesen Tagen auf den Prüfstand. Denn eine neue EU-Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen hat Änderungen am Nachweisgesetz (NachwG) nötig gemacht. Das NachwG regelt eine Reihe von Mindestanforderungen an Arbeitsverträge.

Wer bislang die Muster-Arbeitsverträge des Virchowbundes genutzt hat, erfüllte damit bereits die Anforderungen des bisherigen Nachweisgesetzes. Auch die neuen, schärferen Bestimmungen sind in den aktuellsten Versionen der Musterverträge bereits umgesetzt. Betroffen sind folgende Verträge:

  • Arbeitsvertrag für Angestellten Arzt
  • Arbeitsvertrag für Angestellten Arzt (MVZ)
  • Arbeitsvertrag für Betriebsarzt
  • Arbeitsvertrag für Ehepartner
  • Arbeitsvertrag für Ehepartner (geringfügig Beschäftigte)
  • Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte als Reinigungskraft
  • Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferin
  • Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte im Midijob
  • Arbeitsvertrag für Praxismanagerin
  • Arbeitsvertrag für Weiterbildungs- / Sicherstellungsassistent

 

Auch wenn ein Mitarbeiter nur als kurzfristige Aushilfe angestellt ist, gelten die neuen Vorschriften.

 

Was hat sich am Nachweisgesetz geändert?

Das Nachweisgesetz fordert für Verträge ab dem 1. August einige zusätzliche Angaben:

  • Enddatum des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer der Probezeit (sofern vereinbart)
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes: Dabei müssen auch alle Zulagen, Zuschläge, Prämien, Sonderzahlungen, Vergütungen für Überstunden und andere Bestandteile getrennt angegeben werden. Auch Angaben zu Fälligkeit und Art der Auszahlung sind notwendig.
  • vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten (bzw. bei Schichtarbeit auch Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen)
  • ob und unter welchen Umständen Überstunden angeordnet werden können
  • Fristen und Verfahren für Kündigung und Kündigungsschutzklage (Schriftformerfordernis)
  • freie Wahl des Arbeitsortes durch den Arbeitnehmer (sofern vereinbart)
  • Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen (sofern vereinbart)
  • bei betrieblicher Altersversorgung: Name und Anschrift des Versorgungsträgers
Schon gewusst?

Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch, über ihren Arbeitgeber Teile ihres Arbeitsentgelts in eine Altersvorsorge zu investieren.

Im Praxisärzte-Blog erklären wir, was Sie zur sogenannten Entgeltumwandlung wissen müssen.

Ebenfalls neu ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über einen Teil dieser Regelungen spätestens am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses schriftlich informieren muss. Das betrifft Name und Anschrift der Vertragsparteien, Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Überstunden. Für die restlichen Informationen hat der Arbeitgeber zwischen 7 Tagen und 1 Monat Zeit.

Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen schriftlich, auf Papier getroffen werden. Eine E-Mail reicht nicht aus. Verstöße gegen das Nachweisgesetz können ab sofort ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro nach sich ziehen.

Andrea Schannath
Rechtsberatung

Müssen bestehende Arbeitsverträge an das neue Nachweisgesetz angepasst werden?

Bestehende Arbeitsverträge bleiben unverändert. Nur für Verträge, die am 1.8.2022 oder später beginnen, gelten die neuen Vorschriften. Bestandsmitarbeiter haben allerdings das Recht auf eine schriftliche Auskunft zu den oben genannten Punkten.

Mitglieder im Virchowbund sollten immer die aktuellste Version der Arbeitsverträge herunterladen und vor der Unterschrift noch einmal kostenlos in unserer Rechtsberatung prüfen lassen. Denn wer bereits vor Wochen einen Vertrag geschlossen hat, der erst ab August beginnt, muss jetzt noch einmal nachschärfen.

Auch falls sich im Lauf des Arbeitsverhältnisses wesentliche Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch) ändern, sollten Sie sich von uns beraten lassen. Wann und wie über diese Änderungen informiert werden muss, ist nun ebenfalls festgelegt.

Einen noch detaillierteren Einblick erhalten Sie in unserer Praxisinfo „Arbeitsverträge für MFA richtig aufsetzen“. Als Mitglied im Virchowbund können Sie diese und über 90 weitere Vorlagen, Musterverträge und Praxisinfos ganz einfach kostenlos downloaden.

Welche Fragen zum Thema Arbeitsvertrag beschäftigen Sie in der der Arztpraxis? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und lesen Sie z. B. unsere Beiträge zu befristeten Verträgen und zum Aufhebungsvertrag.

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