GOÄ Sonographie: Ultraschall Abrechnung

Diese GOÄ-Ziffern können Sie ansetzen, wenn Sie Ultraschall und Sonographie über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen:

 

Die Ultraschall-Diagnostik kann mit den Ziffern 410 bis 420 GOÄ abgerechnet werden. Die GOÄ-Ziffern für die Sonografie sind nach Organen gruppiert. Für das erste Organ gilt die Ultraschall-Ziffer 410 GOÄ. Daneben können maximal drei weitere Organe mit der GOP 420 angesetzt werden.

Da oft in einer Sitzung mehr als vier Organe geschallt werden, kann der Mehraufwand über eine GOÄ-Steigerung auf den 3,5-fachen Satz abgebildet werden.

Die untersuchten Organe müssen Ärzte jeweils auf der Rechnung angeben. Lesen Sie hier weiter zum Thema Erstellen von GOÄ-Rechnungen.

Um Sonografie-Leistungen nach der Gebührenordnung abrechnen zu dürfen, ist keine eigene Zulassung nötig – anders als bei der Abrechnung per EBM für gesetzlich versicherte Patienten. Es gilt aber der berufsrechtliche Grundsatz, dass die entsprechende Fachkunde vorhanden sein muss, um diese Leistung überhaupt rechtskonform durchführen zu können.

 

Ultraschall-Ziffern nach GOÄ

410

Untersuchung eines Organs

412

Schädel Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr

413

Hüften Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr

415

Mutterschaftsvorsorge

417

Schilddrüse

418

Brustdrüse, ggf. einschl. regionale Lymphknoten

420

jedes weitere Organ (max. 3) zu Nr. 410 – 418 GOÄ

Achtung

Die Ziffern 410 – 418 GOÄ dürfen nicht nebeneinander angesetzt werden und nicht mehrfach pro Sitzung.


Sonografie-Zuschläge

401

bei Duplexverfahren (ggf. auch farbkodiert) zu 410 – 418, (nicht neben 406, 422 – 424, 644, 645, 649, 1754)

402

bei transösophagealer Durchführung

403

bei transkavitärer Durchführung

404

(zu Dopplersonographien) bei Frequenzspektrumanalyse, (nicht neben 422, 423, 644, 645, 649, 1754)

405

bei cw-Doppler (zu 415 oder 424)

406

bei Farbkodierung (zu 424) g

408

transluminale Sonographie eines oder mehrerer Gefäße, je Sitzung

 

Doppler-Sonografie abrechnen

Neben GOP 410 bzw. GOP 420 können Sie bei Doppler-sonografischen Leistungen auch noch folgende Ziffern für die untersuchten Organe ansetzen:

643

Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung

644

Strömungsverhältnisse Extremitätenarterien bzw. -Venen mit direktionaler Doppler-Technik (einschl. graphischer Registrierung)

645

Strömungsverhältnisse der hirnversorgenden Arterien und Periorbitalarterien mit irektionaler Technik

649

Transkranielle Doppler-sonographische Untersuchung

1754

Strömungsverhältnisse Penisgefäße und / oder Skrotalfächern mit direktionaler Technik (daneben nicht die GOP 401, 404, 405, 406)

Bei der Doppler- oder Duplex-Sonographie können Sie zur Abrechnung
  • entweder die Sonographie-Ziffern plus Zuschläge (410, 420 + 401 + 404)
  • oder die Sonographie-Ziffern plus Doppler-Ziffern (410, 420 + 645) ansetzen

Die Best-Abrechnung (bei nebeneinander ausgeschlossenen Ziffern die höher bewertete abzurechnen) ist zulässig. Für Duplex-Sonographien hat das auch die Bundesärztekammer (BÄK) bestätigt.


Beispiel-Abrechnung: Herzecho plus Carotiden

424

Zweidimensionale Doppler-echokardiographische Untersuchung

404

Zuschlag Frequenzspektrumanalyse

405

Zuschlag bei Untersuchung mit cw-Doppler

406

Zuschlag bei zusätzlicher Farbcodierung

410

Gefäße rechte Halsseite (ACI, ACE, ACC)

420

Gefäße linke Halsseite (ACI, ACE, ACC)

420

Vertebralarterie rechts

420        

Vertebralarterie links

645

Ultraschall-Doppler der hirnversorgenden Arterien x 2,5-fach: erhöhter Aufwand bei Frequenzspektrumanalyse und Farbcodierung

Alternativ:

424

Zweidimensionale Doppler-echokardiographische Untersuchung

404

Zuschlag Frequenzspektrumanalyse

405

Zuschlag bei Untersuchung mit cw-Doppler

406

Zuschlag bei zusätzlicher Farbcodierung

410

Gefäße rechte Halsseite (ACI, ACE, ACC)

420

Gefäße linke Halsseite (ACI, ACE, ACC)

401

Duplex-Zuschlag (ggf. einschließlich Farbcodierung)

404

Zuschlag für Frequenzspektrumanalyse

Wenn in der gleichen Sitzung die Schilddrüse geschallt wird, tritt anstelle der GOP 410 die 417 für die Untersuchung der Schilddrüse. Die Gefäße der rechten Halsseite werden dann mit einer zusätzlichen GOP 420 abgerechnet.

Sollte die Untersuchung sich sehr zeitaufwendig gestalten, da die Diagnostik erschwert ist, kann ein erhöhter Faktor (bis 3,5-fach) mit entsprechend verständlicher Begründung angesetzt werden.

 

Mit freundlicher Unterstützung des PVS-Verbandes präsentieren wir Ihnen in regelmäßigen Abständen GOÄ-Abrechnungstipps im Praxisärzte-Blog und in unserem Newsletter für Praxisärzte. Bei rechtlichen Fragen hilft Ihnen unsere persönliche Rechtsberatung rasch und zuverlässig weiter. 

Diesen Artikel teilen

Kommentare

Keine Kommentare

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich