Spritzen und Kanülen in der Arztpraxis hygienisch entsorgen

Die Gefahr ist immer da. Ärzte und Ärztinnen, MFA, MTA und Co. hantieren jeden Tag mit spitzen und scharfen medizinischen Instrumenten. Wer dabei nicht aufpasst, kann sich schnell verletzen – und sich im schlimmsten Fall mit Hepatitis, HIV oder anderen Krankheiten infizieren.

 

Darum gibt es Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Spritzen, Kanülen, Skalpellen & Co. Im Sinne des Arbeitsschutzes sind Praxisinhaber verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Verletzungen zu schützen. Wenn Sie bewusst gegen die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen verstoßen, können Sie dafür haften.

Zum Beispiel müssen Sie Spezialabfallbehälter für die gebrauchten Instrumente bereitstellen. Verwenden Sie dafür nur zertifizierte Behälter, denn die Anforderungen sind hoch:

  • Dieser Behälter muss fest verschlossen sein. Er darf den Inhalt auch nicht freigeben, wenn er zu Boden fällt, gequetscht oder feucht wird.
  • Der Kanülensammler muss im Deckel spezielle Schlitze zum Abstreifen der Kanülen haben. Der Deckel darf nicht öffnen, wenn Kanülen abgestreift werden.
  • Es muss ein Einmalbehältnis sein. Er darf nicht umgefüllt oder sortiert werden.
  • Der Behälter muss klar gekennzeichnet werden, sodass keine Verwechslung möglich ist.
  • Der Spezialabfallbehälter ist auf die Art und Menge des Abfalls abgestimmt. Die maximale Füllhöhe und der aktuelle Füllgrad lassen sich von außen ablesen.
  • Er muss sicher transportiert werden können.
  • Er darf gemeinsam mit dem restlichen Praxisabfall entsorgt werden (Abfallschlüsselnummer AVV 18 01 01), solange der Arbeitsschutz gewährleistet ist.
  • Rücklaufbehälter müssen vor dem Rücktransport gereinigt werden.

Jede Kommune kann zusätzliche abfallrechtliche Vorschriften erlassen. Erkundigen Sie sich also im Bürgeramt vor Ort, worauf Sie noch achten müssen.

 

Häufige Fehler beim Entsorgen von medizinischen Abfällen (AVV 18 01 01)

Trotz aller Vorschriften werden beim Umgang mit spitzem und scharfem Abfall immer noch Fehler gemacht. Ihnen sollte das aber nicht passieren!

  • Kanülen dürfen nicht in die Schutzhülle zurückgesteckt werden (recapping)
  • „Nachstopfen“ im Spezialabfallbehälter ist streng verboten
  • Der gefährliche Abfall darf nicht einfach in einer Tonne im Hinterhof landen. Besorgen Sie eine abschließbare Tonne oder sichern Sie den Müll z. B. in einem vergitterten Bereich.
  • Beauftragen Sie nur Profis mit dem Abtransport des Mülls. Das kostet vielleicht etwas mehr, ist aber die einzige sichere Option für alle Beteiligten.
     

Unsere Praxisinfo „Notfallplan für die Arztpraxis“ enthält eine Übersicht, was Sie im Fall einer Nadelstichverletzung tun müssen. Außerdem finden Sie darin ein Formular für die Sicherheitsanweisungen an Ihr Praxisteam. Die Abläufe sollten Sie regelmäßig schulen und sichtbar aushängen.

 

Lesen Sie mehr zum Notfallplan und zur Arbeitssicherheit. Oder werfen Sie einen Blick auf das gesamte Portfolio an Praxisinfos und Musterverträgen.

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Kommentare

Saubere Plastikspritzen ohne Kanüle dürfen nach dem Gebrauch im Hausmüll entsorgt werden, sie sind weder spitz noch scharf und füllen unnötig schnell den Kanülen- bzw Skalpellsammelbehälter!!??

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