
Elektroschrott und Altgeräte: So werden Arztpraxen ihre alten Geräte los
Gehören ausrangierte TI-Konnektoren, alte Untersuchungsgeräte oder Praxiscomputer auf den Wertstoffhof? So einfach ist es leider nicht. In diesem Beitrag erklären wir, was Sie bei der Entsorgung von Altgeräten beachten müssen.
Im Praxisalltag landen alte Elektrogeräte oft zunächst im Abstellraum, Keller oder in einer Ecke. Irgendwann stellt sich dann die Frage: Wohin damit? Mülltonne auf, Elektroschrott rein? Natürlich nicht: Ausrangierte Elektrogeräte gehören grundsätzlich nicht in den einfachen Hausmüll.
Diese Geräte dürfen zum Wertstoffhof
Die Antwort auf die Frage hängt davon ab, um welches Gerät es sich handelt. In der Arztpraxis werden zunächst einmal haushaltsübliche Elektrogeräte verwendet. Dazu gehören z. B. Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, aber auch Blutdruckmessgeräte oder elektrische Thermometer.
Altgeräte dieser Art können Sie nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) unentgeltlich bei Ihrem lokalen Wertstoffhof abgeben.
Können Sie alte Kartenlesegeräte und andere Altgeräte verkaufen?
Lieber nicht! Falls Ihre Altgeräte noch funktionstüchtig sind und Sie diese lieber verkaufen als verschrotten wollen: Als Ärztin oder Arzt treten Sie beim Verkauf nicht als Privatperson oder Verbraucher auf. Sie handeln dann als gewerblicher Händler und haften für Sachmängel.
Bei Gebrauchtgeräten kann die Gewährleistungspflicht zwar auf ein Jahr begrenzt werden, ein kompletter Ausschluss ist aber nicht möglich.
Übrigens: Bei Praxisbegehungen werden auch die haushaltsüblichen Geräte wie Staubsauger oder Kaffeemaschinen überprüft. Auch für sie muss es Aufzeichnungen im Gerätebuch und Gebrauchsanweisungen geben. Wir erklären hier, wie die Kontrolle abläuft. Steht eine Praxisbegehung an oder hat sie Mängel ergeben, wenden Sie sich an die Virchowbund-Beratung für Arztpraxen.
Müssen Händler kaputte Elektrogeräte zurücknehmen?
Händler sind nach dem ElektroG verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Seit dem 01. Juli 2026 müssen alle Händler, die zur Rücknahme verpflichtet sind, ein entsprechendes Logo gut sichtbar in ihren Geschäften oder auf ihrer Webseite anzeigen.
Für Elektronikhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern gilt aktuell: Kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern müssen angenommen werden, auch ohne Kauf eines neuen Gerätes. Kaufen Sie direkt vor Ort ein funktionsgleiches Neugerät, müssen auch größere Geräte zurückgenommen werden.
Dieselben Regelungen gelten auch für Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmeter, die mehrmals oder dauerhaft Elektronikgeräte anbieten.
Warum Praxisgeräte oft anderen Regeln unterliegen
Neben den haushaltsüblichen Geräten kommen bei Ärzten auch Geräte zum Einsatz, die üblicherweise nur im gewerblichen Bereich (also z. B. nur in der Arztpraxis) genutzt werden. Dazu zählen u. a. medizinische Geräte (Röntgen-, Beatmungs- oder Ultraschallgeräte u. v. m.), aber auch TI-Komponenten.
Unterschieden wird hier:
Medizinische Geräte und In-vitro-Diagnostika, bei denen zu erwarten ist, dass sie vor Ablauf der Lebensdauer infektiös werden, und aktive implantierbare medizinische Geräte: Diese Altgeräte unterliegen nicht dem ElektroG, die Entsorgungsverantwortung liegt beim Abfallbesitzer.
Praxisinhaberinnen und -inhaber müssen diese Geräte in dafür zugelassenen Anlagen entsorgen. Zertifizierte Erstbehandlungsanlagen lassen sich über das Verzeichnis der stiftung elektro-altgeräte register finden. Oft verweisen aber auch die Hersteller auf Möglichkeiten der Desinfektion und Rückgabe der Altgeräte.
Historische Altgeräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden: Auch hier liegt die Entsorgungsverantwortung beim Abfallbesitzer. Diese Geräte müssen in dafür zertifizierten Erstbehandlungsanlagen entsorgt werden, wenn der Hersteller sie nicht freiwillig zurücknimmt.
- Für alle anderen Elektrogeräte ist der Hersteller nach ElektroG verpflichtet, eine kostenfreie Rückgabemöglichkeit zu schaffen und die Geräte zu entsorgen.
Alle elektrischen Geräte in einer Arztpraxis müssen regelmäßig auf Schäden überprüft werden. Wie das geht, wer prüft, und was wichtig ist, lesen Sie in unserem Praxisärzte-Blog.
Virchowbund-Tipp: Nutzen Sie die einfache Möglichkeit, Ihre gewerblichen Altgeräte über den Hersteller zu entsorgen.
Wenn Sie die alten Elektrogeräte Ihrer Arztpraxis nicht an den Hersteller zurückgeben, müssen Sie nicht nur gesondert nach zertifizierten Entsorgungsstellen recherchieren. Sie müssten dann auch eine Mitteilungspflicht nach § 30 ElektroG erfüllen.
Wie entsorge ich TI-Geräte und Praxis-Computer?
Die gematik empfiehlt, dass TI-Konnektoren deregistriert und auf Werkseinstellung zurückgesetzt werden müssen, wenn diese außer Betrieb genommen werden.
Bei E-Health-Kartenterminals muss die Gerätekarte entfernt und ggf. separat zerstört werden. Außerdem müssen die gespeicherten Pairing-Informationen im Kartenterminal gelöscht werden. Das gilt auch für die Konfiguration des angebundenen Konnektors, wenn dieser weiterverwendet wird.
Müssen TI-Geräte entsorgt werden, gilt aber auch hier: Wenden Sie sich an den jeweiligen Hersteller der Geräte, der Sie über die Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeit aufklären kann.
Gut zu wissen: Die digitale Praxis ist mehr als ein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur. Sie umfasst das gesamte Praxismanagement und sämtliche Abläufe in der Arztpraxis. Hier stellen wir eine Reihe von Ideen für die digitale Arztpraxis vor.
Bei Praxis-Computern, Festplatten, USB-Sticks oder Smartphones ist eine sichere Datenlöschung unverzichtbar. Das einfache Zurücksetzen auf Werkseinstellung reicht aber hier oft nicht aus, da sich die vermeintlich entsorgten Daten weiterhin auf den Speichermedien befinden können.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat deshalb für verschiedene Betriebssysteme Schritt-für-Schritt-Anleitungen veröffentlicht, mit denen Sie Daten zuverlässig löschen können.
Physische Zerstörung notwendig
Achtung: Das BSI weist selbst daraufhin, dass die Geräte damit nicht vor hochspezialisierten Angreifern geschützt sind. Hier hilft nur die physische und möglichst maximale Zerstörung des Speichermediums.
Mit knapp 100 Checklisten, Musterverträgen, Vorlagen und Praxisinfos unterstützt Sie der Virchowbund im Praxisalltag. Sie sind bereits Mitglied im Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte? Nutzen Sie die kostenfreie, individuelle Rechtsberatung und Praxisberatung für Mitglieder im Virchowbund.
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