Praxis gründen in der Hochzinsphase: So klappt es

Zum 10. Mal seit Juli 2022 hat die Europäische Zentralbank EZB den Leitzins angehoben. Nach vielen Niedrigzins- oder gar Nullzins-Jahren ist Geld teuer geworden und wird noch teurer werden. So gelingt die Praxisgründung in einer Hochzinsphase.

 

Ärzte, die die Niederlassung anstreben, stehen aktuell vor der Frage, ob eine Praxisgründung oder -übernahme überhaupt finanzierbar ist. Auf der anderen Seite stehen sehr viele Praxisinhaber, die ohnehin Schwierigkeiten haben, Nachfolger für ihr Lebenswerk zu finden und nun angesichts der Zinsentwicklung bangen müssen, dass es noch weniger Interessenten gibt.

Hochzinsphasen gab und gibt es immer wieder. Gründen in einer solchen Phase ist definitiv möglich. Viele der Ärztinnen und Ärzte, die zurzeit in Rente gehen oder kurz davor stehen, haben es selbst getan. Es gibt nur einiges zu beachten.

 

Businessplan erstellen

Mit steigenden Zinsen wird die Praxisfinanzierung teurer. Eine Kassenarztpraxis generiert nicht unbegrenzt Einnahmen. Deshalb legen Banken bei der Kreditvergabe derzeit strengere Maßstäbe an, wenn sie prüfen, ob ein angehender Inhaber die Mehrbelastung schultern kann.

Voraussetzung für die Kreditgewährung ist ein tragfähiger, durchdachter Businessplan. Dieser überzeugt nicht nur die Geldgeber, sondern ist auch Grundlage für die Arbeit als Praxisarzt. Unten finden Sie mehr zum Thema.

Grundsätzlich soll der Businessplan zeigen, dass die Praxis eine solide Grundlage für den Lebensunterhalt als Arzt ist. Die Belastung durch den teuren Kredit muss dabei also berücksichtigt werden.

 

Belastungen über die Kreditlaufzeit steuern

Möglich ist es, die Rückzahlung zu „strecken“. Der Kredit wird über einen längeren Zeitraum zurückgezahlt. Damit wird es nicht billiger: Die monatliche Belastung sinkt, und im Gegenzug wird die Laufzeit länger. 

Ein Beispiel, um das zu verdeutlichen:

Dr. Neu, der eine Praxis übernimmt, zahlt 100.000 Euro an die abgebende Kollegin. Wegen einiger notwendiger technischer Neuausstattungen plant Dr. Neu 50.000 Euro ein. Weitere Kosten bzw. zusätzliche Ausgaben entstehen für die Beschilderung, Erstausstattung mit Materialien und die Überbrückung bis zur ersten Überweisung der Honorare. Dr. Neu rechnet mit 50.000 Euro. Insgesamt ergibt sich ein Investitionsvolumen von 200.000 Euro, das er über 10 Jahre finanzieren möchte.

Aktuell würden für diesen Kredit bei einem Effektivzins von 5 % im ersten Jahr Zinsen in Höhe von 10.000 Euro anfallen. Zum Vergleich: Bei Abschluss im Jahr 2022 wären bei gleichem Finanzierungsvolumen Zinsen von 2.000 Euro im 1. Jahr angefallen (Effektivzins von 1 %).

Das bedeutet, dass Dr. Neu jedes Jahr 20.000 Euro tilgt und anfangs noch 10.000 Euro Zinsen bei einem Zinssatz von 5 % zahlen muss. Auf einen Monat gerechnet ergibt sich eine Belastung von 2.500 Euro (sogenannte Annuität).

Wenn Dr. Neu sich entscheidet, in den ersten beiden Jahren keine Tilgung vorzunehmen, zahlt er in dieser Zeit nur die Zinsen, also gut 833 Euro pro Monat. Erst ab dem 3. Jahr, also wenn der Betrieb die Anfangszeit überstanden hat, erhöht sich die monatliche Belastung auf 2.916 Euro, da die 200.000 Euro nun in 8 Jahren zurückgezahlt werden müssen.

Mit der Laufzeit eines Kredits können Sie also die monatlichen Belastungen beeinflussen. Ist der Finanzbedarf niedriger bzw. die kalkulierten Einnahmen ausreichend, können Sie erwägen, die Gesamtlaufzeit zu verkürzen. Will Dr. Neu seinen Kredit in 5 Jahren abbezahlt haben, steigt natürlich zunächst die monatliche Belastung. Der Gesamtbetrag aber könnte niedriger sein, da auch 5 Jahre weniger überhaupt Zinsen zu zahlen sind.

Möglicherweise ist es aber auch sinnvoll, eine längere Laufzeit für die Finanzierung zu wählen, zum Beispiel 15 Jahre. Dies würde die monatlichen Raten reduzieren – wenn auch bei steigender Summe, die zurückgezahlt werden muss.

Tipp

Banken vereinbaren den Zinssatz auch in Abhängigkeit der Laufzeiten. Denken und kalkulieren Sie daher verschiedene Modelle durch und besprechen Sie diese mit der Bank.

Kosten bei der Planung einkalkulieren

Neben den Finanzierungskosten muss ein Praxisgründer sich mit zunehmend indexierten, an den Verbraucherpreisindex gekoppelten Mieten auseinandersetzen (lesen Sie auch unseren Beitrag zur Indexmiete).

Ein weiterer Posten, der belastbar kalkuliert sein muss, sind Personalkosten. Diese sollten Sie gerade aufgrund des Fachkräftemangels in der ambulanten Versorgung nicht zu niedrig einschätzen – zumal sie auch durch Inflation steigen können. Durch gutes Praxismanagement und durchdachte Arbeitsorganisation können Sie den Personalbedarf evtl. etwas senken. Als Mitglied des Virchowbundes können Sie hierfür unsere Praxisberatung nutzen.

Kostendeckung im Gesundheitswesen: Aktuell wachsen die öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen, während die Finanzierung durch die Krankenkassen nicht zunimmt. Daher kann es heute länger dauern, bis sich eine Praxis wirtschaftlich gefestigt hat.
Aber auch in den früheren Hochzinsphasen gab es „Kostendämpfungsmaßnahmen“, die für stagnierende oder sinkende Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit gesorgt haben.

Banken, die auf den Markt der Heilberufe spezialisiert sind, zeigten sich in der Niedrigzinsphase sehr großzügig bei der Bewilligung von Praxisfinanzierungen, denn Kreditausfälle waren extrem selten.

Heutzutage sind Praxisübernahmen und Praxisneugründungen komplexer. Das berücksichtigen auch die finanzierenden Banken: Sie prüfen nun genauer, ob die Planung realistische Annahmen enthält oder ob die Zahlen in Excel-Tabellen so lange angepasst wurden, bis ein gewünschtes Ergebnis erzielt wurde, das unrealistisch ist und wenig Bezug zu den tatsächlich zu erwartenden Geldzu- und -abflüssen hat.

Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten

Sind die Zinsen hoch, fallen auch Nachkommastellen stark ins Gewicht. Prüfen Sie auch scheinbar ähnliche Angebote in allen Einzelheiten.

Förderkredite und Förderungen für die Niederlassung

Förderkredite sind Kredite, bei denen z. B. der Zinssatz „subventioniert“ ist. Diese Kredite sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es lohnt sich stets, bei der finanzierenden Bank konkret danach zu fragen. Die Homepage der KfW bietet wesentliche Informationen dazu.

Wie leicht es ist, direkte oder indirekte Förderungen für die Niederlassung zu erhalten, ist regional sehr unterschiedlich. Zum Beispiel kommt es darauf an, ob der Bereich unterversorgt ist. Die Möglichkeiten sollten Sie zeitig prüfen, da je nach Region sehr unterschiedliche Fristen oder Bedingungen zu erfüllen sind. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Praxisberatung.
 

Businessplan: Kosten vs. Einnahmen

Die Banken möchten vor allem sicherstellen, dass ein Arzt mit der Praxis eine tragfähige Existenz aufbaut und ausreichend verdient. Und sie hinterfragen kritischer, ob jede Investition für das konkrete Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll ist.

Im Businessplan sollten Sie belastbare Zahlen verwenden. Prüfen Sie vorab, wie sich Ihre Einnahmen zusammensetzen und welche Leistungen Sie anbieten können. Dieser Überblick ist das Portfolio der Praxis und ein essenzieller Baustein in Ihrem Businessplan.

Je weniger die Versorgung GKV-Versicherter zur Kostendeckung beiträgt, desto eher sollten Sie weitere Angebote einkalkulieren. Ich berate Sie gerne.

Margaret Plückhahn
Praxisberatung

Schritt für Schritt die Praxisfinanzierung planen

Manche Dinge wie Inflation, unerwartete Veränderungen im Praxisteam oder im Privatleben können Sie nicht vorhersehen. Umso wichtiger, dass Sie bei der Planung der Finanzierung Ihrer Praxis an Posten und Kosten denken, die absehbar sind. Mit diesen Tipps vergessen Sie nichts:

  1. Erstellen Sie einen fundierten, belastbaren Plan, aus dem klar hervorgeht, wie viel Geld Sie benötigen und in welcher Zeit Sie realistischerweise die Gründungsfinanzierung zurückführen können. Daraus ergibt sich auch die Tilgungsfähigkeit für die Bank und die notwendige Kreditlaufzeit.
     
  2. Stellen Sie sicher, dass Ihre Planung einen angemessenen (= persönlich realistischen und angestrebten) Lebensunterhalt berücksichtigt. Denken Sie dabei auch an Ihre Altersvorsorge.
     
  3. Achten Sie darauf, dass auch bei leichten Abweichungen von der Planung oder bei leicht erhöhtem Privatbedarf die monatlichen Zins- und Tilgungszahlungen an die Bank geleistet werden können, ohne dass Ihr Kontokorrent ins Minus geht und Sie unter Druck geraten. Planen Sie den Kreditbedarf nicht zu eng!
     
  4. Planen Sie nur Investitionen, die wirklich für die ersten Jahre sinnvoll und notwendig sind. Orientieren Sie sich nicht daran, was Sie in der Klinik an Geräten genutzt haben. Es kann auch sinnvoll sein, ein Behandlungszimmer erst einmal leer stehen zu lassen und erst bei gutem Verlauf einzurichten. Umgekehrt hat es aber auch keinen Sinn, mit völlig überalterter Technik des Vorgängers zu starten, um die Finanzierung möglichst gering zu halten.
     
  5. Planen Sie die wirtschaftliche Anlaufzeit (die ersten Jahre) Ihrer Praxis. Denken Sie daran, dass Sie nicht sofort Einnahmen verbuchen können und daran, dass eine Strukturierung und Verbesserung der Abläufe in der Praxis ebenfalls Zeit braucht. Das gilt für Praxisübernahmen genauso wie für Neugründungen.
     
  6. Prüfen Sie rechtzeitig, ob für Sie eine öffentliche Finanzierung durch die KfW (Gründerkredit, Startgeld, ERP-Förderkredit) in Betracht kommt.
     
  7. Planen Sie, falls erforderlich, tilgungsfreie Jahre von Anfang an mit ein.
     
  8. Berücksichtigen Sie bereits in der Planung, dass am Ende der Kreditlaufzeit die Tilgung in aller Regel aus versteuerten Gewinnen bezahlt wird. Stellen Sie schon beim Planen sicher, dass die Liquidität auch in den letzten Jahren der Kredittilgung nicht knapp wird. Dabei hilft unsere Praxisinfo „Liquidität in der Arztpraxis“.
     
  9. Stellen Sie sicher, dass Sie den Kredit der Bank auch wirklich dann abrufen können, wenn er zur Verfügung steht. So vermeiden Sie sogenannte Bereitstellungskosten.
     
  10. Beobachten Sie die Zinsentwicklung: Falls steigende Zinsen zu erwarten sind oder die Zinsentwicklung unsicher ist, vereinbaren Sie eine Zinsbindung über die gesamte Laufzeit des Kredits. Nur wer niedrigere Zinsen erwartet, wählt kürzere Zinsbindungen.
     
  11. Vereinbaren Sie mit der Bank, dass im Falle eines besonders erfolgreichen Verlaufs der Gründung Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich sind.

Eine realistische Planung im Vorhinein verschafft Ihnen langfristig Raum, sich aufs Wesentliche zu konzentrieren und kann unliebsame Überraschungen verhindern.

Gute Chancen auf dem Land

Herausfordernde Zeiten bieten auch besondere Chancen für Praxisgründer und -gründerinnen. Der Nachwuchs fehlt, damit ist auch die Nachfrage nach Praxisübernahmen gesunken, besonders in ländlichen Gebieten. Entsprechend viele Praxisinhaber finden keine Nachfolger. Sind Sie als Praxisübernehmer bereit, ins ländliche Umfeld zu pendeln oder Ihren Lebensmittelpunkt dorthin zu verlegen, trifft zurzeit auf ein großes Praxisangebot.

Neben der Recherche nach Förderung kann es auch hilfreich sein, wenn Praxisabgeber und Praxisübernehmer zusammen ein Konzept erarbeiten, mit dem beide gut leben können: Ein Gesamtpaket aus Kaufpreis, direkter oder indirekter Förderung, z.B. durch die Kassenärztliche Vereinigung, eine zeitweilige Mitarbeit der künftigen Vorgängerin etc.

In Kombination mit den höheren Zinsen führt dies zu niedrigeren Übernahmepreisen.

 

Selbstbestimmtheit als starkes Gründungsmotiv

Auch zu Zeiten, als die heutigen Praxisabgeber gründeten, waren die Zinsen hoch. Dennoch haben die meisten Niedergelassen weit mehr an Lebenseinkommen erwirtschaftet als angestellte Ärztinnen und Ärzte – Chefärzte und -ärztinnen ausgenommen. Auch heute ist die Niederlassung für viele nicht nur persönlich der richtige, sondern auch ein erfolgversprechender Weg.

Der Virchowbund begleitet Sie von der ersten Idee zur Niederlassung bis zur Praxisabgabe. Kennen Sie schon unsere Beratungsangebote und unser großes Angebot an Checklisten, Musterverträgen und Praxisinfos für Ihren Praxisalltag?

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Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Bischoff & Partner Steuerberatungsgesellschaft für Ärzte mbH. Mitglieder im Virchowbund erhalten dort vergünstigte Konditionen bei steuerlichen und wirtschaftlichen Fachberatungen. Rechtliche Beratung und Niederlassungsberatung erhalten Sie als Mitglied direkt im Virchowbund. Mehr zu unseren Partnerangeboten.

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