
Brandschutz in der Arztpraxis: Diese Pflichten sollten Praxisinhaber kennen
Ein Brand in der eigenen Arztpraxis gefährdet Patienten, teure Geräte und letztendlich die wirtschaftliche Existenz. Umso wichtiger, dass es dazu niemals kommt. Wir erklären, welche Pflichten Praxisinhaber haben und wie sie Brandschutz in der Praxis umsetzen können.
Rund ein Drittel aller Brände entsteht elektrizitätsbedingt, also z. B. durch fehlerhafte Geräte oder Leitungen. Potenzielle Brandgefahren sind in der Arztpraxis also ständig präsent: von Praxiscomputern und Untersuchungsgeräten bis hin zur Kaffeemaschine für das Personal. Grund genug für Praxisinhaber, sich nicht erst mit dem Thema Brandschutz zu beschäftigen, wenn eine Praxisbegehung ansteht.
Alle elektrischen Geräte in der Arztpraxis müssen regelmäßig von geschulten Elektrofachkräften geprüft werden. Wer prüfen darf und wie oft die Geräte überprüft werden müssen, erklären wir in unserem Praxisärzte-Blog.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Arztpraxen?
Als Praxisinhaber tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und der Patientinnen und Patienten. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und notfalls Evakuierung der Arztpraxis erforderlich sind (§ 10 ArbSchG).
Dazu zählen unter anderem die Beschaffung von Feuerlöschern und die Bestellung von Brandschutzhelfern (Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A2.2). Fluchtwege und Notausgänge müssen außerdem ständig freigehalten werden (§ 4 Arbeitsstättenverordnung).
Lesen Sie auch mehr über die baulichen Vorgaben für Praxisräume.
Was muss ich in meiner Arztpraxis konkret umsetzen?
Jede Arztpraxis, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. In dieser Beurteilung müssen auch die Brandgefahren betrachtet werden, aus denen sich wiederum die konkreten Maßnahmen ableiten lassen.
Wie die Beurteilung abläuft und wer sie durchführen darf, lesen Sie in unserer Zusammenstellung zur Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis.
Sie müssen alle notwendigen Maßnahmen umsetzen, die eine Brandbekämpfung und Evakuierung der Arztpraxis möglich machen. Dazu zählt zum Beispiel, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig zum richtigenVerhalten im Brandfall unterwiesen werden. Auch eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern ist Pflicht.
Die Größe der Arztpraxis entscheidet darüber, wie viele Feuerlöscher vorhanden sein müssen. In den ASR wird die Grundfläche der Arbeitsstätte dafür mit sogenannten Löschmitteleinheiten (LE) verknüpft. Bei einer Grundfläche der Arztpraxis von 100 Quadratmetern sollten mindestens 9 LE vorhanden sein. Eine Tabelle zum Berechnen der Löschmitteleinheiten und notwendigen Feuerlöschern finden Sie in den ASR.
Achten Sie auch auf die Flucht- und Rettungswege: Diese müssen jederzeit frei sein und sollten erkennbar beschildert und markiert sein.
Braucht eine Arztpraxis Brandschutzhelfer?
Ja, nach der ASR A2.2 muss eine „ausreichende Anzahl von Beschäftigten“ als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Die genaue Anzahl richtet sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung.
Die Vorgabe greift bereits ab dem ersten Mitarbeitenden. Bei kleinen Praxisteams sollten mindestens zwei Personen eingewiesen werden, um auch die urlaubs- oder krankheitsbedingte Abwesenheit einzelner Beschäftigter abzufedern.
Was passiert im Brandfall?
Das richtige Verhalten im Brandfall sollte Teil des Notfallplans für die Arztpraxis sein. Ein Notfallplan fasst zusammen, wie das Praxisteam in gefährlichen Situationen reagieren sollte.
In unserer Praxisinfo 40 „Notfallpläne und Unterweisungs-Nachweise“ finden Sie eine Vorlage für einen Notfallplan und passende Schemata und Checklisten, die Sie in Ihrer Arztpraxis aushängen und ergänzen können.
Im Falle eines Brandes gilt:
- Ruhe bewahren.
- Brand bei der Feuerwehr melden.
- Patienten und sich selbst in Sicherheit bringen.
- Ggf. Löschversuch unternehmen und / oder Erste Hilfe leisten
Wichtig dabei: Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Der Schutz von Menschenleben ist wichtiger als der Erhalt von Geräten oder anderen Sachwerten.
Alle Praxismitarbeitenden müssen wissen, was im Brandfall zu tun ist, wo die Feuerlöscher stehen und welche Fluchtwege genutzt werden können. Um sich auf diesen und weitere Notfälle vorzubereiten, sollten Sie mit Ihrem Praxisteam regelmäßig Planspiele oder Übungen durchführen.
Kann ich die Arztpraxis gegen Brandschäden versichern?
Eine Inventar- oder Elektronikversicherung deckt je nach Ausgestaltung auch bei Bränden die Schäden an der Praxisausstattung ab. Eine Ertragsausfall- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt außerdem den entgangenen Betriebsgewinn, wenn ein Brandfall den Betrieb der Arztpraxis für Tage, Wochen oder sogar Monate verhindert.
Der größte Schaden entsteht meist nicht durch den Brand selbst, sondern durch die Löscharbeiten. Auch die anschließenden Aufräumarbeiten können sich in die Länge ziehen. Eine unabhängige Beratung und Informationen zu Versicherungskonditionen erhalten Sie über unseren Versicherungspartner Ecclesia MED.
Auf niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten lastet eine große Verantwortung, ihre Arztpraxis für Notfälle vorzubereiten. Bauen Sie auf die Unterstützung des Virchowbundes und nutzen unsere Vorlagen und Checklisten für Ihre Notfallpläne. Hier haben wir alle wichtigen Informationen rund um das Thema Notfallplan für die Arztpraxis für Sie zusammengestellt. Unsere Rechtsberatung hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
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